Darf man "Zusatzarbeiten" benoten?
@ Sarah:
Die Antwort von Waratte ist schon richtig: Beim Gedicht benotest du dann den Vortrag, der in der Schule geleistet wird. Auch die Begründung der eigenen Leistung ist richtig.
HÜs gibbet bei uns nicht.
@ Waratte und Michaela:
Es nervt, wenn man sich erst durch euren Kindergarten buddeln muss, um wieder Beiträge zum Thema zu finden. Kämpft sowas doch per PN aus....
Die Antwort von Waratte ist schon richtig: Beim Gedicht benotest du dann den Vortrag, der in der Schule geleistet wird. Auch die Begründung der eigenen Leistung ist richtig.
HÜs gibbet bei uns nicht.
@ Waratte und Michaela:
Es nervt, wenn man sich erst durch euren Kindergarten buddeln muss, um wieder Beiträge zum Thema zu finden. Kämpft sowas doch per PN aus....
falsch. das ist bundesland abhängig. ich darf durchaus in rlp hausaufgaben benoten, es steht sogar explizit im gesetz drin, dass sowas vorgesehen ist.Malina hat geschrieben:Das mit dem Auswendiglernen weiß ich nicht, aber schriftliche Hausaufgaben dürfen jedenfalls NICHT bewertet werden.
Da halten sich sehr viele Lehrer und auch Schulen nicht dran, aber rein rechtlich geht es nicht!
Bevor ihr schreibt, schaut doch erst mal um welches Bundesland es geht.
Vielleicht ist es dem einen oder anderem immer noch entgangen, dass die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Regelungen haben.
Und die sollen sogar je nach Schulart noch unterschiedlich sein.
Deshalb ja immer wieder die Bitte Schulart und Bundesland anzugeben.
Vielleicht ist es dem einen oder anderem immer noch entgangen, dass die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Regelungen haben.
Und die sollen sogar je nach Schulart noch unterschiedlich sein.
Deshalb ja immer wieder die Bitte Schulart und Bundesland anzugeben.