Ref. zum 1.8.05 in Hessen

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
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Gast

Ref. zum 1.8.05 in Hessen

Beitrag von Gast »

Hallo,

habe mich für das Referendariat zum 1.08. in Hessen beworben. Am Wochenende bekam ich ein Schreiben aus Kassel, in dem der Eingang meiner Bewerbung bestätigt und ich aufgefordert wurde, bis zum 15.05 (!) bzw. 15.06. ein Zeugnis bzw. eine Bescheinigung über meine Note einzureichen.

Da ich erst in der letzten Woche meine letzte Prüfung hatte und die Zeugnisse angeblich erst am 22.06. ausgegeben werden, stehe ich daher vor einem Problem.

Wer weiß Näheres ?

Gast

Kein Problem,...

Beitrag von Gast »

du kannst das Zeugnis nachreichen. Allerdings solltest Du innerhalb der Frist eine vorläufige Bescheinung einreichen, die von den zuständigen Stellen unterzeichnet ist. Und bei der derzeitigen Stellensituation kannst du das gleiche auch beim Arbeitsamt einreichen. Sorry, aber wir dürfen uns nichts vormachen.

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