NRW: 5-Jahres-Frist zum Start ins Ref

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
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Fine123
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NRW: 5-Jahres-Frist zum Start ins Ref

Beitrag von Fine123 »

Guten Abend zusammen,
mich treibt eine Frage ziemlich um.
Ich habe jetzt schon mehrmals gelesen, dass man in Nordrhein Westfalen fünf Jahre Zeit nach dem Ersten Staatsexamen hat, um sein Referendariat zu beginnen, ohne eine gesonderte Prüfung ablegen zu müssen.
In den FAQs zur Bewerbung auf Sevon fand ich folgenden Hinweis:
"Liegt die Prüfung länger als fünf Jahre zurück, kann die Zulassung zum Vorbereitungsdienst jedoch vom Ergebnis eines Kolloquiums abhängig gemacht werden, in dem nachzuweisen ist, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten den Ausbildungsvoraussetzungen noch entsprechen."

Was bedeutet in diesem Zusammenhang die Formulierung "kann"? Ich gehe davon aus, dass hier im Einzelfall entschieden wird und zum Beispiel berücksichtigt wird, ob man in der Zwischenzeit bereits an einer Schule gearbeitet hat, promoviert hat oder etwas ganz anderes gemacht hat.

Weiß jemand, woran die Entscheidung, dass ein Kolloquium stattfindet, festgemacht wird?

Hat jemand dieses Kolloquium schon einmal absolviert oder kennt jemanden, der es gemacht hat?

Für Erfahrungsberichte oder schlicht ein wenig Licht ins Dunkel wäre ich sehr dankbar! :)

Liebe Grüße,
Fine

CaraM.
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Re: NRW: 5-Jahres-Frist zum Start ins Ref

Beitrag von CaraM. »

viewtopic.php?f=7&t=10715

https://wwwlehrer forende/thread/28675 ... atsexamen/

So wie es sich liest, ist es Ermessenssache. Wenn man Glück hat, wird man wohl zugelassen und wenn man Pech hat, muss man zu einer Prüfung in seinen Fächern und in Erziehungswissenschaften. Kommt wohl ganz darauf an, wer da gerade deine Papiere vor sich liegen hat und wie er deinen Fall bewertet.

MarlboroMan84
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Re: NRW: 5-Jahres-Frist zum Start ins Ref

Beitrag von MarlboroMan84 »

Bei mir im Seminar (2013/2014) war eine Kollegin, die ihr Staatsexamen vor 15 Jahren gemacht hat. Das war kein Problem.

Fine123
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Re: NRW: 5-Jahres-Frist zum Start ins Ref

Beitrag von Fine123 »

Danke schon einmal für Eure Antworten!

MarlboroMan, also musste Deine Kollegin kein Kolloquium machen? Weißt Du, was sie zwischen dem Ersten Staatsexamen und dem Referendariat gemacht hat?

Bei mir wird es wohl so sein, dass aufgrund der Familienplanung/Kinderbetreuung mein Erstes Staatsexamen genau fünf Jahre her sein wird, wenn ich mich für das Ref bewerbe. Das heißt, bei Refbeginn wären es 5,5 Jahre und ich kann echt nicht einschätzen, wie eng das gesehen wird.
Ich spiele mit dem Gedanken, vor meiner Bewerbung bei der zuständigen Bezirksregierung nachzufragen (Telefonisch? Per Mail?), aber ich habe Angst, damit schlafende Hunde zu wecken. Und ob die da so auskunftsfreudig diesbezüglich sind?
Und nicht, dass sie hinterher meine Bewerbung sehen und sich daran erinnern, dass ich vorher noch nachgefragt habe...

Oder meint Ihr, ich mache mir da zu viele Gedanken?

MarlboroMan84
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Re: NRW: 5-Jahres-Frist zum Start ins Ref

Beitrag von MarlboroMan84 »

a) Zu deiner Frage: Weiß ich nicht. Aber nicht im Bildungsbereich gearbeitet.



b) Du machst dir zu viele Gedanken.

CaraM.
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Re: NRW: 5-Jahres-Frist zum Start ins Ref

Beitrag von CaraM. »

Fine123 hat geschrieben:Danke schon einmal für Eure Antworten!

MarlboroMan, also musste Deine Kollegin kein Kolloquium machen? Weißt Du, was sie zwischen dem Ersten Staatsexamen und dem Referendariat gemacht hat?

Bei mir wird es wohl so sein, dass aufgrund der Familienplanung/Kinderbetreuung mein Erstes Staatsexamen genau fünf Jahre her sein wird, wenn ich mich für das Ref bewerbe. Das heißt, bei Refbeginn wären es 5,5 Jahre und ich kann echt nicht einschätzen, wie eng das gesehen wird.
Ich spiele mit dem Gedanken, vor meiner Bewerbung bei der zuständigen Bezirksregierung nachzufragen (Telefonisch? Per Mail?), aber ich habe Angst, damit schlafende Hunde zu wecken. Und ob die da so auskunftsfreudig diesbezüglich sind?
Und nicht, dass sie hinterher meine Bewerbung sehen und sich daran erinnern, dass ich vorher noch nachgefragt habe...

Oder meint Ihr, ich mache mir da zu viele Gedanken?
Du kannst es doch eh nicht ändern. Einfach bewerben.

Wie gesagt: Es kommt zwar auch wohl auf den Mitarbeiter an, der deine Bewerbung vor sich hat. Wenn du einen Korinthenkacker oder einen mit Profilier-Sucht da sitzen hast, kann es blöd laufen.

Aber: Du musst deiner Bewerbung einen Lebenslauf beifügen.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass jemand, der sieht, dass du bereits unterrichtet hast, eher nicht auf einer erneuten Prüfung bestehen wird, zumal es sich bei dir ja nur um ein 1/2 Jahr mehr handelt und du im Stoff "drin" geblieben bist. (s. Marlboros Kollegin, die lag ja sogar zeitlich deutlich drüber)

Kurzum: Vertrau auf den gesunden Menschenverstand des Sachbearbeitenden. Schließlich ist es auch für ihn, dich und v.a. unbescholtene Prüfer ein Mehraufwand und Mehrarbeit nur wegen eines halben Jahres, wenn er darauf bestünde. Macht wohl eher keiner, zumal in den Vorgaben steht: "kann" und nicht "muss".

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