Kündigung aus Krankheitsgründen
Kündigung aus Krankheitsgründen
Erledigt.
Zuletzt geändert von GuteSeele am 28.11.2016, 20:42:51, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Beiträge: 3251
- Registriert: 28.08.2009, 10:46:00
Re: Kündigung aus Krankheitsgründen
BL ist wichtig.
in NDS kannst du zb in der Regel nicht wieder einsteigen, wenn du genau 50% des Refs - wo auch immer - absolviert hast. Krankheitszeiten können mit Attest abgezogen werden. Einige Bundesländer sind da kulanter.
chili
in NDS kannst du zb in der Regel nicht wieder einsteigen, wenn du genau 50% des Refs - wo auch immer - absolviert hast. Krankheitszeiten können mit Attest abgezogen werden. Einige Bundesländer sind da kulanter.
chili
-
- Beiträge: 657
- Registriert: 03.01.2015, 13:59:37
Re: Kündigung aus Krankheitsgründen
Warum solltest du "kündigen"? Welchen Nutzen hat das?
Unterstützung "für die erste Zeit":
ALG II
Unterstützung "für die erste Zeit":
ALG II
Re: Kündigung aus Krankheitsgründen
Erledigt.
Re: Kündigung aus Krankheitsgründen
Doof: dieses nachträgliche Eliminieren der Fragen nervt! Das ist so eine Bediener-Mentalität, die in einem Forum eigentlich nicht funktioniert:
Ich nehme die Antwort und weg bin ich. Mit egal, ob andere das gleiche Problem irgendwann mal haben und hier nachlesen können. Sollen die doch einfach nochmal antworten!
Was soll das?
Ich nehme die Antwort und weg bin ich. Mit egal, ob andere das gleiche Problem irgendwann mal haben und hier nachlesen können. Sollen die doch einfach nochmal antworten!
Was soll das?
-
- Beiträge: 1205
- Registriert: 05.12.2006, 19:59:54
- Wohnort: BaWü
- Kontaktdaten:
Re: Kündigung aus Krankheitsgründen
Wenn du das umgehen möchtest: Verwende die Zitatfunktion. Dann steht das Gesagte in Deinem Posting.
Gruß
Zitro
PS: Ärgerlich ist das schon...aber manchmal vielleicht auch besser so.
Gruß
Zitro
PS: Ärgerlich ist das schon...aber manchmal vielleicht auch besser so.
heiter weiter!