Nebengewerbe / Freiberufler im Ref

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Ninanus
Beiträge: 7
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Nebengewerbe / Freiberufler im Ref

Beitrag von Ninanus »

Hallo,
Ich bin zur Zeit noch Lehramtsstudentin und werde hoffentlich nächstes Jahr mit meinem Ref beginnen können. Nun habe ich schon seit Beginn des Studiums ein Nebengewerbe angemeldet, da ich Illustrationen auf verschiedenen Websiten verkaufe. Das sind unter 20 Stunden die Woche und ich hatte bis jetzt auch keine Probleme. Nun weiß ich bereits, dass man als Beamter eine Nebentätigkeit anzeigen und auch genehmigen lassen muss. Kann mir vllt Jemand, der damit Erfahrungen hat, sagen, wie das abläuft, bzw. Ob so etwas eher abgelehnt wird?

Ich schreibe auch und habe bereits ein eBook bei Amazon veröffentlicht. Das fällt, laut Steuerberater, unter die freien Berufe. Müsste ich das auch beim Dienstherren genehmigen lassen?

Ich weiß, das ist bestimmt kompliziert, aber ich wäre sehr Dankbar, wenn ich vorab Infos bekommen könnte, bevor ich völlig blauäugig ins Ref starte und mir dann noch gesagt wird, dass ich das Nebengewerbe aufgeben muss.

Schönes Wochenende,
Nina

Stark
Beiträge: 925
Registriert: 30.05.2013, 1:23:20

Re: Nebengewerbe / Freiberufler im Ref

Beitrag von Stark »

Das hängt vom Bundesland ab. Die genauen Regelungen kannst du im entsprechenden "Beamtengesetz" deines Bundeslandes (z.B. "Hessisches Beamtengesetz" etc.) unter dem Begriff "Nebentätigkeit" nachlesen. Meist gibt es noch eine "Dienstordnung", da könnte auch etwas zu dem Begriff stehen.
Meist gilt, dass alle Nebentätigkeiten angezeigt werden müssen, d.h. du musst den Dienstherren (auf dem Dienstweg, der im Ref über deinen Seminarvorstand geht) über die Nebentätigkeit schriftlich informieren.
Dann gilt meist, dass künstlerische Nebentätigkeiten nicht genehmigt werden müssen, d.h. der Dienstherr darf dir das nicht verbieten, solange keine nachweisbare Beeinträchtigung deiner dienstlichen Pflichten aus der Nebentätigkeit folgen.
Ich würde annehmen, dass die Schriftstellerei in jedem Fall künstlerisch ist. Die Illustrationen wohl auch, aber das müsste man im Zweifelsfall prüfen lassen.
Ich rate dir ganz generell zwei Dinge:
1.) Beschäftige dich so früh wie möglich mit dem Dienstrecht, d.h. lies solche Fragen idealerweise von Anfang an selbst nach, statt in Foren danach zu fragen, wo du bestenfalls zweifelhafte Aussagen bekommst, auf die dich nicht verlassen kannst. Das ist am Anfang mühsam, wird aber schnell besser, wenn man mal die Systematik verstanden hat. Ein Seminarvorstand wird nicht so schnell versuchen, eine Nebentätigkeit zu verbieten, wenn du in deinem Schreiben schon Bezug auf die entsprechenden Paragraphen nimmst und die einschlägige Terminologie aus der Rechtsvorschrift benutzt.

2.) Tritt einer Berufsvertretung bei (GEW; Philologenverband; VEB was auch immer). Die haben kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder, auf deren Aussage du dich dan auch verlassen kannst.

Viel Erfolg im Ref!

Ninanus
Beiträge: 7
Registriert: 02.08.2017, 15:43:52

Re: Nebengewerbe / Freiberufler im Ref

Beitrag von Ninanus »

Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe bereits das niedersächsische Beamtengesetz durchgeschaut und leider nicht wirklich präzise Angaben zu den Nebentätigkeiten gefunden. Nur allgemein, dass diese angezeigt werden müssen.
Da steht auch nichts zu Ausnahmen bei künstlerischen Tätigkeiten. Darum habe ich dann hier nachgefragt. Ich werde wohl auch nochmal einen Berater fragen (Wissen Steuerberater etwas darüber?), gerade weil immer geschrieben steht, dass man eine Nebentätigkeit vorher anzeigen muss. Da ich diese ja schon ausübe, seit Jahren, geht das ja nicht.

Weiß jemand wie ich so einen schriftlichen Antrag stelle? Oder an wen man sich wenden kann, um dies in Erfahrung zu bringen. Man muss ja auch Arbeitszeiten nachweisen, was bei der Arbeit von Zuhause aus schwer wird.
Danke.

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