Darf man "Zusatzarbeiten" benoten?

Was tue ich, wenn ....?
Lili
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Beitrag von Lili »

Ja, am besten gleich in der Signatur oder den Angaben. :wink:

RogerRabbit
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Registriert: 08.05.2006, 20:15:36

Beitrag von RogerRabbit »

luncatic hat geschrieben:
falsch. das ist bundesland abhängig. ich darf durchaus in rlp hausaufgaben benoten, es steht sogar explizit im gesetz drin, dass sowas vorgesehen ist.
stimmt, in RLP ist das in Ordnung. Wir machen das auch
Dann gibt es innerhalb der einzelnen Bundeslaender wieder Differnzierungen. Denn wir duerfen schriftliche Hausafgaben nicht benoten.

Ich lasse als Zusatzaugfabe gern etwas auswendig lernen. Das koenntest du dann auch benoten.

luncatic
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Beitrag von luncatic »

RogerRabbit hat geschrieben: Dann gibt es innerhalb der einzelnen Bundeslaender wieder Differnzierungen. Denn wir duerfen schriftliche Hausafgaben nicht benoten.

Ich lasse als Zusatzaugfabe gern etwas auswendig lernen. Das koenntest du dann auch benoten.
§ 45 bei allgemeinbildenden schulen, § 31 bei berufsbildenden schulen in rlp. es ist erlaubt.

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