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Darf man "Zusatzarbeiten" benoten?
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- Registriert: 08.05.2006, 20:15:36
luncatic hat geschrieben:
falsch. das ist bundesland abhängig. ich darf durchaus in rlp hausaufgaben benoten, es steht sogar explizit im gesetz drin, dass sowas vorgesehen ist.
Dann gibt es innerhalb der einzelnen Bundeslaender wieder Differnzierungen. Denn wir duerfen schriftliche Hausafgaben nicht benoten.stimmt, in RLP ist das in Ordnung. Wir machen das auch
Ich lasse als Zusatzaugfabe gern etwas auswendig lernen. Das koenntest du dann auch benoten.
§ 45 bei allgemeinbildenden schulen, § 31 bei berufsbildenden schulen in rlp. es ist erlaubt.RogerRabbit hat geschrieben: Dann gibt es innerhalb der einzelnen Bundeslaender wieder Differnzierungen. Denn wir duerfen schriftliche Hausafgaben nicht benoten.
Ich lasse als Zusatzaugfabe gern etwas auswendig lernen. Das koenntest du dann auch benoten.