Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Was tue ich, wenn ....?
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Ulysses
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von Ulysses »

Kiki hat geschrieben:Die Aufsichtspflicht ist hier schon etwas lästig :wink: Verletze ich die nicht strenggenommen auch, wenn ich einen Schüler aufs Klo gehen lasse?
bei dem lästigen Problem mit der Aufsichtspflicht gibt es eine ganze Menge logischer Brüche, nicht nur, wenn man einen Schüler aufs Klo gehen lässt, auch, wenn man ihn ins Sekretariat schickt, um nachzufragen, ob für einen abwesenden Mitschüler mittlerweile eine Entschuldigung eingegangen ist (gibt's bei uns einen festen Klassendienst dafür), wenn man ihn zum Kreideholen schickt usw.

oder: in der ersten Stunde unterrichtet Lehrer X in Klasse A, Lehrer Y in Klasse B. es gongt, X verlässt Klassenzimmer A, um sich zu seinem Unterricht in Klassenzimmer B zu begeben. zeitgleich verlässt Y Klassenzimmer B, um sich zu seinem Unterricht in Klassenzimmer A zu begeben. wird hier nicht auch eine Aufsichtspflicht verletzt? schließlich sind die Klassen A und B kurzzeitig ohne Aufsicht und die Schüler können machen, was sie wollen.

würdest du auf der Konferenz oder bei der Schulleitung darauf hinweisen, dass hier eine Aufsichtspflicht verletzt wird, würde man dich kopfschüttelnd oder achselzuckend anschauen und maximal "wie sollte es denn anders gehen?" sagen. aber wenn du mitten unterm Unterricht rausgehst und es passiert etwas, bist du schnell dran.

ist das nicht absurd?
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Freidenker
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von Freidenker »

stefan24
Im Prinzip verletzt du deine Aufsichtspflicht tatsächlich, wenn du einen Schüler aus dem Raum schickst. Lass ihn vor die Tür gehen; er soll dann die Türklinke von außen runterdrücken.
Für NRW stimmt das nicht, wenn man den Schüler genau anweist, wo er sich in Reichweite aufhalten soll und zu ihm stichkontrollartig "Kontakt/Aufsicht" hält. Dazu muss der Schüler kurz vor Stundenende sich beim Fachlehrer wieder melden.-Ausgenommen sind solche Fälle, bei denen eine kriminelle oder selbstzerstörerische Handlung zu erwarten ist.

Die Kautele mit der Türklinke weist auf die nicht unterbrochene Aufsicht hin.

Das Schulgesetz von NRW weist auch ausdrücklich auf den möglichen spontanen Ausschluss von der Unterrichtsstunde als pädagogisches Mittel ausdrücklich hin.

Ich persönlich halte es dann so, dass der Schüler draußen den Stoff eigenständig erarbeitet. Da ich keine weitere Störung des Unterrichts durch das Wiederreinkommen wünsche, bleibt er für die gesamte Unterrichtsstunde draußen. Je nach Schwere seiner Störung, bekommt er zusätzlich eine pädagogische Sonderaufgabe (Strafarbeiten gibt es ja nicht) und bei Einsichtsresistenz zusätzlich einen schriflichen Tadel.
Einem Nachbarkollegen bitte ich ab und zu um Amtshilfe in dem Sinne, dass auch er ab zu ein "Auge" auf diesen Schüler wirft und ihn rügt.

Effizient ist manchmal die Unterbringung in eine andere Lerngruppe, je nach Fachkollege und Klasse. 8)
Zuletzt geändert von Freidenker am 30.01.2010, 22:07:49, insgesamt 2-mal geändert.
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Anny
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von Anny »

Also das mit der Türklinke runterdrücken und rausschicken habe ich schon im Praktikum in der GS gesehen, und auch selber gemacht. Ich habe damals von meiner Praktikumslehrerin sogar die Anweisung bekommen, dass wenn er zu viel Unsinn macht (es war ein EXTREMschüler, 3 Klasse), ich das auch so machen soll wie sie. War auch ne Seminarlehrerin, soweit ich das in Erinnerung hab...
Hab das damals wenig in Frage gestellt. War ehrlich gesagt so mit der ersten Stunde beschäftigt und irgendwie froh ihn da kurz rauszunehmen. Danach hat er sich auch wieder benommen, weil es ihn immer sehr gestört hat wenn er kurz raus musste (3-5 Min.).

Übrigens Bayern.

Hubselzwerg
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von Hubselzwerg »

Kommt das eventuell auch auf das Alter der Schüler an? Ich habe nämlich neulich von einem FL gehört, dass es KEINE Verletzung der Aufsichtspflicht ist, den Schüler raus zu schicken. Vorausgetzt, man sagt ihm, dass er vor der Tür zu bleiben hat.

edit:
Habe gerade was gefunden.
"Störende Schüler dürfen aus dem Unterricht verwiesen werden (ggf. besondere Vorkehrungen treffen zur Abwehr von Gefahren für den Schüler oder andere). "
[Quelle: http://www.nibis.de/~as-lg2/ps4/aufsicht.htm]

Wenn Schüler zur Toilette gehen ist das doch auch keine Verletzung der Aufsichtspflicht.

Aber das mit dem Runterdrücken der Klinke könnte kritisch sein, womöglich kann man da als pingeliger und fieser Mensch eine Nötigung drin erkennen
Dieser Beitrag wurde 666 mal editiert, zum letzten Mal von Gott: Morgen, 23:06

Freidenker
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von Freidenker »

Liegt nicht in der Übertreibung die Kunst der Pädagogik ? 8)
Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

Katharina Schneider
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von Katharina Schneider »

Hubselzwerg hat geschrieben:Aber das mit dem Runterdrücken der Klinke könnte kritisch sein, womöglich kann man da als pingeliger und fieser Mensch eine Nötigung drin erkennen
Juristisch gesehen ist es das. Ich musste als Schülerin auch 'mal von draußen den Türdrücker festhalten. Habe dann zwei schwere Jacken drangehängt und bin mit den Freischülern Billard spielen gegangen. In einer Kneipe in der Nähe der Schule. Dort hat mich der Lehrer dann ohne viel Gerede später geholt. Waren das Zeiten...
dein Verhalten und du - das kotzt alles dermaßen an. Halte doch einfach mal deine Fresse! (...) verpiss dich von hier. Es geht hier um die SCHULE. Von der DU allerdings keine Ahnung (mehr) hast.

metaplanerin
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von metaplanerin »

Vom "Klinkedrücken" habe ich schon gelesen, aber in dem Sinne, dass es als Relikt aus alten Zeiten gilt.
Bei manchen hier muss ich mich schon fragen, ob ihnen noch bewusst ist, dass eine pädagogische Maßnahme angemessen sein sollte. Diese andauerende und übertriebene Sanktionierung kommt mir in einigen Fällen recht hilflos vor.

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