Ich hatte letzten Freitag folgendes Problem:
Es hatte eine Stundenplanänderung gegeben und die Klasse hatte erstmals Freitag in der 6.Stunde noch unterricht. Zwei Drittel der Schüler scheinen diese Änderung nicht mitbekommen (oder werden sich zumindest darauf berufen, sie nicht mitbekommen zu haben ...).
Ich saß mit 8 Schüler_Innen (9. Klasse ISS) im Physikraum. Der von mir geplante Unterricht war mit dieser Klassenstärke nicht sinnvoll möglich und eine alternative Planung fiel mir spontan nicht ein. Kurz gesagt ich stand nackt vor der Klasse und wusste nichts sinnvolles mit den Schüler_innen anzufangen. In dieser Situation erschien es mir als die ehrlichste Lösung, den Unterrich wegen praktischer Undurchführbarkeit ausfallen zu lassen. Da in den folgenden Stunden kein Unterricht mehr stattfand, hatte ich hierbei keine Probleme mit der Aufsichtspflicht gesehen.
Leider sind die Schüler beim Verlassen des Gebäudes meiner Rektorin in die Arme gelaufen und zurück in den Physikraum geschickt worden.
Bevor ich mir nächste Woche wahrscheinlich einen Einlauf werde abholen dürfen, würde mich interessieren, wie die rechtslage ist. Muss ich auch vor fast leerer Klasse unterrichten oder wie hätte ich sonst vorgehen sollen?
Grüße Torsten
Letzte Stunde, 2/3 der SuS fehlen, muss unterrichtet werden?
Re: Letzte Stunde, 2/3 der SuS fehlen, muss unterrichtet wer
Ja, denn du hast in der Zeit des Unterrichts die Aufsichtspflicht über die Schüler. Ob die Schüler in dieser Zeit Hausaufgaben machen, lesen, Musik hören oder für dein Fach lernen, ist dabei egal.
À+
À+
No Risk No Fun!
Re: Letzte Stunde, 2/3 der SuS fehlen, muss unterrichtet wer
Ja, nicht nur aber besonders wegen der Aufsichtspflicht.
Erst ab der Oberstufe darf der Unterricht bei Teilnahme von unter 5 Leuten ausfallen und auch da würde ich mich absprechen (jedenfalls in der 11) - kommt auf das BL an.
In der Sek I findet Unterricht statt. Ob Du da Montagsmaler oder Fußball spielst, ist völlig wurscht, so lange die SuS beaufsichtigt und beschäftigt sind. Nur weil eine 6. Stunde in der Regel nicht vertreten wird (auch hier von BL zu BL anders), heißt es nicht, dass regulärer Unterricht nicht stattfindet.
Du wirst Dir den Direktoren-Einlauf also gefallen lassen müssen.
Das nächste Mal, wenn Du "nackt" vor der Klasse stehst, geh mit ihnen raus, lass sie Hausaufgaben machen, schieb eine Wiederholungsstunde ein, spiel Stadt, Land, Fluss. Aber lass die SuS nie früher gehen.
Erst ab der Oberstufe darf der Unterricht bei Teilnahme von unter 5 Leuten ausfallen und auch da würde ich mich absprechen (jedenfalls in der 11) - kommt auf das BL an.
In der Sek I findet Unterricht statt. Ob Du da Montagsmaler oder Fußball spielst, ist völlig wurscht, so lange die SuS beaufsichtigt und beschäftigt sind. Nur weil eine 6. Stunde in der Regel nicht vertreten wird (auch hier von BL zu BL anders), heißt es nicht, dass regulärer Unterricht nicht stattfindet.
Du wirst Dir den Direktoren-Einlauf also gefallen lassen müssen.
Das nächste Mal, wenn Du "nackt" vor der Klasse stehst, geh mit ihnen raus, lass sie Hausaufgaben machen, schieb eine Wiederholungsstunde ein, spiel Stadt, Land, Fluss. Aber lass die SuS nie früher gehen.
Re: Letzte Stunde, 2/3 der SuS fehlen, muss unterrichtet wer
Ich stimme meinen Vorrednern zu und möchte noch ergänzen:
Selbstverständlich hätte ich meinen vorbereiteten Unterricht durchgezogen und die fehlenden Schüler darauf hingewiesen, dass sie dazu verpflichtet sind, den verpassten Stoff schnellstmöglich (=bis zur nächsten Stunde) selbständig nachzuarbeiten. Das kann ja gar nicht sein, dass die Schüler einen Unterrichtsausfall provozieren!
Ausnahme: Die Kommunikation über die Stundenplanänderung war tatsächlich unglücklich und die SuS hatten guten Grund zur Annahme, dass sie keinen Unterricht haben.
Selbstverständlich hätte ich meinen vorbereiteten Unterricht durchgezogen und die fehlenden Schüler darauf hingewiesen, dass sie dazu verpflichtet sind, den verpassten Stoff schnellstmöglich (=bis zur nächsten Stunde) selbständig nachzuarbeiten. Das kann ja gar nicht sein, dass die Schüler einen Unterrichtsausfall provozieren!
Ausnahme: Die Kommunikation über die Stundenplanänderung war tatsächlich unglücklich und die SuS hatten guten Grund zur Annahme, dass sie keinen Unterricht haben.
Re: Letzte Stunde, 2/3 der SuS fehlen, muss unterrichtet wer
Seh ich auch so. Wenn 8 Leute das mitkriegen, hätte es der Rest auch mitkriegen müssen. Auf welcher Grundlage willst du auch einfach eine Stunde ausfallen lassen? Wenn viele Schüler krank sind würde man doch auch nicht einfach früher heimfahren?Stark hat geschrieben: Selbstverständlich hätte ich meinen vorbereiteten Unterricht durchgezogen und die fehlenden Schüler darauf hingewiesen, dass sie dazu verpflichtet sind, den verpassten Stoff schnellstmöglich (=bis zur nächsten Stunde) selbständig nachzuarbeiten. Das kann ja gar nicht sein, dass die Schüler einen Unterrichtsausfall provozieren!
Re: Letzte Stunde, 2/3 der SuS fehlen, muss unterrichtet wer
Ich kenne als „Faustregel“: Ist ein Schüler da, wird auch Unterricht gemacht.Drops hat geschrieben:Erst ab der Oberstufe darf der Unterricht bei Teilnahme von unter 5 Leuten ausfallen und auch da würde ich mich absprechen (jedenfalls in der 11) - kommt auf das BL an.
…он је метафора, начин живота, угао гледања на ствари!
Re: Letzte Stunde, 2/3 der SuS fehlen, muss unterrichtet wer
Sei froh, dass niemandem während dieser Zeit etwas passiert ist, ansonsten hättest du ein richtiges Problem bekommen können!
Für solche Dinge ist das Ref jedoch gedacht: zum Lernen.
Für solche Dinge ist das Ref jedoch gedacht: zum Lernen.