Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Was tue ich, wenn ....?
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chilipaprika
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von chilipaprika »

und eben: nicht.
Darüber haben Juristen zu entscheiden, ob die Pflichten verletzt sind und nicht ein aufmüpfiger Schüler, der im Nachhinein behauptet, er wäre nicht beaufsichtigt gewesen und genau DESWEGEN hat er die Toiletten unter Wasser gesetzt..
Lies wirklich Hoegg. Da ist genau ein Fall drin.

o0Julia0o
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von o0Julia0o »

im Grunde interessiert es mich nur für NRW. Aber wenn in einem anderen Bundeslang wirklich "Anwesenheit des Lehrers" steht, dann müsste man auch dor die Definition erst einmal wissen. Genau wie in NRW: "was bedeutet hier(Schulgesetz §53) Aufsichtspficht" denn genau?

chilipaprika
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von chilipaprika »

auch genau das, was ich schon ausgeführt habe.

o0Julia0o
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von o0Julia0o »

Klar entscheiden das Juristen. Es ist ja auch geregelt, ob man bei Orange "über die Ampel fahren" darf. Da gibt es jedoch auch Abgrenzungen, was das genau bedeutet. So etwas wie eine Sekunde nach Umschaltung auf Orange, bezahlt man Betrag X, bei 0,5 Sekunden liegt es noch im Toleranzbereich.

Wenn man jetzt Aufsichtspflichtverletzung parallel zu bei Orange "über die Ampfel fahren" vergleicht, dann fehlt mir der Entscheidungsrahmen eben dieser Juristen. Wo sind dort die Grenzen?

chilipaprika
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von chilipaprika »

Ich verstehe deine Frage im Bezug auf die Fälle "zur Toilette gehen lassen" oder "auf dem Schulhof Aufsicht führen" nicht.

I] Du hast als Lehrer Aufsicht auf dem Schulhof.
Peter rennt auf der vereisten Fläche und verletzt sich.

a) Man sucht die Aufsicht und stellt fest, dass du gerade im Lehrerzimmer Kaffee trinkst. Die Schüler bestätigen alle, dass du noch nie auf dem Schulhof gesehen worden bist. -> Aufsichtspflichtverletzung, du bist dran.

b) Man sucht die Aufsicht und findet dich schnell, weil du auf dem Schulhof immer von einer Seite zur anderen läufst. Zudem hattest du Peter und anderen Kindern vorher noch mal gesagt, dass sie weg von der Stelle gehen sollen und hattest kurzfristig eine kurze Absperrung gemacht und den Hausmeister verständigt. Der Schüler hat also trotz Anweisung bewusst falsch entschieden. Er mag die 30 Sekunden genutzt haben, wo du in die andere Richtung liefst, aber er ist nicht 2 und wusste, dass ihm Ärger droht, weil er sich nicht an die Anweisung hält und er quasi jederzeit erwischt werden konnte.
Also: keine Aufsichtspflichtverletzung.

o0Julia0o
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von o0Julia0o »

Demnach wäre es o.k., einen Schüler vor die Tür zu stellen und diese geschlossen zu halten. Der Lehrer könnte ja nachgucken, ob man noch vor der Tür ist und sich dort ordentlich verhält.

chilipaprika
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von chilipaprika »

Ja, ist es. Selbstverständlich.
Nur sollte man 1) das nicht jede Stunde machen (Recht auf Unterricht), 2) das nur als Sondermassnahme nutzen, 3) tatsächlich sehr regelmäßig gucken. Dann weiß auch der Schüler, dass er beobachtet wird.
Es hängt auch von der Bauweise der Schule ab. Wir haben auf jeden Flur mindestens einen Gruppenarbeitsraum. Da werden sehr oft SchülerInnen dahin geschickt, oder eben die Klasse grob halbiert, wenn es Gruppenarbeitsphasen gibt. Da muss man halt regelmäßig hin- und hergucken.

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