Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Was tue ich, wenn ....?
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Stefan24
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von Stefan24 »

Diese andauerende und übertriebene Sanktionierung kommt mir in einigen Fällen recht hilflos vor.
Schön, wenn in deinem Unterricht keine Störungen auftreten und alles perfekt läuft. Oder wenn es dir gelingt, dir das einzureden. Oder wenn du bereit bist, Störungen zu akzeptieren und nicht zu sanktionieren.

Wenn das Drücken der Klinke Nötigung ist, dann kann jeder Schüler sein BL bzw. die BRD wegen Freiheitsberaubung durch Schulpflicht verklagen.
StR seit 09/09. Individualist seit Geburt.
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Scooby

Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von Scooby »

Das Problem ist, dass es manchen Schülern sehr gut tun kann, sich ein paar Minuten zu beruhigen; grade den unruhigen Zwergen tut so eine Pause mal ganz gut. Das muss auch gar nicht unwürdig ablaufen: Wir haben in einer Ecke, die vom Sekretariat aus einsehbar ist (--> Aufsichtspflicht), eine Sitzbank stehen.

Wenn nun (sehr selten) ich das Gefühl habe, dass ein Schüler - aus welchem Grund auch immer - so aufgedreht ist, dass er im Klassengefüge nicht mehr runterkommt, dann bitte ich ihn, kurz rauszugehen, sich dort hinzusetzen, sich zu beruhigen und dann wieder reinzukommen, wenn er sich wieder in der Lage sieht, normal am Unterricht teilzunehmen. Bei den wenigen Fällen hat diese ultima ratio ganz gut gewirkt.

Batigool
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von Batigool »

Das OLG Stuttgart hat bereits am 08.12.1971 (!) ein heute noch gültiges Urteil erlassen, was die Frage des Verweises aus dem Klassenzimmer behandelt.
Ein Lehrer verletzt seine Aufsichtspflicht nicht, wenn er einen 13-jährigen Schüler wegen Störung des Unterrichts aus der Klasse verweist.
Es stellte fest,

dass ein Lehrer, da auch die Selbstverantwortung der Schüler in der Schule gefordert werden solle, nicht ständig über alle Schüler eine Aufsicht führen müssen. Ein Lehrer dürfe damit rechnen, dass sich ein durchschnittlicher Schüler ordnungsgemäß und vernünftig verhalte, wenn er aus der Klasse verwiesen werde. Auch wird ausgeführt, dass der typische (!) Aufenthaltsort eines der Klasse verwiesenen Schülers im Regelfall vor der Tür sein und dies keiner besonderen Erwähnung bedürfe. Zudem, so das OLG, sei es wirklichkeitsfremd (!), die Türe geöffnet zu lassen.
(Quelle: Günther Hoegg - Schulrecht, kurz und bündig, S. 125)

Es sind natürlich das Alter des Schülers und eventuelle Auffälligkeiten (z.B. ADHS) zu beachten. Auch sollte man, da immer weiter auf die Aufsichtspflicht des Lehrers eingewirkt wird, das Urteil nicht Eins zu Eins umsetzen, sondern z.B. darauf hinweisen, dass der Schüler sich vor der Klasse aufzuhalten habe.
OStR, Fachleiter, RLP

metaplanerin
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von metaplanerin »

Schön, wenn in deinem Unterricht keine Störungen auftreten und alles perfekt läuft. Oder wenn es dir gelingt, dir das einzureden.
Ehrlich gesagt - auf dieses doch etwas flache Argument hatte ich schon gewartet. :lol:

Ich dachte zwar, das ist ZU flach, aber auf Superstefan ist ja bekanntlich immer Verlass. :wink:

Stefan24
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von Stefan24 »

:lol: Flach bist nur du. Nein, das könnte jetzt... egal.
Bei manchen hier muss ich mich schon fragen, ob ihnen noch bewusst ist, dass eine pädagogische Maßnahme angemessen sein sollte. Diese andauerende und übertriebene Sanktionierung kommt mir in einigen Fällen recht hilflos vor.
Wieso ist es nicht angemessen, Störer aus dem Raum zu entfernen? Sie stören die Klasse, mich und sich selbst. Ergo: raus!

Das ist weder übertrieben noch hilflos.

Da aber nach Meinung der Seminaristen in gutem Unterricht keine Störungen vorkommen (dürfen) machen hier alle mit Ausnahme von dir etwas falsch.
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Eigene Meinung schon immer.

metaplanerin
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von metaplanerin »

Flach bist nur du. Nein, das könnte jetzt... egal.
Och Stefan, heute bist du aber nicht in Form. Normalerweise hast du doch etwas mehr drauf als dieses "selber!".

Ansonsten würde ich das Thema, WIE flach ich jetzt bin lieber lassen, sonst kommt gleich wieder der Schlüsselmeister und es gibt - zumindest in diesem Forum - auch keinen passenden Bereich, dieses "Problem" weiter zu erörtern.

Zum Thema: ich habe nie behauptet, dass es nicht angemessen ist, Störer aus dem Raum zu entfernen. Und ich finde es auch angemessen, dass die Störer den versäumten Stoff nachholen müssen. Oder ich hole sie rechtzeitig rein, wenn sie sich wieder beruhigt haben.

Das:
Störung des Unterrichts durch das Wiederreinkommen wünsche, bleibt er für die gesamte Unterrichtsstunde draußen. Je nach Schwere seiner Störung, bekommt er zusätzlich eine pädagogische Sonderaufgabe (Strafarbeiten gibt es ja nicht) und bei Einsichtsresistenz zusätzlich einen schriflichen Tadel.
Einem Nachbarkollegen bitte ich ab und zu um Amtshilfe in dem Sinne, dass auch er ab zu ein "Auge" auf diesen Schüler wirft und ihn rügt.
finde ich tatsächlich übertrieben. Also, wenn ein Schüler stört, dann bausche ich das ganze auf, indem ich erst mal einen Kollegen suche, der mir hilft, den Schüler zu rügen. Also der kommt dann alle fünf Minuten mal vorbei und sagt "böser Schüler"? Falls das nicht ironisch gemeint war, was natürlich durchaus sein könnte, dann bekommt der Störer doch erst recht Aufmerksamkeit.

Davon abgesehen: was mache ich, wenn aufgrund der Amokläufe, irgendwann nur noch Türknäufe und keine Klinken mehr außen an den Türen angebracht sind? Knauf drehen? Klopfzeichen?

Ich habe mal bei einer Kollegin hospitiert, die Schüler wegen jeder Kleinigkeit rausgeworfen hat. Die haben sich tatsächlich die Klinke in die Hand gegeben. Was ich beobachtet habe war nur, dass die Typen das ganze ziemlich lustig fanden.

Das meinte ich eben mit angemessen. Ich denke, wenn ich nur noch mit Sanktionen um mich werfe, verliert das letzlich seine Wirkung.

Und bitte jetzt keine Unterstellungen, ich würde mir einbilden, den perfekten Unterricht zu halten. Das ist eine Meinung. Und ich lerne gerne weiter dazu.

yestoerty
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von yestoerty »

Freidenker hat geschrieben:stefan24
Für NRW stimmt das nicht, wenn man den Schüler genau anweist, wo er sich in Reichweite aufhalten soll und zu ihm stichkontrollartig "Kontakt/Aufsicht" hält. Dazu muss der Schüler kurz vor Stundenende sich beim Fachlehrer wieder melden.-Ausgenommen sind solche Fälle, bei denen eine kriminelle oder selbstzerstörerische Handlung zu erwarten ist.
[...]
Das Schulgesetz von NRW weist auch ausdrücklich auf den möglichen spontanen Ausschluss von der Unterrichtsstunde als pädagogisches Mittel ausdrücklich hin.
Genau das wurde mir (auch NRW) am Freitag noch bei einer Sitzung mit unseren Ausbildungskoordinatoren auch gesagt.

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