Anerkennung von Magisterprüfung

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
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karnahkaranz

Anerkennung von Magisterprüfung

Beitrag von karnahkaranz »

Hallo,

auch ich lese seit ein paar Tagen fleissig mit und hoffe nun, dass es hier vielleicht jemanden gibt, der mir weiterhelfen kann. Ich habe meine Zeugnisse zwecks Anerkennung als Staatsexamen in den letzten Tagen zur Bezirksregierung geschickt und nun einen Brief bekommen, dass ich weitere Belege (Scheine, Belegbögen usw.) nachreichen soll. Nun habe ich aber, abgesehen von meinem nackten Studienbuch und den Studien- und Prüfungsordnungen alles bei der Anmeldung zur Prüfung abgeben müssen und Belegbögen gab es bei uns ohnehin nicht. Hat jemand vielleicht Erfahrung mit der Anerkennung (Sek1, NRW, Deutsch und Englisch) und weiss, was die Bezirksregierung genau benötigt. Ich habe dort bereits angerufen, aber leider war die Auskunft äusserst spärlich.
Ich habe mich auch durch den Anerkennungserlass gekämpft und bin aus dieser für mich wichtigen Passage nicht ganz schlau geworden, beziehungsweise kann nicht erkennen, was damit genau gemeint ist:

11)Eine Magisterprüfung kann ohne Überprüfung als Erste Staatsprüfung in zwei Fächern anerkannt
werden, soweit zwei der Fächer der Magisterprüfung den Fächern Deutsch, Englisch und Französisch
zuzuordnen sind.
Ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, ist eine Überprüfung durch das Prüfungsamt
erforderlich.
111)Aus einer Diplomprüfung einer Universität oder einer Magisterprüfung können derzeit Anerkennungen
als Teil einer Ersten Staatsprüfung ohne Überprüfung ausgesprochen werden, soweit die Diplomprüfung
oder die Fächer der MagisterprÜfung einem Fach gemäß § 33 der Lehramtsprüfungsordnung
(LPO) zuzuordnen sind. Ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, ist eine Überprüfung durch das
Prüfungsamt erforderlich.

Weiss jemand was in diesem Zusammenhang genau mit "zuzuordnen" gemeint ist? Ich habe Germanistik im Hauptfach und Anglistik als Nebenfach studiert.
Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema?
Für Tipps, Anregungen wäre ich sehr dankbar. Ich würde mich auch freuen über Kontakt zu anderen (was mich betrifft hoffentlich) zukünftigen Referendaren aus NRW, die vohaben sich für den Sondertermin im August zu bewerben.
Gruß
Karnahkaranz

Antonia

Beitrag von Antonia »

Hallo karnahkaranz,

ich verstehe nicht, warum du die Fragen nicht dem Magisterprüfungsamt stellst? Die können dir eine bessere Auskunft geben als Forumsleute hier, weil die Fächerkombinationen und die Magisterprüfungsordnungen immer sehr individuell sind.

Nach meiner Ansicht erfüllst du die Voraussetzungen für eine Anerkennung.

Antonia

Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,

ich meine mich zu erinnern, dass im alten Forum mal ein ähnlicher Fall diskutiert worden ist. Dabei kam heraus, dass das Problem war, dass ein Nebenfachstudium Magister nicht anerkannt werden kann als Unterrichtsbefähigung für das Fach. Die Betreffende hat nur ihr Hauptfach aus dem Magisterstudium anerkannt bekommen und musste mit dieser Anerkennung noch ein paar Scheine nachmachen, um dann die Lehrbefähigung durch ein Einzelexamen in diesem Fach zu erhalten.

Ohne Garantie, frag' mal bei der Bezirksregierung konkret nach, was für Probleme mit dem Magisternebenfach auftreten bei der Anerkennung, vielleicht bist du dann ja schlauer.

Grüße

karnahkaranz

Beitrag von karnahkaranz »

Danke für eure Antworten. Das Magisterprüfungsamt kann da leider nach eigener Auskunft nicht weiterhelfen und die Bezirksregierung gibt grundsätzlich scheinbar keine Auskünfte über den Stand der Anerkennung und alles, was damit zusammenhängt.
Ich finde es nur komisch, dass ich einen Brief bekommen habe, in welchem mir mitgeteilt wurde, dass die Anerkennung überprüft werden muss, obwohl im Anerkennungserlass etwas anderes steht.
Daher wollte ich gerne wissen, ob hier jemand Erfahrung mit diesem Thema hat.
Es geht mir auch gar nicht darum besonders einfach an ein Staatsexamen zu kommen, das heißt ich bin natürlich bereit auch Leistungen nachzuholen. Nur habe ich etwas das Gefühl, dass der Sachbearbeiter nicht so richtig Bescheid weiss.
Naja wie auch immer, ich hoffe das Beste und bewerbe mich jetzt für das Referendariat ab 22.8. in NRW.
Viel Spass und Erfolg noch an alle, die bereits fleissig dabei sind!

Piglet
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Beitrag von Piglet »

Hallo,
ich kenne das Problem.Ich habe Germanistik im Hauptfach und Anglistik (Literatur) im Nebenfach studiert. Meine Unterlagen wurden auch vom staatlichen Prüfungsamt überprüft - mit dem Ergebnis, dass ich nur die Anerkennung für Deutsch erhalten habe :cry: . In Englisch fehlen mir Prüfungsleistungen - welche, weiß ich nicht, da dies nicht ausdrücklich drin stand und auch nur schwer jemand ans Telefon zu bekommen ist...
Was hat sich bei dir getan ? Gibt es noch andere, deren Nebenfach anerkannt/nicht anerkannt wurde? Für andere Erfahrungswerte wäre ich sehr dankbar - es gibt nämlich die Möglichkeit des Einspruchs innerhalb von 4 Wochen!!!

karnahkaranz

Hat wenig Zweck!

Beitrag von karnahkaranz »

Hallo,

ja bei mir war das Problem ähnlich gelagert. Ich vermute mal, dass du keine Magisterprüfung in Linguistik gemacht hast, sondern nur in Literatur. Daher bist du leider in den Augen der Behörden nicht qualifiziert. Bei mir war es anders herum. Ich habe am Ende keine Literaturprüfung gemacht. Da hilft es auch nicht darauf zu verweisen, dass ich Literatur studiert habe und es Unis gibt an denen man für Sek 1 im Hauptstudium auch nur ein Teilgebiet studieren muss. Ich habe auch beim Ministerium nachgefragt und da wurde mir gesagt, dass es genug Bewerber gibt, die alle Anforderungen erfüllen.
Im Grunde ist es eigentlich wohl so, dass die Bezirksregierung davon ausgeht, dass man in allen Teilbereichen geprüft wird, wenn im Zeignis z.B. Prüfung in Anglistik steht. Na ja ob das so ist sei dahingestellt, aber es ist wohl nicht zu ändern.
Viel Glück!

Temujen
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Registriert: 08.06.2005, 20:12:53
Wohnort: NRW

Beitrag von Temujen »

Hallo!

Ich habe im Hauptfach Germanistik und in den Nebenfächern Anglistik und Geschichte studiert.

Ich habe meine Magisterurkunde, mein Magisterzeugnis und eine Übersicht über die Dezimalnoten der Prüfungen (erstellt das Prüfungsamt auf Anfrage) an die Bezirksregierung Düsseldorf geschickt, und 14 Tage später habe ich die volle Anerkennung als 1. Staatsexamen für das Lehramt Berufskolleg mit den Fächern Deutsch und Englisch bekommen.

Ich musste keine Scheine einreichen und niemanden hat es interessiert, dass ich in Anglistik nur eine mündliche Prüfung in Literaturwissenschaften gemacht habe.

Vielleicht wäre das auch eine Möglichkeit für euch.

Hier ist ein Link:

http://www.nps-brd.nrw.de/BezRegDdorf/h ... en1126.php

Berufskolleg ist auch Sekundarstufe II - also ist die Bezahlung dieselbe wie für Gymnasiallehrer.

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