Moin Forum!
Ich habe mein 1. Staatsexamen nach einer ganzen alten Prüfungsordnung gemacht, in der man nicht automatisch die Berechtigung für den Unterricht in der Sekundarstufe 1 erhält. Resultat ist jetzt akut, dass ich mein Refendariat wohl an einem Kolleg machen werde. Das ist nicht schlimm, ich finde das sogar ganz spannend.
Aber in der Zukunft wäre ich daran interessiert, auch an einem Gymnasium zu unterrichten. Kann jemand sagen, wie man (in NRW) diese Prüfung eventuell nachholen kann? Oder ansonsten irgendwie diese Berechtigung erhalten kann?
Zusätzliche Information: Ich habe in der Physikdidaktik die letzten 5 Jahre (mit und ohne Dr) Lehrämtler für die Sekundarstufe I (bzw. H/R) ausgebildet. Wenn man sowas anrechnen könnte, wäre das noch cooler.
Mir würde auch ein Ansatz reichen, wo man mal nachfragen kann. Im Moment wüsste ich gar nicht, welches Gesetz, welche Prüfungsordnung, etc. dafür zuständig ist.
Sekundarstufe I Berechtigung nachholen
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Re: Sekundarstufe I Berechtigung nachholen
Gymnasium kannst du vergessen, mit Sek-1-Fakultas wird an Gymnasien gar nicht eingestellt. Schon ewig nicht mehr.
Re: Sekundarstufe I Berechtigung nachholen
Ich verstehe das so, dass die Sek-2-Facultas vorliegt, aber die Sek-1-Facultas ja gerade nicht. Nicht, dass mir so ein Fall je untergekommen wäre.MarlboroMan84 hat geschrieben:Gymnasium kannst du vergessen, mit Sek-1-Fakultas wird an Gymnasien gar nicht eingestellt. Schon ewig nicht mehr.
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Re: Sekundarstufe I Berechtigung nachholen
es ist eine alte NRW-Ordnung.
wir hatten eine Referendarin an meiner Schule, die das hatte und keine Lust auf Sek I hatte und deswegen die Sek I Prüfung an der Uni nie gemacht hatte. Sie hat ihr Ref in Deutsch und Philo nur in Sek II gemacht ...
[.... und wir haben nie gehört, dass sie je eine Stelle bekommen hatte (gut, sie war auch seltsam..).]
wir hatten eine Referendarin an meiner Schule, die das hatte und keine Lust auf Sek I hatte und deswegen die Sek I Prüfung an der Uni nie gemacht hatte. Sie hat ihr Ref in Deutsch und Philo nur in Sek II gemacht ...
[.... und wir haben nie gehört, dass sie je eine Stelle bekommen hatte (gut, sie war auch seltsam..).]
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Re: Sekundarstufe I Berechtigung nachholen
Korrekt, das ist der vorliegende Fall. Ich habe für Sek II mein 1. Staatsexamen gemacht und werde deswegen jetzt auch als Referendar in einem Kolleg (welche ja nur die Oberstufe haben) eingesetzt.Jméno hat geschrieben:Ich verstehe das so, dass die Sek-2-Facultas vorliegt, aber die Sek-1-Facultas ja gerade nicht. Nicht, dass mir so ein Fall je untergekommen wäre.MarlboroMan84 hat geschrieben:Gymnasium kannst du vergessen, mit Sek-1-Fakultas wird an Gymnasien gar nicht eingestellt. Schon ewig nicht mehr.
Mein Seminarleiter meinte am Telefon, er hat die Prüfung auch nachgeholt... Aber dass das halt ewig her wäre.
@chilipaprika
Ach, ich hätte schon Lust auf Sek I, das ist es nicht. Im Zweifelsfall gehe ich auch ans BK oder Kolleg, große Sorgen mache ich mir bei den Fächern Physik/Chemie jetzt auch nicht. Es wäre halt schön, auch die Möglichkeit zu haben, Jugendliche zu unterrichten.
Re: Sekundarstufe I Berechtigung nachholen
In BW ist es so, dass man an einem Gymnasium in der Sek I hostpitiert (nachdem die Lehrproben rum sind) und dann dort noch einmal eine Lehrprobe ablegt.
Schule muss man sich selber besorgen.
Prüfer sind dann vom Gymnasium und vom eigenen Seminar.
Schule muss man sich selber besorgen.
Prüfer sind dann vom Gymnasium und vom eigenen Seminar.
Re: Sekundarstufe I Berechtigung nachholen
Gilt für BW:sabisteb hat geschrieben:In BW ist es so, dass man an einem Gymnasium in der Sek I hostpitiert (nachdem die Lehrproben rum sind) und dann dort noch einmal eine Lehrprobe ablegt.
Schule muss man sich selber besorgen.
Prüfer sind dann vom Gymnasium und vom eigenen Seminar.
Wobei das eine Regelung ist, die für Referendare mit wissenschaftlichen oder künstlerischen Fächern an beruflichen Schulen geschaffen wurde. Die können auf Antrag nach den regulären Lehrproben die Erweiterungslehrprobe in der Unterstufe eines allgemeinbildenden Gymnasiums machen.
Schule wird vom LLPA zugewiesen.
Wurde so geschaffen, weil andere Bundesländer keine Allgemeinbildner im Beruflichen ausbilden. Ohne diese Lehrprobe kann man z.B. nicht in Hessen unterrichten, wenn man in BW mit wissenschaftlich/künstlerischen Fächern an einer beruflichen Schule ausgebildet wurde.
Für NRW würde ich nachforschen ob es sowas nicht doch gibt. Ich finde es kurios dass man nur Oberstufe machen kann. Ich kenne es so, dass man nur SII machen kann, wenn man will. Umgekehrt macht für mich prüfungstechnisch keinen Sinn.