Schulrecht

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
Löwenherz
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Schulrecht

Beitrag von Löwenherz »

Nachdem ich leider auf den Forenbereich "Schulrecht" nicht zugreifen kann, möchte ich hier gerne in Austausch gehen mit euch.

Gibt/gab es bei euch im BL (wo genau wart im im Ref?) Schulrecht im Ref überhaupt? Hättet ihr es euch ggf.aus der Praxis heraus gewünscht oder gibt es da andere Konzepte an euren Schulen/in eurem Bundesland?

Persönlich finde ich es ja erstmal erstaunlich, dass die Mehrheit der Bundesländer meines Wissens nach ihre angehenden Lehrer schulrechtlich nicht ausbildet. Nachdem an anderer Stelle bereits faszinierende Regelungen zu 1.Hilfe-Kursen angesprochen wurden (wieviel % der Lehrerschaft einen haben müssen, welche Fachbereiche, etc.), stellt sich mir die Frage, ob es am Ende die selben BL sind, die eine schulrechtliche Ausbildung für vernachlässigbar halten, die auch die 1.Hilfe-Schulungen nicht für ganz so relevant erachten, dass diese jeder Lehrer haben müsste. Vielleicht gibt es aber in euren BL ja andere Regelungen beispielsweise zu verpflichtenden Fortbildungen in bestimmten Bereichen in den ersten Dienstjahren als Alternative zum Ref. Ich persönlich habe schon jetzt im Ref an vielen Stellen von der Ausbildung im Schulrecht profitieren können, um abgesichert zu sein bei Entscheidungen, diese vernünftig begründen zu können oder auch bei Problemfällen einen Orientierungspunkt zu haben zum weiteren Vorgehen.

Kiggie
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Re: Schulrecht

Beitrag von Kiggie »

Ich hatte ein Seminar in der Uni, das hängt aber von der jeweiligen PO der Uni ab denke ich.
Im Ref wurde es nicht explizit behandelt. Bzw höchstens am Rande.

Wobei meine Frage wäre, was genau du darunter verstehst oder erwartest?

Illi-Noize
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Re: Schulrecht

Beitrag von Illi-Noize »

In Bayern (Realschule) war "Schulrecht" im Referendariat ein wöchentlich stattfindendes Seminar und wurde auch mündlich im 2. Staatsexamen geprüft. Ein 1.-Hilfe-Kurs war ebenfalls verpflichtend.

Bender5
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Re: Schulrecht

Beitrag von Bender5 »

Ich hatte es weder im Studium, noch im Referendariat als Fach.
Im Ref wurden aber manchmal im Seminar einige rechtliche Dinge besprochen oder diskutiert.
Da ich danach das Bundesland gewechselt habe und vieles davon nun sowieso wieder anders ist, musste ich mich so oder so neu einarbeiten.

Edit: Zu deiner Erste Hilfe Frage: Dafür ist mir keine Regelung bekannt, dass X Prozent der Lehrer sowas haben müsste. Ich weiß auch nur von den Sportkollegen, dass die teilweise (alle?) sowas haben.

Löwenherz
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Re: Schulrecht

Beitrag von Löwenherz »

@bender5: In welchem Bundesland hast du denn das Ref gemacht bzw. arbeitest du jetzt?
Kiggie hat geschrieben:Ich hatte ein Seminar in der Uni, das hängt aber von der jeweiligen PO der Uni ab denke ich.
Im Ref wurde es nicht explizit behandelt. Bzw höchstens am Rande.

Ein Uniseminar ist eine Variante, an die ich noch nicht gedacht hatte. Hat insofern was für sich, dass man das Ref dadurch vorentlasten kann. Ein Nachteil den ich sehe ist, dass man im Studium noch nicht die Fragen aus der Praxis einbringen kann, die sich erst im Laufe des Refs (oder weiteren Berufsleben) stellen. Das ist nicht nur bereichernd für den Schulrechtskurs, sondern hilft auch ganz praktische Situationen zu lösen und zu verstehen, nach welcher Systematik man diese prüfen und schulrechtlich sauber Lösungen erarbeiten kann.

Kiggie hat geschrieben: Wobei meine Frage wäre, was genau du darunter verstehst oder erwartest?

Hier in BaWü ist das ein verpflichtender Ausbildungsteil im Ref mit mdl.Staasexamensprüfung (den 1.Hilfe-Kurs müssen alle Anwärter fachunabhängig bereits zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst nachweisen). Das ist insofern meine Ausgangsbasis, wie das organisiert sein kann, natürlich aber nicht muss. Ich persönlich fand den Schulrechtskurs sehr interessant, vor allem in Kombination mit der ebenfalls verpflichtenden Schulkunde, die an den Ausbildungsschulen von den Schulleitern durchgeführt wird (da weiß ich aber von anderen Anwärtern, dass es SEHR unterschiedlich ist, wie diese dann inhaltlich umgesetzt wird, an meiner Schule findet das im Regelfall wöchentlich statt, an anderen Schulen war das im ersten Halbjahr einmal und nie wieder...).

Meine Erwartung ganz unabhängig davon wie es organisiert ist, ist das man seinen Landesbeamten auch eine vernünftige Einführung in die Regeln bietet, die im schulischen Alltag ihr täglich Brot darstellen, also nicht nur erwartet, dass Lehrer ein Bewusstsein für Grenzen und den Abwägungsrahmen der Aufsichtpflicht oder den richtigen Gebrauch von Ermessen bei Fällen nach §90 haben, sondern diese auch darin schult, um solch ein Bewusstsein spätestens im Rahmen des Vorbereitungsdienst, wo man das ja ständig anwendet, zu entwickeln. Es ist nun einmal ein Unterschied, ob ich von vornherein klar weiß, wann ich als Fachlehrer bestimmte Entscheidungen fällen darf, wann als Klassenlehrer, wann es ein Fall für Schulleiter und Klassekonferenz ist oder ob ich das womöglich auf dem harten Weg lernen muss, weil ich eine rechtlich nicht haltbare Entscheidung gefällt habe (worst case) oder zumindest im Ernstfall nicht sicher war, ob meine Entscheidung haltbar ist und insofern vielleicht weniger souverän aufgetreten bin. Insofern könnte man die schulrechtliche Schulung auch mit als eine Erfüllung der Fürsorgepflicht unseres Dienstherrn ansehen.

Bender5
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Re: Schulrecht

Beitrag von Bender5 »

Studiert im Saarland, Ref in NRW, danach wieder ins Saarland.
Im Studium wurde es nicht einmal erwähnt, im Ref wie gesagt im Seminar immer mal wieder etwas aufgegriffen und zumindest gezeigt wo ich was nachlesen kann usw.
Und bei einem Bundeslandwechsel fragt ohnehin kein Mensch, was wie ausgebildet wurde.
Nicht falsch verstehen, ich gebe dir recht, dass das wichtige Dinge sind. Aber die Schulsysteme sind so unterschiedlich und unüberschaubar, dass das komplett auf der Strecke bleibt.
Ich habe z.B. mal einen Erste Hilfe Kurs freiwillig gemacht. Die Bescheinigung wollte danach keiner sehen...

Löwenherz
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Re: Schulrecht

Beitrag von Löwenherz »

Du hast Recht, Bundeslandwechsel lassen einen in gewisser Weise dann wieder herausfallen. Wobei meine Hypothese wäre, dass zum einen ein paar grundlegende rechtliche Fragen wie die Aufsichtspflicht bundeslandunabhängig sind und man bei anderen wie beispielsweise dem Umgang mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Hausaufgaben oder auch Noten von einer einmal erfolgten Schulung auch bei einem Bundeslandwechsel profitiert, weil man weiß, welche Bereiche kritisch sein können und damit die nunmehr geltenden schulrechtlichen Bestimmungen prüfen und sich aneignen kann.

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