wenn das kind krank ist...

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
luzifara
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Beitrag von luzifara »

Grundsätzlich denke ich genauso, eine Betreuung muss da gesichert sein durch Oma, Freundin etc.
Die Tage, die einem zur Verfügung stehen (scheint ja vorgegeben zu sein), sollte man für Notfälle gut einteilen, wie plötzliche Unfälle, oder schwere Erkrankungen oder wenn die Oma mal ausfällt. Ich denke dafür sind die auch gedacht, und deswegen in ihrer Anzahl auch stark begrenzt.

Unabhängig von Krankheit braucht man denke ich als Mami, immer ein zwei liebe Menschen, die einem im Notfall den Rücken freihalten und sich in Krisensituationen mal um das Kind kümmern (vor Prüfung, Examensarbeit etc.).

buffy78s
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Beitrag von buffy78s »

Teacha hat geschrieben: Ein Attest vom Arzt bekommt man nur am ersten Krankheitstag.
Wenn ich am Montag krank bin und nicht zur Schule gehe, dann muss ich auch am Montag zum Arzt gehen.
Würde ich in diesem Fall erst am Dienstag zum Arzt gehen, darf der Arzt mich erst ab Dienstag krankschreiben. Ein rückwirkendes Krankschreiben ist nicht erlaubt und das macht auch kein Arzt.
stimmt so nicht. Habe auch schon (von unerschiedlichen Ärzten unterschiedlicher Fachbereiche, also nicht immer vom selbsen) Atteste zB am Mittwoch auch für Dienstag bis Donnerstag bekommen.

luzifara
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Beitrag von luzifara »

Ist sicherlich vom jeweiligen Arzt abhängig und durchaus möglich. Aber auch nicht unbedingt notwendig. Denn wenn ich mich z.B. am Mo schlecht fühle mit leichtem Fieber aufwache, kann ich mich ja erstmal für den Mo bei der Schule und im Seminar mündlich krank melden. Manchmal hilft ja auch ein Tag Bettruhe und man ist wieder fit. Sollte es schlimmer werden, gehe ich Di oder Mi zum Arzt, bekomme ein Attest, ob der dann rückwirkend auch für Mo ausgestellt ist, ist ja im Fall egal, denn ich habe mich ja mündlich krank gemeldet und reiche für die anderen Fehltage das Attest ein.

Scooby

Beitrag von Scooby »

Für Bayern gilt:

(1) 1 Der Dienstvorgesetzte kann Dienstbefreiung unter Fortgewährung der Leistungen des Dienstherrn bewilligen

...

3.bei folgenden Anlässen

a) beim Umzug an einen anderen Ort aus dienstlichem Anlaß
1 Arbeitstag

b) für einen Verbesserungsvorschlag auf Vorschlag der Innovationszentrale Moderne Verwaltung oder eines Innovationszirkels
bis zu 3 Arbeitstage

c) bei der Niederkunft der Ehefrau
1 Arbeitstag

d) beim Tode des Ehegatten, eines Kindes oder Elternteils
2 Arbeitstage

e) bei schwerer Erkrankung

aa) eines Angehörigen, soweit er in demselben Haushalt lebt, 1 Arbeitstag im Kalenderjahr

bb) eines Kindes, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr die Voraussetzung für eine Dienstbefreiung nach Absatz 3 nicht vorliegt oder vorgelegen hat,
bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr

cc) einer Betreuungsperson, wenn Beamte deshalb die Betreuung ihres Kindes, das das achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, selbst übernehmen müssen,
bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr


f) in sonstigen begründeten Fällen
bis zu 3 Arbeitstage im Kalenderjahr

Außerdem:

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. e Doppelbuchst. bb kann Beamten, deren Dienst- oder Anwärterbezüge (ohne die mit Rücksicht auf den Familienstand gewährten Zuschläge und ohne Aufwandsentschädigung) die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten, Dienstbefreiung unter Anrechnung der in diesem Kalenderjahr nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. e Doppelbuchst. bb bereits in Anspruch genommenen Arbeitstage in dem Maße gewährt werden, wie Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung von der Arbeit nach § 45 SGB V geltend machen können.

---------------------------------

Da man als Ref auf jeden Fall unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, gelten hier also die Bestimmungen des § 45 SGB V und da steht:

(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 10 Abs. 4 und § 44 Abs. 1 Satz 2 gelten.
(2) Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage. Der Anspruch nach Satz 1 besteht für Versicherte für nicht mehr als 25 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 50 Arbeitstage je Kalenderjahr.
(3) Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 haben für die Dauer dieses Anspruchs gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, soweit nicht aus dem gleichen Grund Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht. Wird der Freistellungsanspruch nach Satz 1 geltend gemacht, bevor die Krankenkasse ihre Leistungsverpflichtung nach Absatz 1 anerkannt hat, und sind die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt, ist der Arbeitgeber berechtigt, die gewährte Freistellung von der Arbeitsleistung auf einen späteren Freistellungsanspruch zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes anzurechnen. Der Freistellungsanspruch nach Satz 1 kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden.

-------------------------

Und das sind - je nach Lesart - dann zwischen 10 und 25 Tagen, das soll ein Jurist beantworten.

Quellen:

http://by.juris.de/by/gesamt/URLV_BY_1997.htm
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__45.html

AJ05
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Beitrag von AJ05 »

Habe ghört, dass man, wenn das Kind krank ist IMMER ein Attest benötigt. Wenn man selber krank ist, dann ab dem dritten Tag.

aber so oft ist dann ein Kind ja auch nicht krank und wenn nicht, dann muss man sich eben jmd. suchen, der einem helfend zur Seite steht. Wenn das Kind schwer erkrankt, dann ist das ja etwas ganz anderes. Da haben doch eigentlich alle Verständnis. Nur bei uns war das so, dass ein Papi immer und andauernd fehlt und das fällt negativ auf. Mit Kind hat man eben auch nur eine gewisse Zahl von Sonderrechten. Gleiche Chance für alle eben.

Anja82
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Beitrag von Anja82 »

Hubselzwerg hat geschrieben:
Anja82 hat geschrieben:Bedenkt, dass ihr im Ref. wahrscheinlich verbeamtet seid. Als Beamter hat man nur sehr wenige Krankentage für Kinder. Als Angestellter sind es 10 pro Elternteil.

LG Anja
Ehrlich gesagt ist mir das in der Situation völlig schnuppe.
Meinem Sohn ging es sehr schlecht. Zum Glück nur 2 Tage lang, dann wurde es schnell besser. Aber wenn es 20 Tage gewesen wären, dann hätte ich auch 20 Tage an seinem Bett gesessen!
Ich habe keine Ahnung, was in so einem Fall schlimmstenfalls passiert. "Rauswurf" aus dem Ref? Das würde ich dann auch hinnehmen.
Ich habe aber zum Glück das Gefühl, dass bei mir die Schulleitung (und auch das Seminar) Verständnis für die Situation hatte.
Scheint da ja auch sowas wie einen Ermessenspielraum zu geben? Ich glaube, dass mit den Krankentagen für Kinder gilt nur bis zum Alter von 12.
Aber selbst wenn das anders wäre: Meine Kinder gehen vor!

(Was nicht heißt, dass ich wegen triefender Nasen zu Hause bleiben würde)
Liebe Hanka,

ich bin selbst Mutter. Mein Einwand bezog sich auf bezahlte Tage. Unbezahlt kannst du natürlich solange zu hause bleiben wie du lustig bist.

Aber eins sollte dir gerade für dein späteres Berufsleben klar sein. Wenn du fehlst, fällt Unterricht aus, deine Kollegen müssen das ausbaden.

Daher sollte man immer (gerade wenn man Kinder hat) alternative Betreuungsmöglichkeiten im Petto haben.

Meine Tochter (20 Monate) war im letzten Winter 12 Wochen fast durchgehend krank. Sie hatte eine Mittelohrenentzündung nach der anderen und mehrmals geplatzte Trommelfelle. Ohne Röhrchen-OP wäre sie wohl noch heute krank.

Aber ich habe nur ganze 9 Tage in der Schule gefehlt. Der Rest wurde über Omas , Opas und Papa geregelt.

Man kann auch von Eltern ein wenig Flexibilität erwarten.

LG Anja

Stups
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Registriert: 05.04.2009, 20:57:41

Beitrag von Stups »

AJ05 hat geschrieben:Habe ghört, dass man, wenn das Kind krank ist IMMER ein Attest benötigt. Wenn man selber krank ist, dann ab dem dritten Tag.

aber so oft ist dann ein Kind ja auch nicht krank und wenn nicht, dann muss man sich eben jmd. suchen, der einem helfend zur Seite steht. Wenn das Kind schwer erkrankt, dann ist das ja etwas ganz anderes. Da haben doch eigentlich alle Verständnis. Nur bei uns war das so, dass ein Papi immer und andauernd fehlt und das fällt negativ auf. Mit Kind hat man eben auch nur eine gewisse Zahl von Sonderrechten. Gleiche Chance für alle eben.
Was ist denn "schwer erkrankt" und wer soll denn die Betreuung von kranken Kindern übernehmen, wenn nicht die Eltern. Selbst wenn meine Eltern in der Nähe wären, dann bin ich mir sicher, würden sie meine Kinder krank nicht nehmen. Auch andere Betreuer werden Angst vor Ansteckung haben, immuntechnisch unterforderte Leute sollten sich eh nicht in die Nähe unserer Familie wagen. Wenn man schon mal ein krankes Kind erlebt hat, sagt man auch nicht sowas, was Du schreibst. Das Letzte, was ein Kind in diesem Zustand ertragen kann, ist Fremdbetreuung, das gilt bei allen Krankheiten bei denen das Kind nicht Kindergarten-/Schulfähig ist. Was das mit der 12-Jahres-Grenze im Gesetz soll, verstehe ich auch nicht richtig, soll ein fieberndes 12-jähriges Kind etwa alleine zu Hause bleiben?

Klar sind die Fehlzeiten ein Problem, und es ist selbstverständlich, daß man das Beste daraus macht und so wenig wie möglich fehlt. Auch wenn Fehlzeiten für Schulen schwer zu organisieren sind, finde ich es traurig, daß man leicht als "andauernd fehlend" aufgefaßt wird. Vermutlich hat der Vater, von dem Du sprichst, einfach ganz normal für sein Kind gesorgt, gesund werden dauert eben seine Zeit.

Auch kommt es manchmal vor, daß sich Krankheiten über einen längeren Zeitraum (z.B. im Kindergarten) festsetzen. Wir hatten zum Beispiel einmal eine Reihe nicht enden wollender Brechinfektionen "zu Besuch". Unsere Kinder waren dann bestimmt über 4 bis 5 Monate nie länger als 2 Tage am Stück im Kindergarten, weiß nicht mehr, wie ich mein Studium in der Zeit trotzdem geschafft habe.

Mal ganz nebenbei: Früher war die Einsicht noch da, daß eine Erkrankung auch mal 2 Wochen dauern kann. Dank Antibiotika muß man ja jetzt immer schon nach spätestens 2 Tagen wieder auf der Matte stehen, egal ob krumm oder gerade. Naja, mit der Zeit wird sich dieses Problem auch "lösen", wenn bald sowieso kaum noch ein Erreger auf Antibiotika anspricht.

Auch bekommt man als Eltern keine "Sonderrechte". Erstens sind es nämlich nur sogenannte Sonderrechte, weil die meisten Lehrer wohl Kinder mögen, das aber dann nicht soweit geht, daß sie auch selbst welche bekommen würden. Wenn alle Kinder hätten, dann wäre es nämlich ganz normal diese Erfahrungen zu machen. Zweitens gibt es noch genügend erschwerende praktische Umstände, die Eltern ertragen, weil sie wissen wofür sie es tun. Zum Beispiel bleibt die Note, die man mit Kindern anstreben kann, häufig deutlich hinter dem eigentlichen Potential zurück. Daraus ergeben sich wieder schlechtere Jobchancen usw. Soviel zu "gleiche Chance für alle" und das ist nur ein Beispiel.

Bei den Krankheitstagen handelt es sich also nicht um Sonderrechte. Ein Versicherter bekommt nach dem o.g. Gesetzestext max. 10 Tage für 1 Kind, max. 20 Tage für 2 Kinder und ab 3 und mehr Kindern max. 25 Tage pro Jahr. Mal übersetzt ist diese Zeit bereits durch eine schwere Krankheit ausgeschöpft, wenn die Kinder zum Beispiel hintereinander Windpocken bekommen.

Schließlich finde ich es schade, daß der Staat, und dazu gehört der Arbeitgeber Schule ja, sich so gar nicht bei diesem Thema von der Privatwirtschaft positiv abhebt. Überhaupt habe ich schon so viele Geschichten gehört, daß Eltern in Schule und Referendariat strikt "gleichbehandelt" werden (Seminarzuweisung, Termine, uvm.), also gar keine Rücksicht auf ihre besondere Situation genommen wird. Genau das Gleiche zu bekommen ist eben nur dann eine Gleichbehandlung, wenn bei allen die gleichen Voraussetzungen gegeben sind.

Nasdarovje ;-),
Stups
Zuletzt geändert von Stups am 30.04.2009, 18:42:46, insgesamt 2-mal geändert.
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