Wegen Schwangerschaft Ref nicht antreten - rechtliche Lage?

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
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Bob-der-Meister
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Wegen Schwangerschaft Ref nicht antreten - rechtliche Lage?

Beitrag von Bob-der-Meister »

Wie stellt sich die Situation dar, wenn eine Anwärterin sich regulär für das Referendariat beworben hat, auch entsprechend eine Stelle zugewiesen bekommt, diese jedoch wegen Schwangerschaft nur "formell" antreten kann, jedoch nicht faktisch (wegen Mutterschutz)?

Müsste sie dann nach Ende des Mutterschutzes (also 8 Wochen nach der Geburt) nachträglich einsteigen und das Verpasste nachholen? Falls sie das nicht möchte (oder die Seminarleitung es für unmöglich hält) und stattdessen den Start um ein halbes Jahr verschieben möchte/muss, wie stellt sich dann die rechtliche Situation und auch die Bezahlung dar?

MarlboroMan84
Beiträge: 657
Registriert: 03.01.2015, 13:59:37

Re: Wegen Schwangerschaft Ref nicht antreten - rechtliche La

Beitrag von MarlboroMan84 »

Mutterschutz verlängert das Referendariat nicht, du müsstest das verpasste also entsprechend aufholen.

Wenn du das nicht möchtest, bleiben dir folgende Möglichkeiten:


a) Um Entlassung aus dem Dienst bitten
b) Elternzeit beantragen.


Möglichkeit wäre dann b), Bezahlung entsprechend keine, außer ggf. Elterngeld, wenn du vorher aber Studentin warst, werden das nur 300 EUR werden

schotti
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Registriert: 08.05.2017, 11:05:51

Re: Wegen Schwangerschaft Ref nicht antreten - rechtliche La

Beitrag von schotti »

Ich würde mal den Personalrat oder noch besser die Gewerkschaft kontaktieren. Also irgend jemanden, der Ahnung hat.

Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass man die 8 Wochen einfach "verliert", sprich nachholen muss, dann würde ich es persönlich nicht antreten, weil meine Noten unter dem dadurch enstehenden Zeitdruck sehr leiden würden.

Die Zeit im Ref ist, was Unterrichtsbesuche, Seminarsitzungen, Referate und die schriftliche Arbeit betrifft, bereits sehr knapp bemessen.

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