Erstmalig nicht bestanden-Wechsel des Lehramts möglich?

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
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MW11
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Erstmalig nicht bestanden-Wechsel des Lehramts möglich?

Beitrag von MW11 »

Hallo zusammen,

ich habe mal eine grundsätzliche Frage:

Angenommen, jemand fällt beim 2. Staatsexamen für Gymnasium erstmalig durch und bricht dann genehmigt sein Referendariat ab:

Kann er dann noch einmal mit dem Ziel Lehramt für Haupt- und Realschulen studieren, sich dabei vieles aus dem ersten Studium
anrechnen lassen und danach das komplette Referendariat für Haupt-und Realschule absolvieren?

Wenn ja, wie viele Versuche hat er dann beim 2. Staatsexamen? Wieder zwei, weil es ja ein Referendariat für eine andere Schulform ist oder nur einen, weil er ja schon beim 2. Staatsexamen für eine andere Schulform erstmalig durchgefallen ist?

Und stimmt es, dass man, wenn man dann das Referendariat für Haupt- und Realschule besteht, auch wieder am Gymnasium und der SEK II unterrichten kann, weil man ja auch einen Master of Education (1. Staatsexamen) für Gymnasien/Gesamtschulen hat?

So wie ich das verstanden habe, muss man nur irgendwie ein 2. Staatsexamen in die Tasche bekommen, für welche Schulform wäre das dann letztendlich egal. Da würde dann auch wieder das 1. Staatsexamen seinen Wert bekommen, weil es ja oft so für sich keinen besonderen Wert hat.

Falls jemand da was bestätigen könnte, wäre das nett. :)

LG
Miriam

Maximer
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Registriert: 18.01.2018, 13:39:30

Re: Erstmalig nicht bestanden-Wechsel des Lehramts möglich?

Beitrag von Maximer »

MW11 hat geschrieben:
29.08.2020, 8:49:07
Hallo zusammen,

ich habe mal eine grundsätzliche Frage:

Angenommen, jemand fällt beim 2. Staatsexamen für Gymnasium erstmalig durch und bricht dann genehmigt sein Referendariat ab:
In welchem Bundesland befindest du dich? Ist auf Grund des Föderalismus (bestimmt schon davon gehört?!) nicht ganz unbedeutend.

Von einem "genehmigten" Abbruch habe ich noch nie gehört. Mir ist nur ein (freiwilliger oder unfreiwilliger) Abbruch (=Referendariat endgültig nicht bestanden) und eine Unterbrechung wegen eines triftigen Grundes bekannt. Aber auch hier mag es exotische Ausnahmen in anderen Bundesländern geben... Prüfungsordnungen helfen ggf. weiter.

Kann er dann noch einmal mit dem Ziel Lehramt für Haupt- und Realschulen studieren, sich dabei vieles aus dem ersten Studium
anrechnen lassen und danach das komplette Referendariat für Haupt-und Realschule absolvieren?
Auch hier kann man keine pauschale Antwort (Föderalismus) geben. Soweit ich weiß, kann man nach einem endgültig nicht bestandenen Referendariat bundesweit (!) nicht mehr die nicht bestandene Schulart studieren bzw. ein Referendariat hierzu ablegen. Man müsste eine andere Schulart komplett neu studieren, wobei das Anrechnen von Vorleistungen aus dem vorherigen Lehramtsstudium zumeist kaum nennenswert möglich ist. Aber auch hier müsste man konkret mit der anvisierten Uni (bzw. Päd. Hochschule) sprechen.
Wenn ja, wie viele Versuche hat er dann beim 2. Staatsexamen? Wieder zwei, weil es ja ein Referendariat für eine andere Schulform ist oder nur einen, weil er ja schon beim 2. Staatsexamen für eine andere Schulform erstmalig durchgefallen ist?
Das lässt sich klar beantworten: Du (bzw. "er") hätte wieder zwei Versuche, weil es sich um ein komplett anderes Lehramt handeln würde. Daher wäre auch ein komplett neues Studium (logisch!) notwendig und ein Aufbau auf dem vorherigen Studium nicht wirklich realistisch.
Und stimmt es, dass man, wenn man dann das Referendariat für Haupt- und Realschule besteht, auch wieder am Gymnasium und der SEK II unterrichten kann, weil man ja auch einen Master of Education (1. Staatsexamen) für Gymnasien/Gesamtschulen hat?
Wieder die Frage: welches Bundesland?
Ich habe von solch einer Regelung noch nichts gehört und halte sie auch nicht für realistisch, da man das Referendariat für Sek. II nicht bestanden hat und logischerweise also nicht qualifiziert ist, dort zu unterrichten. Dass man irgendwann mal vor Jahren das entsprechende 1. Staatsexamen bzw. den Master dafür abgelegt hat, dürfte irrelevant sein. Du hast ja quasi staatlich attestiert bekommen, dass du nicht in der Lage bist, Lehrer für Sek. II zu sein. Das gilt lebenslänglich und bundesweit und lässt sich auch nicht so ohne Weiteres durch offensichtliche Schlupflöcher umgehen.

Inwieweit man tatsächlich ein anderes Lehramt überhaupt (noch) studieren kann, muss man mit der jeweiligen Universität ggf. "aushandeln". Gerne gesehen sind solche Kandidaten (verständlicherweise) nicht, unter Umständen wird man gefragt, ob man schonmal irgendwann eine Lehramtsprüfung endgültig nicht bestanden hat.
So wie ich das verstanden habe, muss man nur irgendwie ein 2. Staatsexamen in die Tasche bekommen, für welche Schulform wäre das dann letztendlich egal. Da würde dann auch wieder das 1. Staatsexamen seinen Wert bekommen, weil es ja oft so für sich keinen besonderen Wert hat.
Noch nie etwas derartiges gehört. Es wird Zeit, dass du in den relevanten Prüfungsordnungen nachschaust und ggf. zuständige Beratungsstellen/Gewerkschaften kontaktierst im passenden Bundesland. Alles andere ist Fischerei in ganz trüben Gewässern.

P.S.: Meist wird der 2. Anlauf bestanden; man sollte sich nicht vorschnell mit dem eigenen Scheitern beschäftigen. Viel Glück! ;-)

MW11
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Re: Erstmalig nicht bestanden-Wechsel des Lehramts möglich?

Beitrag von MW11 »

Das Bundesland ist NRW.

Und wenn ich mir das LABG NRW anschaue, dann scheine ich mit vielen meiner Vermutungen recht zu haben:
§ 10

(1) Der Zugang zum Vorbereitungsdienst setzt für alle Lehrämter den Abschluss eines Bachelorstudiums mit sechs Semestern Regelstudienzeit voraus sowie einen Abschluss zum "Master of Education" mit vier Semestern Regelstudienzeit. § 53 Abs. 2 Satz 4 Kunsthochschulgesetz bleibt unberührt.

§ 15

(1) Wer die in § 10 vorgesehenen Hochschulabschlüsse oder nach früherem Recht Erste Staatsprüfungen für zwei Lehrämter erworben hat, erwirbt die Befähigung zu beiden Lehrämtern durch Ableisten eines Vorbereitungsdienstes und Bestehen einer Staatsprüfung (§ 7). Dies gilt nicht für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits einmal wegen mangelnder Eignung aus dem Vorbereitungsdienst für eines dieser Lehrämter oder ein entsprechendes Lehramt entlassen worden sind oder eine Laufbahnprüfung oder Zweite Staatsprüfung für eines dieser Lehrämter oder ein entsprechendes Lehramt endgültig nicht bestanden haben.

2) Wer eine Lehramtsbefähigung erworben hat, kann die Befähigung zu einem weiteren Lehramt durch Erwerb des in § 10 für dieses Lehramt vorgesehenen Hochschulabschlusses erwerben. Besondere Studiengänge haben nach Maßgabe der Verordnung nach § 9 Abs. 2 eine Regelstudienzeit von mindestens zwei Semestern.
(3) Geeignete Studien- und Prüfungsleistungen aus vorangegangenen Studiengängen werden angerechnet; es ist ein weiteres Praxiselement nach § 12 für das angestrebte Lehramt zu leisten. Inhaberinnen und Inhaber einer Lehramtsbefähigung, die bereits als Lehrkraft tätig sind, müssen im Rahmen eines berufsbegleitenden Studiums kein weiteres Praxiselement nach § 12 ableisten.
Anscheinend scheint das mit den mehreren Lehrämtern nur so in NRW möglich zu sein. Jedenfalls führt mich meine Suche "mehrere Lehrämter" nur auf Seiten, die sich auf NRW beziehen.

Ansonsten werde ich wohl mal bei den entsprechenden Stellen nachfragen. Dennoch Danke für die Hilfe.

Maximer
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Re: Erstmalig nicht bestanden-Wechsel des Lehramts möglich?

Beitrag von Maximer »

MW11 hat geschrieben:
31.08.2020, 8:28:55
Das Bundesland ist NRW.

Und wenn ich mir das LABG NRW anschaue, dann scheine ich mit vielen meiner Vermutungen recht zu haben:
Also ich kann aus den von dir zitierten Passagen aus der PO nichts entsprechendes entnehmen. Dort wird lediglich bestätigt, dass ein bestandenes zweites Staatsexamen bzw. Master Voraussetzung für alles Weitere ist. Das entspricht auch meiner Kenntnis. Beispielsweise muss man für einen Seiteneinstieg in NRW angeben, ob man das Referendariat endgültig nicht bestanden hat und entsprechend ist das ein Ausschlusskriterium für eine Festanstellung. Vielleicht kann man sich bei Bedarf an Privatschulen oder als Vertretungslehrkraft durchhangeln, aber das endgültig nicht bestandene Referendariat wird einem immer im Wege stehen. Nicht umsonst ist der Druck um diese verflixten 1,5-2 Jahre so immens hoch, weil halt auch so enorm viel davon abhängt.

Wende dich unbedingt an eine qualifizierte Beratungsstelle (Empfehlung: GEW) und lass dich dabei am besten gleich auch hinsichtlich des Zweitversuchs beraten. In NRW scheint es demnach möglich zu sein, Seminar und Schule zu wechseln, was ich sehr gut finde. Das ist in anderen Bundesländern z.B. nicht oder nur in Ausnahmefällen möglich.

Alles Gute!

chilipaprika
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Re: Erstmalig nicht bestanden-Wechsel des Lehramts möglich?

Beitrag von chilipaprika »

Dies gilt nicht für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits einmal wegen mangelnder Eignung aus dem Vorbereitungsdienst für eines dieser Lehrämter oder ein entsprechendes Lehramt entlassen worden sind oder eine Laufbahnprüfung oder Zweite Staatsprüfung für eines dieser Lehrämter oder ein entsprechendes Lehramt endgültig nicht bestanden haben.
Du bist nicht aus dem Referendariat ausgeschieden, hast nicht gekündigt, sondern hast einen Antrag auf Entlassung gestellt.
und deine mangelnde Eignung wurde zumindest einmal festgestellt.

Wenn ich mich nicht irre (plus: gesunder Menschenverstand): es würde nur gelten, wenn du das Ref für die höhere Laufbahn machst. So doof es klingt, ist aber beamtenrechtlich logisch: mit dem Sek2-Ref (egal ob Sek1/Sek2 oder rein Sek2) traut man dir zu, die Sek1 aufgrund deines 1. Staatsexamens zu schaffen.
Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Satz genau deswegen da (noch) steht, weil es ein Überbleibsel des ehemaligen "Stufenlehramts" ist. Früher konnte man in NRW Sek1 (schulformübergreifend) studieren und Sek2 getrennt studieren. Die allerallermeisten Studis waren nicht doof und haben einfach nur eine zusätzliche Prüfung gemacht und hatten direkt nach dem 1. Staatsexamen für Sek2, dann ein 1. Staatsexamen für Sek1 in der Tasche.
Das Ref haben sie dann am Gym oder Gesamtschule gemacht. Wenn sie diese 2. Prüfung für Sek1 nicht gemacht hatten, waren sie auch nur in der Sek2 einsetzbar, hatten also alle UBs nur in der Sek2 und am Ende auch nur die Lehrbefähigung dafür.

Mein Verständnis: du hast am Ende (natürlich) nur die Sek1-Befähigung.

schotti
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Registriert: 08.05.2017, 11:05:51

Re: Erstmalig nicht bestanden-Wechsel des Lehramts möglich?

Beitrag von schotti »

Ich habe in NRW eine Anerkennungsprüfung bei der Bezirksregierung Münster machen müssen und danach habe ich tatsächlich die Lehrbefähigung für zwei Lehrämter erworben. Ich habe das zuerst gar nicht richtig verstanden und habe dann nochmal dort angerufen und mich erkundigt. Mit dem bestandenen zweiten Staatsexamen habe ich nicht nur die Befähigung für dieses Lehramt erworben (Haupt-, Real-, Sekundarschule), sondern ebenfalls für die Grundschule, weil das beim ersten Staatsexamen eben mit dabei gewesen ist.

Also nach "früherem Recht" habe ich die Erste Staatsprüfungen für zwei Lehrämter erworben.

Jetzt ist natürlich die Frage offen, ob das noch für Abschlüsse nach aktuellem Recht gilt. Das müsste man vorher abklären.

MW11
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Re: Erstmalig nicht bestanden-Wechsel des Lehramts möglich?

Beitrag von MW11 »

Wie dem auch sei, was ich durch bestätigte Informationen durch die zuständigen Personen aus Niedersachsen herausgefunden habe, ist Folgendes und steht auch so in der NLVO:
1) Der Vorbereitungsdienst dauert achtzehn Monate.

(2) 1 Auf die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden bereits in Niedersachsen abgeleistete Zeiten eines Vorbereitungsdienstes der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung und Zeiten eines nach den Vorschriften eines anderen Landes abgeleisteten Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt mit bis zu zwölf Monaten angerechnet. 2 Ausgenommen sind Zeiten eines Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt, in dem auch die wiederholte Abschlussprüfung nicht bestanden wurde.

(3) Auf Antrag können auf den Vorbereitungsdienst Zeiten einer förderlichen Ausbildung oder einer förderlichen beruflichen Tätigkeit mit bis zu zwölf Monaten angerechnet werden.

(4) Es ist ein Vorbereitungsdienst von mindestens sechs Monaten abzuleisten.
Bestätigte Übersetzung:

Wer erstmalig ein Lehramt wo auch immer nicht bestanden hat, kann das Referendariat in Niedersachsen für dasselbe Lehramt wieder für die Dauer von 6 Monaten aufnehmen, wenn er schwerwiegende Gründe geltend machen kann.

Fällt er dann endgültig in dem Lehramt durch, kann er das ganze Referendariat für ein anderes Lehramt (für das er auch einen Master of Education-Abschluss haben muss) in 18 Monaten wiederholen und hat auch noch einmal zwei Versuche.

Das klingt zwar komisch, weil ich immer dachte, dass ein endgültiges Durchfallen in einem Lehramt eine Sperre für alle Lehrämter und Vertretungsstellen bedeuten würde. Gilt aber für Niedersachsen nicht.

Und es kommt noch krasser: Wenn man nun aber ein Lehramt erstmalig nicht bestanden hat und dann das Referendariat für ein anderes Lehramt absolvieren will, hat man auch nur 6 Monate.

Wenn man also das eine Lehramt endgültig nicht besteht, ist das für das andere Lehramt praktisch von Vorteil. Man kann darüber streiten, ob 6 Monate für ein neues Lehramt angenehm sind oder nicht.

Letztendlich kann man das Referendariat aber auch, wenn man ein Kind hat oder einen Angehörigen pflegt, bis zu der Dauer von 36 Monaten, also bis zu 3 Jahren, absolvieren. Das Ganze nennt sich dann Teilzeitreferendariat und man macht von allem nur ein bisschen, hat aber viel mehr Zeit dafür.
Das gibt zwar weniger Geld, aber wer verzichtet nicht freiwillig darauf, wenn das einen seinem Ziel näher bringt.

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