Klassenfahrten (rechtliches)

Was tue ich, wenn ....?
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preussen
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Klassenfahrten (rechtliches)

Beitrag von preussen »

drei Fragen habe ich zu Klassenfahrten:

Wie verfahre ich als Lehrer, wenn ein Schüler (16) raucht/trinkt,
die Schulkonferenz aber keine Ausnahmeregelungen getroffen hat
(§54(5) Schulgesetz)? Muss der Betroffene nach Absprache mit
dem Schulleiter die Rückreise antreten?

Wie verfahre ich, wenn der Schüler sich weigert, die Heimreise anzutreten?

Ist es erlaubt, die Sachen (Kleidung, Zimmer(schränke), Koffer) der Schüler nach Alkohol
und sonstigen Drogen zu durchsuchen?
Nein
Ja, bei Verdacht
Ja, auch ohne Verdacht (präventiv)

Sollte es (gesetzliche) Quellen zu den Fragen geben, so würde ich mich über die
entsprechende Nennung freuen.

Im Voraus vielen Dank!

Timm

Re: Klassenfahrten (rechtliches)

Beitrag von Timm »

preussen hat geschrieben:drei Fragen habe ich zu Klassenfahrten:

Wie verfahre ich als Lehrer, wenn ein Schüler (16) raucht/trinkt,
die Schulkonferenz aber keine Ausnahmeregelungen getroffen hat
(§54(5) Schulgesetz)? Muss der Betroffene nach Absprache mit
dem Schulleiter die Rückreise antreten?
Wenn die Reaktion vorher so angekündigt wurde (sowohl in der Klasse als auch auf einem Elternabend) muss der Schüler auch ohne Zustimmung des Schulleiters die Rückreise antreten.
Ein generelles Rauchverbot halte ich aber für einen zu starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Schülers. Und ich prophezeie schon einmal, dass es mit dem Alkoholverbot in der Regel Probleme bei 16-jährigen geben wird (ich gehe mal von einer mehrtägigen Klassenfahrt aus). Ganz ehrlich würde ich mir diesen Stress nicht geben wollen, ein Alkohol- und Rauchverbot gewährleisten zu müssen.

Wie verfahre ich, wenn der Schüler sich weigert, die Heimreise anzutreten?
Die Eltern müssen ihn abholen.
Ist es erlaubt, die Sachen (Kleidung, Zimmer(schränke), Koffer) der Schüler nach Alkohol
und sonstigen Drogen zu durchsuchen?
Nein
Ja, bei Verdacht
Ja, auch ohne Verdacht (präventiv)
Generell: Nein! Das ist ein so weitgehender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Schülers, dass er der Polizei vorbehalten ist.

goethe27
Beiträge: 48
Registriert: 01.12.2005, 23:27:16

Re: Klassenfahrten (rechtliches)

Beitrag von goethe27 »

Eine Klassenfahrt ist eine Schulveranstaltung, dementsprechend gilt das Schulgesetz...
Andererseits wird man wohl kaum die Schüler 24 h kontrollieren können, vor allem, wenn sie "Freigang" haben.

Timm

Re: Klassenfahrten (rechtliches)

Beitrag von Timm »

goethe27 hat geschrieben:Eine Klassenfahrt ist eine Schulveranstaltung, dementsprechend gilt das Schulgesetz...
Freundlich gesagt, ist diese Antwort ehe suboptimal und wird nicht das sein, was preussen erwartet hat. Das Schulgesetz gibt in dieser Hinsicht wenig her. Die meisten rechtlichen "Vorgaben" entstammen aus der Rechtssprechung bzw. dem BGB (z.B. § 1631).
Hier findest du etwas:
http://www.oberschulamt-stuttgart.de/re ... rsicht.pdf
Und wenn mal etwas schief läuft, was ich nicht hoffe:
http://www.oberschulamt-stuttgart.de/re ... rechts.pdf
Andererseits wird man wohl kaum die Schüler 24 h kontrollieren können, vor allem, wenn sie "Freigang" haben.
D'accord, das habe ich ja schon in der Art angesprochen. Um die Sinnigkeit eines absoluten Rauch- und Alkoholverbotes bewerten zu können, müsste man die Veranstaltung kennen. Bei Bergwanderungen oder Segelfahrten lässt sich das Ganze ohne selbst gestaltete Freizeit wohl noch durchziehen. Ansonsten kann man die Vorgaben einfach vergessen...

preussen
Beiträge: 2
Registriert: 15.03.2006, 22:30:07

Beitrag von preussen »

Erst einmal ein Dank für die Antworten!
Mir sitzt halt der § aus dem Schulgesetz
im Nacken (s.o.). Man stelle sich vor,
ein Schüler verunfallt (evtl. unverschuldet)
und raucht sich gerade eine oder hat´n Bier
in der Hand. Und nu?

Timm

Beitrag von Timm »

preussen hat geschrieben:Erst einmal ein Dank für die Antworten!
Mir sitzt halt der § aus dem Schulgesetz
im Nacken (s.o.).
Dir ist schon bekannt, dass wir in den Ländern Bildungshoheit haben. Der §54 ist z.B. bei uns in B-W gestrichen ;)
Man stelle sich vor, ein Schüler verunfallt (evtl. unverschuldet)
und raucht sich gerade eine oder hat´n Bier in der Hand. Und nu?
Hast du die von mir angegebenen Artikel zur Aufsichtspflicht gelesen?
Wenn 16-jährige Freizeit haben (Zeiten genau festlegen und auf das JöSchG abstimmen, nur Gruppen gehen lassen) und es passiert etwas (warum ist rauchen und ein Bier in der Hand halten eigentlich besonders unfallträchtig?! - ich glaube, ich muss mein Leben grundsätzlich ändern ;) ), trägst du keine Verantwortung. Die Schuljuristen sagen deutlich, dass man 16-jährigen freie Zeit unter obigen Bedingungen zur Verfügung geben kann - ja sogar soll, denn sonst erziehen wir keine selbstverantwortlichen Bürger. Man kann immer noch ankündigen, wer rudelvoll nach "Hause" kommt, fährt heim.

Klassenfahrten können - so weit gut geplant und nicht gerade mit einem absoluten Sauhaufen - eine tolle Sache sein. Es ist eine einzigartige Möglichkeit, den Schülern näherzukommen. Dabei sollte man natürlich nicht abends mit den Kollegen auf dem Zimmer sitzen (vielleicht selber noch fröhlich einen dudeln, wie das doch öfter passiert) und die Schüler ziehen lassen.
Aber um mehr zu deinem Fall zu sagen, solltest du doch einmal die Art der Klassenfahrt beschreiben.

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