Abbruch und "offene Arbeit"

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pampelmuse222
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Registriert: 24.06.2017, 22:11:35

Abbruch und "offene Arbeit"

Beitrag von pampelmuse222 »

Hallo zusammen,

eine rein hypothetische Frage:
Angenommen ich stelle einen Antrag auf Entlassung zum Zeitpunkt X. Die Entlassung wird zum Zeitpunkt Y (ca. 2-3 Wochen später) wirksam. Zwischen X und Y werde ich ohne Bezüge beurlaubt.
Habe ich dann noch Dienstpflichten?
Z.B. am Tag X habe ich eine Klassenarbeit geschrieben. Muss ich die "unbezahlt" noch korrigieren?
Oder: Am Tag X ist eine Seminarsitzung in der ich zufällig noch Protokollant bin. Muss ich das Protokoll schreiben? Oder könnte ich solche "offenen Arbeiten" verweigern?

Ich weiß zwar, dass es schlechter Stil wäre, "verbrannte Erde" zu hinterlassen, mich interessiert aber, wie es rechtlich wäre.
BL ist Bayern.

Viele Grüße

PM

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