Ausländische Geburtsurkunde und Referendariat

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
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bluexuxu
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Ausländische Geburtsurkunde und Referendariat

Beitrag von bluexuxu »

Hallo,
ich hoffe, dass mir irgendjemand hier helfen kann.
Also ich habe eine ausländische Geburtsurkunde im Original und eine Übersetzung von einem staatlich anerkannten Übersetzer. Für die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst soll ich eine "Beglaubigung meiner Geburtsurkunde" einreichen. Ich habe mich schon tottelefoniert aber irgendwie kann mir niemand helfen denn es kennt sich keiner so richtig aus.
Das Standesamt in dem Ort wo ich wohne stellt keine Beglaubigung aus, da ich nicht hier geboren bin. Aber in meinen Heimatort kann ich nicht, da dieser schlappe 8000km entfernt ist.

Also ich hoffe, dass es hier jemanden gibt, der am besten noch in Bayern sich auch zum Vorbereitungsdienst mit einer ausländischen Geburtsurkunde anmelden musste und mir sagen kann, was ich genau zu tun habe.

Danke schon mal im Voraus

Gruß

Jméno
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Re: Ausländische Geburtsurkunde und Referendariat

Beitrag von Jméno »

Das Problem hattest Du doch schon vor einem halben Jahr? Im Juli 2012 hast Du geschrieben, Du würdest jetzt auf Rückmeldung des KM warten...
…он је метафора, начин живота, угао гледања на ствари!

bluexuxu
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Re: Ausländische Geburtsurkunde und Referendariat

Beitrag von bluexuxu »

Damals ging es um die "Anmeldung zum Staatsexamen", wobei nur die Übersetzung gereicht hat.
Jetzt geht es um das "Referendariat"! Jetzt reicht angeblich die Übersetzung nicht.

Aber danke für deinen Hinweis

Fränzy
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Re: Ausländische Geburtsurkunde und Referendariat

Beitrag von Fränzy »

Vielleicht kannst DU Dich bei der Botschaft/im Konsulat erkundigen, ob sie Dir das Dings beglaubigen können? Oder im Migrationsamt? Oder vielleicht in einer Schule? Beim Pfarrer? Letztlich gehts ja nur darum, dass Du die Person bist, die genannt ist?

Wenn das nicht reicht würde ich im Regierungspräsidium nochmals nachhaken oder bei einer der Einrichtungen, die sich mit Migrantenfragen beschäftigen (in den meisten Landkreisen gibts Jugendmigrationsdienste, Sozialberatungssstellen für Migranten oder direkt im MIgrationsamt/ Das Problem ist nicht nur deines, viele Personen, die sich einbürgern lassen wollen, bzw. AUfenthaltstitel beantragen haben es auch, da gibts Fachleute für).

Alles Gute!
שָׁלוֹם

User65
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Re: Ausländische Geburtsurkunde und Referendariat

Beitrag von User65 »

Vermutlich ist damit nur die amtliche Beglaubigung einer Kopie des Originals gemeint. Du gehst mit der Originalurkunde z. b. zum Rathaus (Einwohnermeldeamt). Die machen dort eine Kopie (du bringst keine Kopie mit!) und hauen dann den Stempel drunter, der bescheinigt, dass die Kopie dem Original entspricht. Ich hoffe jedenfalls, dass das reichen wird.

Ansonsten gilt:
Eine Besonderheit besteht für Beglaubigungen von Personenstandsurkunden. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Heirats- oder Sterbebuch des Standesamts, denen dieselbe Beweiskraft wie dem Original selbst zukommen soll (§ 54 Abs. 2 PStG), kann nach § 55 Abs. 2 PStG nur der jeweils zuständige Standesbeamte erstellen

...und der ist 8000 km weit weg.

Dann müsstest du mit dem Original in der Hand bei der Schulbehörde auftauchen. Das ersetzt dann die beglaubigte Abschrift der Personenstandsurkunde.

Vielleicht wäre auch noch eine Beglaubigung der Botschaft des Gerburtslandes möglich.
Man kann auch ohne Alkohol Spaß beim Feiern haben. Aber ich gehe auf Nummer sicher.

honigbiber90
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Re: Ausländische Geburtsurkunde und Referendariat

Beitrag von honigbiber90 »

Hi,

ich weiß nicht, ob du es liest, aber ich versuche mal mein Glück. Ich stecke gerade in der selben Situation und habe blauäugig geglaubt, dass eine amtlich beglaubigte Übersetzung und die Originalurkunde aus meinem Geburtsland reichen würden. Wie hast du das Problem damals gelöst?

Lg

NotoriousVIK
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Registriert: 31.08.2016, 18:45:24

Re: Ausländische Geburtsurkunde und Referendariat

Beitrag von NotoriousVIK »

honigbiber90 hat geschrieben:Hi,

ich weiß nicht, ob du es liest, aber ich versuche mal mein Glück. Ich stecke gerade in der selben Situation und habe blauäugig geglaubt, dass eine amtlich beglaubigte Übersetzung und die Originalurkunde aus meinem Geburtsland reichen würden. Wie hast du das Problem damals gelöst?

Lg
Ich habe auch eine ausländische Geburtsurkunde, die ich dem Regierungspräsidium natürlich nicht überreichen möchte :) aber eine Abschrift dieser ist nicht zulässig. Allerdings darf man die amtliche Übersetzung amtlich beglaubigen lassen und diese Beglaubigung habe ich bei der Anmeldung für das Ref dann eingereicht und das wurde akzeptiert (bzw. diese haben sie verlangt).

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