Wenn man dem Schüler die Anweisung gibt, still auf einem Stuhl draussen neben der Tür des Klassenraumes zu sitzen und die Tür nicht vollständig geschlossen ist, ist das meiner Meinung nach keine Verletzung der Aufsichtspflicht. Man kann ja als Lehrer alle paar Minuten mal rausschauen. Klinke runterdrücken lassen kann man heute nicht mehr machen.
Die Massnahmen hängen vom Schüler ab - obiges würde ich nur anraten, wenn man "normale" Schüler hat. Hat man einen Kandidaten, wo man fast schon weiss, dass der das Schulgebäude anzündelt, wenn er ohne direkte Aufsicht auf dem Flur ist, geht das nicht mehr. Den muss man für die Stunde im Klassenraum lassen und dann im Kollegium geeignete Massnahmen absprechen.
Schüler rauswerfen - rein rechtlich?
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?
Ist das Wort Massnahmen nicht vor dem HIntergrund der deutschen Geschichte gefährlich?
Und was ist anzündeln?
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Eigene Meinung schon immer.
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?
Ja, für den Fall, dass der Schüler mit gezücktem Brandsatz rausläuft, sollte man die Feuerlöscher bereithalten und ihn ggf. besprühen.Hat man einen Kandidaten, wo man fast schon weiss, dass der das Schulgebäude anzündelt, wenn er ohne direkte Aufsicht auf dem Flur ist, geht das nicht mehr. Den muss man für die Stunde im Klassenraum lassen und dann im Kollegium geeignete Massnahmen absprechen.
ETA: Das wäre dann auch keine Sanktion, sondern eine logische Konsequenz.
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?
Die Aufsichtspflicht-Frage kam bei uns im Schulrechts-Seminar auf. Allerdings in dem Zusammenhang, ob man eine Gruppe Schüler zum Arbeiten in den Nebenraum schicken darf (Gruppenarbeit brauchte Platz). Antwort: Ja, denn die Schüler müssen sich "beaufsichtigt fühlen"!!! Also ab und zu reinschauen reicht.
Das ist übrigens auch bei Eltern so. Machen Kinder was kaputt und die Mutter war im Nebenraum und hat "nur 10 Minuten nicht aufgepasst", so ist die Aufsichtspflicht nicht veletzt worden.
Ob Rauswerfen eine geeignete Maßnahme ist, muss allerdings jeder selber entscheiden. In meiner 7. schmeißt ein Schüler (ADHS) sich selber raus, wenn es nicht mehr geht. Er rennt einmal ums Schulgebäude, dann sind oft wieder 20 Minuten Unterricht möglich. Jeder Lehrer weiß das. Aufsicht??? Kein Thema!
LG vom Zirkuskind
Das ist übrigens auch bei Eltern so. Machen Kinder was kaputt und die Mutter war im Nebenraum und hat "nur 10 Minuten nicht aufgepasst", so ist die Aufsichtspflicht nicht veletzt worden.
Ob Rauswerfen eine geeignete Maßnahme ist, muss allerdings jeder selber entscheiden. In meiner 7. schmeißt ein Schüler (ADHS) sich selber raus, wenn es nicht mehr geht. Er rennt einmal ums Schulgebäude, dann sind oft wieder 20 Minuten Unterricht möglich. Jeder Lehrer weiß das. Aufsicht??? Kein Thema!
LG vom Zirkuskind
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?
Da ich lange auf englischer Tastatur geschrieben habe und mir erst langsam wieder ä,ö,ü und vor allem das weitwegliegende ß angewoehne, moege mir man verzeihen - ansonsten ist an dem Begriff Massnahmen oder Maßnahmen nichts verkehrt - wohl nichts verkehrt.Stefan24 hat geschrieben:Ist das Wort Massnahmen nicht vor dem HIntergrund der deutschen Geschichte gefährlich?
Und was ist anzündeln?
Anzüdeln empfinde ich als ein gelungenes Wortspiel aus "zündeln" und dem tatsächlichen anzünden.
Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?
OK - danke schonmal für alle Infos.
Ist das Ganze denn nun bundeslandabhängig? Das Urteil aus dem Jahr 71 (und die Fälle in NRW) finde ich ganz interessant, aber wenn es im OLG Stuttgart gesprochen wurde, gilt es doch strenggenommen nur für BaWü, oder?
Weiß jemand was Konkretes aus Bayern? Oder würde man im Ernstfall (angenommen ich schmeiß einen raus und er stellt was an) Deckung von einem solchen Urteil bekomen?
Ist das Ganze denn nun bundeslandabhängig? Das Urteil aus dem Jahr 71 (und die Fälle in NRW) finde ich ganz interessant, aber wenn es im OLG Stuttgart gesprochen wurde, gilt es doch strenggenommen nur für BaWü, oder?
Weiß jemand was Konkretes aus Bayern? Oder würde man im Ernstfall (angenommen ich schmeiß einen raus und er stellt was an) Deckung von einem solchen Urteil bekomen?
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?
Im jeweiligen Schulgesetz kann man nachschauen, worunter der "Ausschluss vom Unterricht" , genauer "Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde" fällt.
Unter "Ordnungsmaßnahme" oder "Erziehungsmaßnahme" oder "Erzieherisches Einwirken".
--> Denn für Ordnungsmaßnahmen gelten in der Regel besondere Verfahrensweisen, z.B. ob die Eltern benachrichtigt werden müssen, oder ob eine Aktennotiz oder ein Klassenbucheintrag, Konferenzen o.ä. vorgesehen ist, usw.
Zum Thema Aufsichtspflicht:
Zum Schulalltag gehört ja auch die sog. "Mitführung" oder "Betreuung" einer weiteren Klasse, die ja gar nicht permanent beaufsichtigt werden kann.
Zum Thema: Einsatz von Sanktionen.
Besser KONSEQUENZEN, und so maßvoll wie möglich, sonst wird die "Waffe" stumpf.
Unter "Ordnungsmaßnahme" oder "Erziehungsmaßnahme" oder "Erzieherisches Einwirken".
--> Denn für Ordnungsmaßnahmen gelten in der Regel besondere Verfahrensweisen, z.B. ob die Eltern benachrichtigt werden müssen, oder ob eine Aktennotiz oder ein Klassenbucheintrag, Konferenzen o.ä. vorgesehen ist, usw.
Zum Thema Aufsichtspflicht:
Zum Schulalltag gehört ja auch die sog. "Mitführung" oder "Betreuung" einer weiteren Klasse, die ja gar nicht permanent beaufsichtigt werden kann.
Zum Thema: Einsatz von Sanktionen.
Besser KONSEQUENZEN, und so maßvoll wie möglich, sonst wird die "Waffe" stumpf.