Hallo,
da jetzt die neuen Studierenden kommen, die 1/2 Jahr Praktikum und 12 Monate Ref. machen hab ich eine Frage. Ich studiere noch die alte Studienordnung die 18 Monate Ref. vor sich hat. Wenn ich nun 6 Monate Praktikum nachweisen kann könnte ich mein Ref. auch verkürzen? Wo könnte ich mich da informieren?
VG Tonilein
Verkürzung Referendariat
Re: Verkürzung Referendariat
Nen Bundesland wäre toll. Verkürzung in Hessen z.B. nur bei sehr guten / herausragenden Leistungen.
Re: Verkürzung Referendariat
Momentan gibt es noch kein 12 Monatiges Ref in NRW. Es wurde wegen der neuen Studienordnung ja erst auf 18 Monate verkürzt. Und diese 18 Monate sind schon echt kurz und nicht mit Praktika zu vergleichen. Je nachdem wann du fertig wirst, werden es wohl noch 18 Monate sein. Überleg dir also gut, ob du wirklich verkürzen willst, falls das überhaupt geht. Die Studies mit der neuen Studienordnung müssen ja auch von Anfang an andere Leistungen erbringen und auch das halbe Jahr ist strickt geregelt und voll mit Anforderungen. Ich weiß nicht, ob das mit einem freiwilligen Praktikum vergleichen kann.
Re: Verkürzung Referendariat
Ich habe mein Ref in NRW gemacht und würde es an deiner Stelle nicht freiwillig verkürzen. Bedenke, dass du deine Unterrichtsbesuche trotzdem durchziehen musst. Gerade die Zeit zwischen den Unterrichtsbesuchen ist sehr wichtig, um dein Handeln zu refektieren!
Re: Verkürzung Referendariat
Das sowieso schon kurze Ref mit nur 1 Schuljahr bdu verkürzen? Never! Das funktioniert nicht! Selbst wenn es formal geht ist das der echte Wahnsinn. Bei uns haben OBASler verkürzt, die aber bereits einige Jahre Unterrichtserfahrung hatten. Und damit meine ich eine volle Stelle, keine Praktika. Und auch die sind zum Schluss auf dem Zahnfleisch gekrochen.
Re: Verkürzung Referendariat
Hallo zusammen,
ist ja ein recht alter Thread, aber bestimmt immer noch relevant für einige. Ich stehe nämlich gerade vor der Entscheidung... Soll ichs machen, es ist so verlockend: ein halbes Jahr früher fertig... und LEHRER!
Beginne "morgen" in NRW mein Ref. hatte gestern Vereidigung und habe dort auch genaue Infos bekommen, wann man das Ref. von 18 auf 12 Monate verkürzen kann (gem. § 7 Absatz 2 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen, NRW):
Ich erfülle die oben genannten Voraussetzungen, aber soll ich es machen?
ist ja ein recht alter Thread, aber bestimmt immer noch relevant für einige. Ich stehe nämlich gerade vor der Entscheidung... Soll ichs machen, es ist so verlockend: ein halbes Jahr früher fertig... und LEHRER!
Beginne "morgen" in NRW mein Ref. hatte gestern Vereidigung und habe dort auch genaue Infos bekommen, wann man das Ref. von 18 auf 12 Monate verkürzen kann (gem. § 7 Absatz 2 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen, NRW):
Dann heißt es zur weiteren Erklärung noch:Zeiten einer beruflichen Tätigkeit, die nach Art und Umfang geeignet ist, die für das angestrebte Lehramt erforderlichen Fähigkeiten zu vermitteln, auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden.
Es sind jedoch mindestens zwölf Monate zu leisten.
... unter den nachfolgenden Voraussetzungen...:
• es muss sich um eine lehramtsbezogene (auf die jeweilige Schulstufe bezogene) unterrichtliche
Tätigkeit gehandelt haben,
• die unterrichtliche Tätigkeit muss unter deutscher staatlicher Schulaufsicht geleistet
worden sein,
• die unterrichtliche Tätigkeit umfasste in der Regel nicht weniger als 20 Wochenstunden
über den Zeitraum eines Schuljahres; über mehrere Schuljahre erbrachte Unterrichtstätigkeiten
können zusammengefasst werden.
Es muss sich allerdings wirklich um eine schulische Tätigkeit handeln und kann nicht etwas an der Uni geleistet worden sein! Siehe:Weiterhin ist der Ausbildungsstand der Antragstellerin oder des Antragstellers bei der Entscheidung der Ausbildungsbehörde ... zu berücksichtigen (...). Eine abschließende Entscheidung über einen Antrag auf Verkürzung kann daher erst nach dem ersten Unterrichtsbesuch in den Fächern der Ausbildung sowie nach Vorlage einer Stellungnahme der Dienststelle (Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung) erfolgen.
Zur Frage WANN wird gesagt:Hochschultätigkeiten können wegen des anderen Adressatenkreises und nicht vergleichbarer pädagogischer Anforderungen auf die Dauer des Vorbereitungsdienstes nicht angerechnet werden.
viewtopic.php?f=13&t=20697&start=7& Hier im Forum schreiben zwei ehemalige Refs, die den Schritt gewagt haben! Mit Erfolg!spätestens bis zum Ablauf des vierten Ausbildungsmonats eingereicht werden.
Ich erfülle die oben genannten Voraussetzungen, aber soll ich es machen?
~~~~ Handle so, dass du wollen kannst, dass die Maxime deines Handelns zu einem allgemeinen Gesetz werden kann! ~~~~