Unruhige Klasse - mit Noten drohen

Was tue ich, wenn ....?
Lysander

Beitrag von Lysander »

Also bei uns in NRW dürfen HA nicht benotet werden, wohl aber insgesamt in die sonstige Mitarbeitsnote einfließen.

Statt HA zu benoten wäre eine schriftliche HA-Überprüfung im Sinne einer schriftlichen Übung durchaus erlaubt. Das kommt im Endeffekt ja auf dasselbe heraus. So findet man auch schnell heraus, wer abgeschrieben hat (und insofern wohl sich kaum mit der Aufgabe auseinandergesetzt hat) und wer wirklich etwas getan hat.

Gruß
Lysander

Schaf
Beiträge: 1318
Registriert: 11.07.2005, 22:19:25
Wohnort: Bawü Ref, jetzt RLP (Gym.)

Beitrag von Schaf »

Coccinella hat geschrieben:
Habe gesagt 50:50 und sonstige Leistungen werden in die mündliche Note eingerechnet.


In den Schulrechtsbüchern steht ja: schriftl. Leistungen sind Klassenarbeiten und schriftl. Wdh.-Arbeiten. HA können zur schriftl. Leistung herangezogen werden (müssen aber scheinbar nicht). So wie ich das sehe, ist das eine Grauzone.
50:50 mach ich auch und ich habe dann eben auf Anraten meiner Pädagogin eine solche Mischleistung eingeführt, zu der dann eben auch Hausaufgaben zählen würden. Diese Mischleistung wird in die mündliche Note wieder mit 50% eingerechnet. Also würde ich behaupten, ich handhabe das so, wie Du auch. Wobei ich auch lange dran geknabbert habe, weil einem nie gesagt wurde, was ich in meinem Transparenzerlass denn nun für Wahlmöglichkeiten habe... Bei der Sache mit den Hausaufgaben zu schriftlich zählen, muss es sich dann aber eben um rein schriftliche Hausaufgaben handeln, während es eben eine Mischleistung ist, wenn Du sie vorlesen lässt bzw. sie dann auch als mündliche Note gezählt werden können. Daher habe ich mich für diese sonstigen Mischleistungen entschieden, weil ich sonst nie wüsste, was ich wohin zähle, wobei ich Hausaufgaben eigentlich nicht bewerte, außer es handelt sich um Protokolle, von denen die Schüler wissen, dass sie bewertet werden. Mal sehen, was die leiben Kleinen da so verzapft haben :-)

Liebe Grüße,

Schaf

Siranilopa
Beiträge: 195
Registriert: 18.05.2006, 18:44:46
Wohnort: Niedersachsen

Beitrag von Siranilopa »

in Nds. dürfen Hausaufgaben auch nicht benotet werden.... kommt also ganz drauf an um welches Bundesland es geht
erkundige dich am Besten erstmal wie es rechtlich aussieht. Wenn du benoten darfst, dann zählt das natürlich zur mündlichen Mitarbeit. Soweit ich weiß zählt zu schriftlich nur Klassenarbeiten. Selbst Tests gehen ins mündliche mit ein und nicht ins schriftliche...
We´re gonna rock!

Schaf
Beiträge: 1318
Registriert: 11.07.2005, 22:19:25
Wohnort: Bawü Ref, jetzt RLP (Gym.)

Beitrag von Schaf »

Coccinella hat geschrieben: Und Mitarbeit wird bei uns (BW) in die Kopfnoten gerechnet und darf nicht mit der Leistung zusammenfallen.
Baden-Württemberg also, daher auch meine ausfürhliche Antwort, wann wie wo die Hausaufgabe reingerechnet werden kann laut dem, was ich in Schulrecht gelernt hab.

Liebe Grüße,

Schaf

Coccinella
Beiträge: 27
Registriert: 26.05.2006, 15:50:59

Beitrag von Coccinella »

Danke!!
Habt mir sehr geholfen!

Coco

Le-Rav
Beiträge: 49
Registriert: 06.10.2006, 18:24:45

Beitrag von Le-Rav »

(...)
Zuletzt geändert von Le-Rav am 29.01.2007, 16:39:12, insgesamt 1-mal geändert.

Yaqui
Beiträge: 222
Registriert: 24.09.2006, 21:28:35

Beitrag von Yaqui »

Hausaufgaben können ja der Sicherung, Anwendung, Übung oder aber als hinführende Aufgaben gestellt werden. Wenn sie eben für die kommende Stunde genutzt werden, dann zeigt sich ja in dieser, wie die Aufgabe vorbereitet wurde und gehen somit in die sonstige Mitarbeit ein.
In NRW dürfen sie als solche nicht benotet werden. Ich kann aber wunderbar begründen, dass sie als Grundlage der Folgestunde sich dann in der SoMi-Note niederschlagen. Und das schreibe ich mir auch auf (ist auch für Widersprüche gegen die SoMi-Note ganz wichtig).
Wenn den Eltern die schulische Leistung wirklich egal ist, ist das natürlich eine Katastrophe. Dann kannst du dich selbst nur absichern, damit du deine Note schließlich begründen kannst und im Vorfeld noch einmal darauf hinweisen, dass die schriftliche und mündliche/sonstige Leistung zu gleichen Teilen in die Endnote eingehen.
Übrigens sagen Schüler auch gerne, meinen Eltern ist das egal. Ich informiere durch kurzen Eintrag im Heft (Unterschrift der Eltern einfordern) oder aber einen kurzen Anruf immer sofort, wenn Schüler 3x ohne HA waren. In den vergangenen Jahren waren die Eltern immer hochinteressiert und sehr dankbar für solche Informationen (zumal es ihnen ja auch zeigt, dass du die Sache ernst nimmst und an den Leistungen der Schüler interessiert bist) und nicht-gemachte Hausaufgaben nie länger als zwei, drei Wochen ein Thema.
Yaqui

Antworten