Nachschreibregelungen

Was tue ich, wenn ....?
Brick in the wall
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Re: Nachschreibregelungen

Beitrag von Brick in the wall »

Die BASS( S.13/13) spricht von einer rechtzeitigen Ankündigung. Fristen sind da nicht genannt.
Das Schulgesetz (§48, 5) lässt bei einer Leistungsverweigerung keinen Spielraum, hier ist steht nicht, dass die Note 6 erteilt werden kann, sondern dass sie erteilt wird.
Soviel zu den formalen Hintergründen. Nach den Schilderungen würde ich die 6 auch geben. Das würde ich nicht machen, wenn sich ein Schüler nach einigen Tagen noch halb krank in die Schule schleppt.

Qualitätsgarant
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Re: Nachschreibregelungen

Beitrag von Qualitätsgarant »

Für mich ist entscheidend:

- Du hättest ihn schon vor Donnerstag aus dem Unterricht zum Nachschreiben holen können
- Du hättest ihn am Donnerstag nachschreiben lassen können, warst aber kulant und hast ihm noch einen Tag Zeit gegeben.
- Du hättest bei seinem Nichterscheinen am Freitag die 6 geben können, bist aber noch auf die Suche nach dem Schüler gegangen.

Er dagegen hat ...

- Dich nicht kontaktiert, um die Nachschreiberegelung zu seinem Vorteil regeln zu können
- Dir am Donnerstag nicht mitgeteilt, dass er am Freitag nachschreiben will
- Dich am Freitag nicht aufgesucht, um seine Weigerung des Mitschreibens mitzuteilen
- unwirsch reagiert, nachdem du sogar auf die Suche nach ihm gegangen bist

Jetzt denkst du ernsthaft immer noch darüber nach, ihm weiter entgegenzukommen? Da verrätst du jegliche Prinzipien und Autorität, sondern machst du lächerlich, weil er in der starken Position bist, während du dich nach ihm richtest. Setze die 6 und schreibe eine Notiz an die Eltern, in der du die oben benannten Verhaltensweise aufzählst. Keine Schulleitung, verstecke dich nicht hinter der Autorität anderer.

Annabelle_3
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Re: Nachschreibregelungen

Beitrag von Annabelle_3 »

Schon hart, ich finde der Schüler hätte besser reagieren können, klar. Aber eine 6 auf dem Gymnasium nur weil man am längeren Hebel sitzt ist genau so unverschämt. Das Kind lernt nur daraus, Lehrer zu hassen. Das ist meine Meinung

yestoerty
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Re: Nachschreibregelungen

Beitrag von yestoerty »

Oder, dass man sich nicht einfach über solche Regelungen hinweg setzen darf und der Lehrer das schon so machen wird, wie es einem selbst besser passt?
Und die Schulformen sollte dabei egal sein.

krabappel
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Re: Nachschreibregelungen

Beitrag von krabappel »

Annabelle_3 hat geschrieben:Schon hart, ich finde der Schüler hätte besser reagieren können, klar. Aber eine 6 auf dem Gymnasium nur weil man am längeren Hebel sitzt ist genau so unverschämt. Das Kind lernt nur daraus, Lehrer zu hassen. Das ist meine Meinung
Weil er/sie eine Arbeit schreiben muss, soll er/sie den Lehrer hassen? Ich verstehe den Zusammenhang nicht. Das Kind war doch nicht mal während der klausurrelevanten Vorbereitungszeit krank.

Dass der/ die SchülerIn auch noch frech wurde macht die Sache halt ärgerlich, weil zu 99% die Eltern Rabatz machen werden. Richtig ist das trotzdem: Weigerung, zur Leistungsüberprüfung anzutreten ist nunmal ungenügend.

Ts, auf was für Ideen manche kommen. Wär mir im Traum nicht eingefallen, mich so zu benehmen!

Brick in the wall
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Re: Nachschreibregelungen

Beitrag von Brick in the wall »

Erfahren wir, wie die Sache ausgegangen ist?

Lenka
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Re: Nachschreibregelungen

Beitrag von Lenka »

Sorry, ich habe ganz vergessen, hier über den Ausgang der Sache zu berichten.

Nun ja, letztlich habe ich die 6 gesetzt ohne das mit der Schulleitung oder sonstwem abzusprechen. Dem Klassenlehrer habe ich das Zustandekommen der Note rein informierend mitgeteilt. Ich kann nicht sagen, ob es wegen dieser Entscheidung mit der Leitungsebene zu Konflikten gekommen wäre (ich vermute es aber fast), weil der Schüler und die Eltern es im Endeffekt stillschweigend so hingenommen haben.

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