Referendariat in NRW

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
jasek
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Re: Referendariat in NRW

Beitrag von jasek »

7 Jahre später, selbes Problem. Was wurde daraus, hat jemand Erfahrung? Ich stehe gerade vor dem selben Problem.

Die Aussage von Mifra ("Da du Deutsch als Hauptfach hast, fällt das Grundlagenstudium komplett weg") war jedenfalls in NRW zur Zeit der Examensstudiengänge nicht zutreffend. Ein didaktisches Grundlagenstudium war unabhängig der eigenen Fächerwahl immer notwendig.

LAMaix
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Re: Referendariat in NRW

Beitrag von LAMaix »

Hallo jasek, eventuell könnte es zum Verständnis hilfreich sein, dass du deine Situation und das Problem konkret(er) benennst- wie du selber schreibst, beziehst du dich auf einen Post von vor mehr als sieben Jahren (zwischenzeitlich haben sich die Ausbildungsmodalitäten geändert, damit ist eben unklar, was "selbes Problem" meint).

jasek
Beiträge: 8
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Re: Referendariat in NRW

Beitrag von jasek »

Die Situation ist wie geschrieben die selbe: 2-Fächer-Lehramtsstudium außerhalb absolviert, darauf folgender Wechsel nach NRW. Was wird aus dem DGS?

Ein paar Mails und Telefonate später habe ich jedoch inzwischen in Erfahrung gebracht, dass, obwohl die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen, § 50, Abs. 3 das genaue Gegenteil besagt, das didaktische Grundlagenstudium von Wechslern nach NRW nicht mehr verlangt wird. Der Passus wird nur noch für Quereinsteiger angewandt, welche noch keine Erziehungswissenschaften studiert haben.

LAMaix
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Re: Referendariat in NRW

Beitrag von LAMaix »

Ich vermute, du meinst Abs. 5 und nicht Abs 3. in § 50 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung.

Für die Anerkennung von Studienabschlüssen aus anderen Bundesländern spielt § 50 Abs. 5 aber keine Rolle. Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage des Lehrerausbildungsgesetzes von 2009 und der Lehramtszugangsverordnung von 2016. Bei § 50 Abs. 5 handelt es sich um Übergangsregelungen fürs Lehrerausbildungsgesetz von 2002.

Mit dem Lehrerausbildungsgesetz von 2009 gilt für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen das 2-Fächer-Prinzip, ohne dass es eine Verpflichtung dazu gäbe, dass eines der Fächer Deutsch oder Mathematik sein muss. Eine solche frühere Verpflichtung war u. a. der damaligen Verknüpfung mit dem Grundschullehramt geschuldet.

In diesem Sinne.

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