Widerspruch 2.Staatsprüfung Examen

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
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Julia567
Beiträge: 1
Registriert: 22.09.2018, 3:20:33

Widerspruch 2.Staatsprüfung Examen

Beitrag von Julia567 »

Hallo liebe Referendarinnen und Referendare,

ich hatte vor kurzem mein 2. Staatsexamen im Ref und bin mit meiner Benotung nicht zufrieden bzw. Ich finde sie ungerecht. Da bin ich auch nicht die Einzige. Im Examen hat mich eine Mitreferendarin begleitet und sie selbst war auch sehr erstaunt über die Benotung. Ich finde die Prüfungskommission bewertet sehr subjektiv.
Wie läuft das bei einem Widerspruch ab? Muss ich die Prüfung nochmal machen? Wie gehe ich da vor?

Danke schonmal für eure Antworten.

Kiggie
Beiträge: 99
Registriert: 28.08.2017, 19:20:26
Wohnort: NRW

Re: Widerspruch 2.Staatsprüfung Examen

Beitrag von Kiggie »

Hast du bestanden?
Wenn ja - glückwunsch, sei doch glücklich.

Wurden Formfehler begangen?

Gegen eine Note vorzugehen ist schwer bis unmöglich. Klar gibt es Kriterien und die werden auch nur so im Protokoll stehen. Da wird nicht stehen, weil Julia einen blöden Zopf hatte.

Ob die mitgekommene Referendarin die richtige ist, um die Note einzuschätzen wage ich auch stark zu bezweifeln.

MarlboroMan84
Beiträge: 657
Registriert: 03.01.2015, 13:59:37

Re: Widerspruch 2.Staatsprüfung Examen

Beitrag von MarlboroMan84 »

Julia567 hat geschrieben:Hallo liebe Referendarinnen und Referendare,

ich hatte vor kurzem mein 2. Staatsexamen im Ref und bin mit meiner Benotung nicht zufrieden bzw. Ich finde sie ungerecht. Da bin ich auch nicht die Einzige. Im Examen hat mich eine Mitreferendarin begleitet und sie selbst war auch sehr erstaunt über die Benotung. Ich finde die Prüfungskommission bewertet sehr subjektiv.
Wie läuft das bei einem Widerspruch ab? Muss ich die Prüfung nochmal machen? Wie gehe ich da vor?

Danke schonmal für eure Antworten.

Deine Mitreferendarin ist fachlich überhaupt nicht geeignet deine Stunden zu bewerten und einzuschätzen.

Ansonsten: Gegen die fachliche Bewertung der Stunden kannst du nichts machen, nur gegen etwaige Formfehler. Dann wird die komplette Prüfung wiederholt.

tiger
Beiträge: 424
Registriert: 12.02.2017, 2:21:44

Re: Widerspruch 2.Staatsprüfung Examen

Beitrag von tiger »

Zwei Probleme:

Erstens sind ist die Begründung der Note stets so formuliert, dass man sie im Grunde nicht angreifen kann (ähnlich wie bei einem Arbeitszeugnis: Wir wollen die Note 'ausreichend' vergeben, welche standardisierten Formulierungen müssen wir dazu in den Text schreiben?).

Zweitens ist die Rechtsprechung so angelegt, dass die Gerichte sich nicht inhaltlich mit der Bewertung beschäftigen müssen. Sonst würde fast jeder vor Gericht gehen, um seine Note zu verbessern, weil es zumindest den Versuch wert wäre.

Damit bleiben für eine Anfechtung der Note nur zwei Hebelpunkte: Formfehler (z. B. Prüfungsthema zu spät ausgegeben etc.) oder offensichtliche Unsachlichkeiten. Wenn die Ausbilder halbwegs wissen, was sie tun, wirst du beides nicht finden.

Und, sorry, weder du noch deine Mitreferendarin können das beurteilen. Deswegen seid ihr in der Ausbildung und eure Ausbilder bewerten euch, und nicht umgekehrt.

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