Zuteilung Ausbildungsschule

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
chilipaprika
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Re: Zuteilung Ausbildungsschule

Beitrag von chilipaprika »

in NRW kann man auch nur tauschen (Seminar), wenn BEIDE tauschen. Wenn einer seinen Platz nicht antritt, ist der Tausch nichtig.
In absoluten Ausnahmefällen (die Schule hat super gute Beziehungen zum Seminar und super Bedarf in einem Fach) kann ein Seminar von Schule B kurzfristig zu Schule A umgesetzt werden, weil an Schule A jemand abgesprungen ist. Allerdings hatte der Referendar an Schule B selbst nichts beantragt. Weswegen die Schulzuweisung bis zum 1. Tag "vorläufig" ist.
Es ist uns als Schule B passiert. ein Referendar wurde uns abgezogen, weil an einer anderen Schule ein Referendar abgesagt hatte und die andere Schule UNBEDINGT jemanden brauchte. Ich halte es für fragwürdig.

In deinem Fall: Schule annehmen oder nächstes Jahr bewerben, ich glaube nicht, dass es eine Tauschbörse im Nachhinein gibt.

Bender5
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Re: Zuteilung Ausbildungsschule

Beitrag von Bender5 »

Im SL kann man keinen Schulwechsel vornehmen.
Um mögliche Anfragen direkt zu unterbinden teilen die hier die Schulen vorher gar nicht mit, sondern man wird am 1. Tag im Seminar überrascht mit "Herr XY kommt an Schule Z"
Man kann nur bei der Bewerbung Härtefallgründe angeben, um zumindest eine Chance auf eine gewisse Wohnortnähe zu bekommen. Das wurde aber nicht bei jedem berücksichtigt.
Lehnt man die Schule ab ist man raus.

Löwenherz
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Re: Zuteilung Ausbildungsschule

Beitrag von Löwenherz »

Um einen zugewiesenen Schulplatz wechseln zu können bedarf es trifftiger Gründe. Dies kann zum Einen eine Ablehnung durch die zugewiesene Schule selbst sein (z.B.: Bewerber ist schwerbehindert, Seminar hat bei Zuweisung nicht beachtet, dass Schule bestimmte bauliche Vss.erfüllen muss, Schule lehnt nach Vorstellungsgespräch deshalb ab, da Ref nicht barrierefrei möglich wäre) oder aber das Seminar stellt nach Rückspräche mit Schule und Bewerber fest, dass die zunächst vorgesehene Ausbildungsschule nicht geeignet ist. Als Anwärter selbst hat man nur sehr begrenzten Einfluss darauf, da es Teil des Jobs ist, sich auch auf eine ungünstige/unangenehme Schulsituation einzustellen, soweit diese nicht zu deutlich erschwerten Ausbildungsbedingungen führt (der Anwärter mit Behinderung bekam so im realen Fall eine andere Ausbildungsschule zugewiesen, die muslimische Anwärterin deren Schulleitung und Mentoren Probleme mit dem Kopftuch hatten nicht, da es keine Ablehnung durch die Schule gab, lediglich Bedenken geäußert wurden). Die Hürde ist aus Anwärterperspektive also sehr hoch.

Plätze, die nicht angetreten werden, werden dann eben im Zweifelsfall frei bleiben. Da Anwärter in BaWü in den ersten 6 Monaten in der Hospitationsphase sind, fallen dadurch keine Deputatsstunden weg, es werden sogar 1-2 Anrechnungsstunden der Mentoren wieder frei. Erst im zweiten Ausbildungsabschnitt wird es schmerzhaft für Schulen, wenn Refis wegfallen, die fest im Stundenplan eingeplant waren.

Macholli91
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Registriert: 27.11.2018, 1:21:16

Re: Zuteilung Ausbildungsschule

Beitrag von Macholli91 »

Hallo ihr lieben,
ab Februar beginne ich auch mein Referendariat an einem Gymnasium. Mein Studienseminar ist Stade. Kann jemand sagen wann man eine Schulzuweisung bekommt?
Grüße,
Olli

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