Sorge um meine Schülerin!

Was tue ich, wenn ....?
Maximer
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Registriert: 18.01.2018, 13:39:30

Re: Sorge um meine Schülerin!

Beitrag von Maximer »

Qualitätsgarant hat geschrieben:
20.07.2020, 21:30:49
Maximer hat geschrieben:
20.07.2020, 18:53:57
Qualitätsgarant hat geschrieben:
20.07.2020, 17:01:15

@Maximer

Das mit der Schweigepflicht ist Käse. Wir sind keine Ärzte oder Anwälte.
Weshalb sollte § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) nicht auch für Lehrer gelten?
Weil Lehrkräfte dort nicht aufgezählt sind.
"(2) 1Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
1. Amtsträger oder Europäischer Amtsträger,
2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten, [...]"


https://dejure.org/gesetze/StGB/203.html

Amtsträger wären z.B. verbeamtete Lehrkräfte. Die nicht verbeamteten Lehrer finden sich im 2. Punkt wieder.

einlehrer
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Re: Sorge um meine Schülerin!

Beitrag von einlehrer »

Ich kenne jetzt die genaue Situation natürlich nicht, aber ich habe den Eindruck, du hast dich da etwas verrannt, indem du die professionelle Ebene (Lehrerin - Schülerin) aus dem Blick verloren hast: sie solle dich "an sich heran lassen", damit Hilfe möglich ist. Das ist doch gar nicht nötig, du kannst/solltest auch ohne privates Detailwissen (vor allem dann, wenn es dir die Schülerin nicht von sich aus preisgibt) Hilfsmöglichkeiten - z.B. Schulsozialarbeit, Schulpsychologe - anbieten. Oder willst du etwa selbst in die Rolle einer Psychologin schlüpfen?

Erst einmal danke.

Das habe ich Ihr angeboten,allerdings möchte sie das nicht.
Es liegt nichts vor wo ich gegen ihren Willen handeln müsste,deshalb habe ich es bisher für mich behalten.

Ich habe Ihr ja klar gemacht dass ich ihr so nur ein offenes Ohr bieten kann und manchmal glaube ich,dass es Ihr hilft mit jemandem reden zu können.

Ich werde das nach den Ferien mal weiter beobachten und mal weitersehen.
Danke!

Qualitätsgarant
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Re: Sorge um meine Schülerin!

Beitrag von Qualitätsgarant »

@Maximer

Ich empfehle dir, dich genauer einzulesen. Es ist wichtig zu wissen, wo als Lehrer deine Möglichkeiten liegen.
Im Übrigen stünde im Falle einer Klage ohnehin Aussage gegen Aussage.

Maximer
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Registriert: 18.01.2018, 13:39:30

Re: Sorge um meine Schülerin!

Beitrag von Maximer »

Qualitätsgarant hat geschrieben:
21.07.2020, 18:46:05
@Maximer

Ich empfehle dir, dich genauer einzulesen. Es ist wichtig zu wissen, wo als Lehrer deine Möglichkeiten liegen.
Im Übrigen stünde im Falle einer Klage ohnehin Aussage gegen Aussage.
Ich denke schon, dass ich recht passabel um meine Möglichkeiten und Grenzen als Lehrer weiß. Allwissend ist selbstredend niemand; sofern du also der Ansicht bist, dass ich bezügl. der Geltung des § 203 StGB für Lehrkräfte falsch liege, möchte ich dich um konkrete Erklärung zum Thema bitten, anstatt rhetorisch im Nebel zu stochern. Letzteres wäre jedenfalls kein Garant für Qualität.

BlackandGold
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Re: Sorge um meine Schülerin!

Beitrag von BlackandGold »

Für mich gebietet es der Anstand, außer im Rahmen der Gefahrenabwehr, vertraulich besprochene Sachen auch erst einmal dort zu lassen: Im vertraulichen Gespräch.

Darüber hinaus ist in diesem speziellen Fall definitiv anzumerken, dass solche Themen entweder eines Naturtalents bedürfen oder der expliziten Fortbildung. Bloß weil wir ein Staatsexamen haben, werden wir nicht automatisch mit selbigem zum guten Berater.
Ein wichtiger Tip, den ich dazu habe: Mir scheint, dass du sehr mitfühlend bist. Das ist menschlich eine positive Eigenschaft, aber hier musst du professionell in deiner Lehrerrolle handeln. Deine Emotion spricht dir niemand ab, aber in der Entscheidung über dein weiteres Vorgehen solltest du dein Handeln anhand objektiver Kriterien ausrichten: Was genau kannst du tun, welche Beratung kannst du leisten? Was darfst du tun, was musst du tun? Gibt es Handreichungen in eurer Schule, kannst du dir selber indirekte Unterstützung von entsprechend ausgebildeten Kollegen holen?

Und, auch wenn es schwierig ist, folgender Hinweis: In welchem Rahmen führst du dein Gespräch mit der Schülerin? Aufgrund deines Benutzernamens und deiner Problembeschreibung erwarte ich einen jungen männlichen Lehrer, wir reden hier von einer vermutlich 16-jährigen Schülerin. Alleine deswegen würde ich mir früh im Lehrerteam Beratung holen.

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