reisekosten - auch bei anreise mit dem eigenen pkw?
reisekosten - auch bei anreise mit dem eigenen pkw?
weiß jemand, ob man das auch abrechnen kann?
NRW ist pleite!
Hallo!
Ich stand 2 x in NRW (2004 und 2005) im VOB und kann folgendes zum Thema Fahrtkostenerstattung beitragen:
Es gibt seit 1.09.2004 keine Fahrtkostenerstattung mehr über die Studienseminare in NRW!
Im Detail:
Man erhält einmal(!) anteilige Anfahrtskosten für den Tag, an dem man die Ernennungsurkunde im Studienseminar in Empfang nimmt (das waren bei mir schlappe 18,00 EUR, Anreise per PKW). Die Fahrtkosten, die während der restlichen Dienstzeit anfallen (zum Seminar und zur Schule), durften meine Kollegen und ich zwar auf Formblättern des Studienseminars eintragen und im Studiensekretariat einreichen, aber erstattet haben wir keinen Cent bekommen, selbst nach 12 Monaten noch nicht, da in NRW die Fahrtkostenerstattung von Seiten der Bezirksregierung zum 1. September 2004 eingestellt wurde. Die Landeskasse ist nämlich schon seit Jahren leer! Die Lehramtsanwärter und Referendare bis 09/2004 hatten da mehr Glück, da war für solche Zwecke noch Geld vorhanden!
Fahrtkosten in NRW können lediglich in Verbindung mit der Einkommenssteuer beim Finanzamt angegeben werden, aber auch von dort erhält man nur dann eine Kilometerpauschale angerechnet (jeweils für die Hinfahrt, nicht für die Rückfahrt), wenn man entsprechend hohe Steuern zu zahlen hat, denn Geschenke werden vom Staat nicht gemacht! Ohnehin hat man als ledige LAA nur rund 27 EUR an Lohnsteuern (pro Monat!) zu zahlen und man erhält am Ende des Jahres auch nur diese Summe als Lohnsteuerjahresausgleich zurück.
Viel Vergnügen bei der Erbsenzählerei wünscht
Beatrice
Ich stand 2 x in NRW (2004 und 2005) im VOB und kann folgendes zum Thema Fahrtkostenerstattung beitragen:
Es gibt seit 1.09.2004 keine Fahrtkostenerstattung mehr über die Studienseminare in NRW!
Im Detail:
Man erhält einmal(!) anteilige Anfahrtskosten für den Tag, an dem man die Ernennungsurkunde im Studienseminar in Empfang nimmt (das waren bei mir schlappe 18,00 EUR, Anreise per PKW). Die Fahrtkosten, die während der restlichen Dienstzeit anfallen (zum Seminar und zur Schule), durften meine Kollegen und ich zwar auf Formblättern des Studienseminars eintragen und im Studiensekretariat einreichen, aber erstattet haben wir keinen Cent bekommen, selbst nach 12 Monaten noch nicht, da in NRW die Fahrtkostenerstattung von Seiten der Bezirksregierung zum 1. September 2004 eingestellt wurde. Die Landeskasse ist nämlich schon seit Jahren leer! Die Lehramtsanwärter und Referendare bis 09/2004 hatten da mehr Glück, da war für solche Zwecke noch Geld vorhanden!
Fahrtkosten in NRW können lediglich in Verbindung mit der Einkommenssteuer beim Finanzamt angegeben werden, aber auch von dort erhält man nur dann eine Kilometerpauschale angerechnet (jeweils für die Hinfahrt, nicht für die Rückfahrt), wenn man entsprechend hohe Steuern zu zahlen hat, denn Geschenke werden vom Staat nicht gemacht! Ohnehin hat man als ledige LAA nur rund 27 EUR an Lohnsteuern (pro Monat!) zu zahlen und man erhält am Ende des Jahres auch nur diese Summe als Lohnsteuerjahresausgleich zurück.
Viel Vergnügen bei der Erbsenzählerei wünscht
Beatrice
Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse. (Antoine de Saint-Exupéry)