Wiederholung freiwillig oder pflicht? Wie läuft das a

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Hope1983
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Wiederholung freiwillig oder pflicht? Wie läuft das a

Beitrag von Hope1983 »

Hallo,
nach einemn sehr schlechten Start ins Ref würde mich interessieren, wie eine Wiederholung genau aussieht?
Sagen wir ich bin grade im Seminarjahr und man sagt mir da schon ich solle aufhören oder Wiederholen. Ich hatte zwar noch keinen 5er aber scheint wohl die Beurteilung so zu werden. Gibts das überhaupt?
Aber wie läuft sowas nun ab?
wegen nichtbestehen um 1jahr verlängern..... bin ich dann wieder an der jetzigen Seminarschule im 3. Jahr?
Muss ich dann die 3 Lehrproben im 3. Jahr erneut alle machen?

wegen freiwillig... darf man die Seminarschule überhaupt ändern?


Kann mir mal jemand hier ungefähr erzählen wie der Aufbau aussieht.

Vielen lieben Dank

Illi-Noize
Moderator
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Wohnort: Bayern / StR(RS) / Betreuungslehrer Einsatzrefs, Fachschaftsleiter

Re: Wiederholung freiwillig oder pflicht? Wie läuft das a

Beitrag von Illi-Noize »

Du sprichst von "ich", dabei hast Du doch bereits 2011 einen Supervertrag bekommen? Reden wir von jemand anderem? Reden wir von Bayern?

Die meisten Infos stehen vor allem in der LPO II:
§ 10
Wiederholung der Prüfung bei Nichtbestehen

(1) 1 Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen, die die Zweite Staatsprüfung in Bayern nicht bestanden haben oder deren Prüfung als nicht bestanden gilt, können die Prüfung einmal wiederholen. 2 Die Wiederholung setzt voraus, dass die Person im Anschluss an die nicht bestandene Prüfung zwölf Monate am Vorbereitungsdienst teilnimmt. 3 Das Prüfungsamt kann bei Verhinderung durch Erkrankung, die grundsätzlich durch das Zeugnis eines Gesundheitsamts nachzuweisen ist, und aus anderen zwingenden Gründen auf Antrag die Wiederholung zu einem späteren Termin genehmigen. 4 Wird die Wiederholungsprüfung nicht innerhalb eines Jahres bzw. der nach Satz 3 genehmigten Frist abgelegt, so kann die Prüfung nicht mehr wiederholt werden.

(2) 1 Die Prüfung ist im gesamten Umfang zu wiederholen. 2 Eine mit mindestens „ausreichend“ bewertete schriftliche Hausarbeit ist auf Antrag anzurechnen.

§ 11
Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung

(1) 1 Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen, die die Zweite Staatsprüfung in Bayern bei erstmaliger Ablegung bestanden haben, werden zur Verbesserung der Prüfungsnote auf Antrag ein zweites Mal zu dieser Prüfung zugelassen. 2 Die Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach der Erstablegung wiederholt werden. 3 § 10 Abs. 1 Sätze 3 und 4 gelten entsprechend.

(2) 1 Die Prüfung ist im gesamten Umfang zu wiederholen. 2 Eine mit mindestens „ausreichend“ bewertete schriftliche Hausarbeit ist auf Antrag anzurechnen. 3 Die Noten der Gutachten gemäß §§ 22, 22a und 22b aus der ersten Prüfung werden unverändert übernommen.

(3) 1 Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen können jederzeit gegenüber dem Prüfungsamt schriftlich auf die Fortsetzung der Wiederholungsprüfung verzichten. 2 Die Wiederholungsprüfung gilt dann als nicht abgelegt; sie kann nicht mehr wiederholt werden.

(4) 1 Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen haben die Wahl, welches Prüfungsergebnis sie gelten lassen wollen. 2 Sie erhalten an Stelle eines Zeugnisses zunächst eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung mit der Aufforderung, innerhalb eines Monats schriftlich zu erklären, ob sie sich für das Ergebnis der Wiederholungsprüfung entscheiden wollen. 3 Geben sie diese Erklärung nicht oder nicht fristgemäß ab, so gilt das frühere Prüfungsergebnis als gewählt. 4 Entscheiden sie sich für das Ergebnis der Wiederholungsprüfung, so haben sie zugleich mit der Erklärung das frühere Zeugnis zurückzugeben; sie erhalten dann ein Zeugnis mit dem Ergebnis der Wiederholungsprüfung.

(5) 1 Die Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung zur Verbesserung der Prüfungsnote hat auf die Dauer des Vorbereitungsdienstes keinen Einfluss. 2 Eine wiederholte Ableistung des Vorbereitungsdienstes ist nicht zulässig.
Du (bzw. die Person um die es geht) komm(s)t in beiden Varianten an eine neue Seminarschule (bei Notenverbesserugn nur zu den Prüfungen ... vorher sollte man aber schon mal reinschauen und die Protokolle kopieren). Wird diese Person denn überhaupt in den Einsatz gelassen? Richtig schlechte Refs (Realschule) werden im 2. Jahr nicht direkt ein den Einsatz gelassen, sondern machen das erste Einsatzhalbjahr weiter an der Seminarschule. Diese Person sollte sich von der Seminarleitung und den Seminarlehrern ausführlich beraten lassen. Man muss auch im Hinterkopf behalten, dass bei einer Einstellungsquote von 3 % (Realschule 2015) eigentlich nur Top-Noten Türen öffnen können...

Hope1983
Beiträge: 59
Registriert: 30.11.2007, 15:52:31

Re: Wiederholung freiwillig oder pflicht? Wie läuft das a

Beitrag von Hope1983 »

Illi Noize du Stalker :)
Ja um mich gings jetzt nicht, ich bin Gott sei dank schon länger beschäftigt und zufrieden :) sondern um meine Freundin.
Grundsätzlich ja, man zwingt sie ja zu verlängern aber es scheint nicht so als würde es "erfolgreich" am Ende heißen. Daher interessiert sie natürlich welche Möglichkeiten bestehen.
Ich muss hier ehrlich sagen um die Noten mache ich mir auch keine Hoffnungen und Gedanken... selbst wenn die viel besser wären. Aber zumindest sollte man das beenden und Möglichkeiten bieten sich dann immer irgendwo. Es könnt ja z.B. auch eine Nachhilfeschule oder sonstiges sein oder mal eine Aushilfe bei mir an der Schule, da habe ich mittlerweile genug Erfahrungen gesammelt.

Die LPO hatte ich auch schon durchgelesen jedoch ist mir der Ablauf dadurch auch nicht schlüssiger geworden. Mir ist das Ganze natürlich auch wichtig, da ich sie irgendwo auch bei mir haben will, ich war auch einer der Stressgründe für sie :) . Die mehrstündigen Fahrten mal nach Hause mal zu mir mal zu ihr.. die sind so auf Dauer nicht gesund und beeinträchtigen ebenso die Leistungen. Daher sehe ich persönlich ihre Ausbildung dort sowieso nicht sinnvoll und gewinnbringend.

Am liebsten wäre es mir gewesen sie kriegt zumindest mal eine neue Einsatzschule um neu anfangen zu können, jedoch ist dies ja so nun gegessen, weil man da eh nicht widersprechen kann.

Wird man in diesem nächsten halben Jahr denn wirklich wie ein Einsatzrefi behandelt? Heißt einen Tag frei, 17 Std. , normales Gehalt wie die anderen und soweit auch nicht so viel Ausarbeitungen etc. ? Oder gibt es da Sonderbedingungen, quasi wie einer im ersten Jahr... weniger Geld kein freier Tag etc. ?
Und wie sieht es im dritten Jahr dann aus, wenn sie es tatsächlich nicht schafft? Genau dieselben Fragen.

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