Ich muss aufgrund einer unschönen Trennung recht kurzfristig aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen. Leider kann ich den Umzug nur an einem Werktag bestreiten, da ich vorher noch (mit dem Umzugswagen) Möbel kaufen muss. Nun allerdings hat mir mein einziger "Helfer" eröffnet, dass er am vereinbarten Samstag doch keine Zeit hat. Ich muss jetzt also alles auf einen Wochentag legen. Alleine schaff ich den Umzug keinesfalls, das geht schon damit los, dass ich den Sprinter gar nicht fahren kann. Freunde oder andere Helfer hab ich leider in der Gegend nicht.
Wisst ihr zufällig, ob das ein ausreichender Grund für eine Dienstbefreiung wäre? Wie muss ich die beantragen, genügt formlos? Wie lange im Voraus muss ich den Antrag stellen?
Dienstbefreiung wegen Umzug?
Dienstbefreiung wegen Umzug?
Our destiny is frequently met in the very paths we take to avoid it.
Re: Dienstbefreiung wegen Umzug?
Meines Wissens ist das kein hinreichender Grund. Ggf. kannst Du aber über den Vorschlag, die Stunden über unentgeltlliche Mehrarbeit "reinzuholen" eine Dienstbefreiung von Deinem SL bekommen.
Gruß
Lysander
Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)
Lysander
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Re: Dienstbefreiung wegen Umzug?
Ich stimme Lysanders Einschätzung zu, mit der Ergänzung, dass solche Regelungen natürlich Ländersache sind. In Bayern hat man beispielsweise bei einem Umzug nach §16 UrlV Anspruch auf einen Tag "Dienstbefreiung", wenn der Umzug aus dienstlichen Gründen erfolgt, also bei Versetzung beispielsweise, und wenn keine "weiteren dienstlichen Gründe dagegen sprechen".
Bei einem Umzug wg. einer unschönen Trennung könntest du hier nur auf das Entgegenkommen des Schulleiters hoffen. Sieh doch mal ins Dienstrecht deines Bundeslandes.
Bei einem Umzug wg. einer unschönen Trennung könntest du hier nur auf das Entgegenkommen des Schulleiters hoffen. Sieh doch mal ins Dienstrecht deines Bundeslandes.
Re: Dienstbefreiung wegen Umzug?
Danke schon mal für die Antworten. Das Dienstrecht sagt dazu nur, dass der SL die Befugnis hat,
Naja, im Zweifelsfall frag ich meinen Schulleiter, der ist eigentlich ganz zugänglich.
Die Lehrerdienstordnung § 3 Abs. 8 wiederum sagt,Lehrkräften einschließlich Anwärtern und Studienreferendaren, soweit die Ausbildung in der Schule betroffen ist - in diesen Fällen im Einvernehmen mit dem Seminarleiter -, bis zur Dauer von acht Tagen - ausgenommen unmittelbar vor oder nach den Ferien - nach § 3 Abs. 8 der Lehrerdienstordnung Urlaub zu erteilen oder Dienstbefreiung zu gewähren.
Von anderen, nicht-dienstlichen Gründen steht da nichts, oder täusch ich mich?Dienstbefreiung für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen wird durch den Schulleiter bzw. den zuständigen Schulrat gemäß § 3 Nr. 8 Buchst. a ausgesprochen.
Dienstbefreiung zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger der Veranstaltung das IPTS ist oder wenn das dringende dienstliche Interesse für die Teilnahme an dieser Veranstaltung vom IPTS aus fachlichen Gründen festgestellt ist. Das IPTS kann die Veranstalter ermächtigen, seine Entscheidung auf den Einladungen mitzuteilen.
Naja, im Zweifelsfall frag ich meinen Schulleiter, der ist eigentlich ganz zugänglich.
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Re: Dienstbefreiung wegen Umzug?
Beim ersten Zitat fehlt mir ehrlich gesagt der Kontext, um es einordnen zu können.
Das zweite Zitat bezieht sich ja explizit auf Fortbildungsveranstaltungen und trifft ja deshalb auch deinen Fall nicht zu.
Aber, ja, such das Gespräch mit dem Schulleiter. Am besten hast du schon einen Vorschlag in der Tasche, wer deine Stunden vertritt (- vorher natürlich mit den entsprechenden Kollegen absprechen!) und wann bzw. wie du die ausgefallenen Stunden aufarbeitest, ähnlich wie Lysander das vorgeschlagen hat. Wenn du selbst schon ein Konzept vorlegen kannst, ist der Vorgesetzte in der Regel leichter zu überzeugen.
Das zweite Zitat bezieht sich ja explizit auf Fortbildungsveranstaltungen und trifft ja deshalb auch deinen Fall nicht zu.
Aber, ja, such das Gespräch mit dem Schulleiter. Am besten hast du schon einen Vorschlag in der Tasche, wer deine Stunden vertritt (- vorher natürlich mit den entsprechenden Kollegen absprechen!) und wann bzw. wie du die ausgefallenen Stunden aufarbeitest, ähnlich wie Lysander das vorgeschlagen hat. Wenn du selbst schon ein Konzept vorlegen kannst, ist der Vorgesetzte in der Regel leichter zu überzeugen.
Re: Dienstbefreiung wegen Umzug?
Das ist keine Dienstbefreiung sondern Sonderurlaub.
Dafür gibt es andere Regelungen.
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.ju ... focuspoint
§13 (3) ist hier interessant.
Auf den würde ich mich beziehen in Verbindung mit der Bereitschaft, die ausgefallenen Stunden unentgeltlich nachzuarbeiten.
Dafür gibt es andere Regelungen.
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.ju ... focuspoint
§13 (3) ist hier interessant.
Auf den würde ich mich beziehen in Verbindung mit der Bereitschaft, die ausgefallenen Stunden unentgeltlich nachzuarbeiten.
Gruß
Lysander
Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)
Lysander
Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)
Re: Dienstbefreiung wegen Umzug?
(Geändert, da nicht mehr themenbezogen)
Danke für die Unterscheidung
Ich war heute bei meinem Schulleiter, der sagte, das sei gar kein großes Problem, solange der Unterricht abgedeckt sei und nicht ausfiele. Ich muss mich also noch mal mit dem Stundenplaner zusammensetzen, aber (vielleicht als generelle Info) grundsätzlich ist ein Umzug kein Problem. Übrigens ist ein Umzug aus dienstlichen Gründen (also näher an die Schule zB.) immer erlaubt.
Danke für die Unterscheidung
Ich war heute bei meinem Schulleiter, der sagte, das sei gar kein großes Problem, solange der Unterricht abgedeckt sei und nicht ausfiele. Ich muss mich also noch mal mit dem Stundenplaner zusammensetzen, aber (vielleicht als generelle Info) grundsätzlich ist ein Umzug kein Problem. Übrigens ist ein Umzug aus dienstlichen Gründen (also näher an die Schule zB.) immer erlaubt.
Zuletzt geändert von Bibi88 am 23.04.2015, 13:56:15, insgesamt 1-mal geändert.
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