1. Stex nach Höchststudiendauer in Bayern wiederholbar?

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brezel
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1. Stex nach Höchststudiendauer in Bayern wiederholbar?

Beitrag von brezel »

Hallo zusammen liebe Comunity!

Bin ganz neu hier, habe aber eine Frage auf die ich bisher weder hier noch über google eine Antwort finden konnte, die aber durchaus für einige interessant sein kann! Und ja ich werde das auch beim Prüfungsamt fragen, komme aber erst Dienstag dazu!

Es handelt sich um Lehramt Bayern Gym, sollte aber auch auf Realschule und Grundschule anwendbar sein. Und zwar geht es darum, dass 13 Semester Höchststudiendauer sind, wenn man nun zum Ende des 13. Semesters erstmals sein 1. Stex ablegt, kann man dann zur Notenverbesserung oder wegen Nichtbestehen nach dem fiktiven 14. oder 15. Semester wiederholen?

Weiß vielleicht auch jemand, was in dieser Zeit mit dem Studentenstatus passiert, oder ob man in dieser Zeit in einen anderen Studiengang immatrikuliert sein kann, arbeiten gehen kann, oder Gott verhüte Hartz 4 beziehen, bis zum Ablegen der Prüfung?

Falls es jemanden interessiert, die 13 Semester waren nicht rein zum Vergnügen, es hat solange gedauert weil ich mich im Studium beruflich umorientiert habe und auch im Semester Praktika gemacht habe und eigentlich immer als Werkstudent, so ging halt (leider) einige Zeit herum! War aber bei meiner Fächerkombination sicher keine schlechte Entscheidung und ich kann es jedem empfehlen im Studium schon an Alternativen zu denken, Nebenjobs und Praktika zu machen, um so was zu haben für später!

Beste Grüße
Brezel

brezel
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Re: 1. Stex nach Höchststudiendauer in Bayern wiederholbar?

Beitrag von brezel »

Laut Prüfungsamt ist die Situation in Bayern sehr günstig:

Nach dem 13. Semester muss das Examen das erste Mal abgelegt werden, oder gilt als erstmalig nicht bestanden, Wdh. ist nach dem 14. oder 15. möglich, man kann die ganze Zeit immatrikuliert sein, muss aber alle ECTS bis zum Ende des 13. Semesters nachweisen!

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