Voraussetzungen zur Verkürzung in NRW

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
juffie
Beiträge: 17
Registriert: 10.03.2009, 18:18:53

Beitrag von juffie »

Hallo Stöpsel,

danke für deine Nachricht!
Ich habe auch 8 Monate als Assistent in UK gearbeitet und danach eben noch 3 Jahre ganz eigenständig unterrichtet.
Bei der Bez.Reg. in Münster gibt es eine Dame, die für die Anerkennungen zuständig ist, Frau Förster. Auch nach zwei längeren Telefonaten mit ihr, musste ich feststellen, dass es für mich keine Verkürzung gibt. Die würden nur gelten, wenn man an einer Deutschen Schule im Ausland gearbeitet hätte. :-/ Echt schade! Weisst du noch jemand anderen, an den man sich wenden könnte?

Viele Grüsse!

stöpsel
Beiträge: 20
Registriert: 29.03.2009, 11:45:42
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Beitrag von stöpsel »

Hallo juffie,

das ist jetzt aber extrem merkwürdig: Ich war natürlich auch nicht an einer deutschen Schule sondern habe an zwei englischen Schulen Deutsch unterrichtet... war aber auch die BezReg D'doof
Hinzu kommt, dass die ANGEBLICH (offiziell hätte das wohla uch niemand zugegeben, aber ich habe mal davon gehört) bei den FL nachfragen, wie man steht und ob das befürwortet werden kann (wie gesagt - ich habe das nur so gehört, und: ich war nie "spitze", eher so im 2er/3er-Bereich).
Vielleicht hakst Du nochmal nach?? Viel Glück!

pebbles73
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Registriert: 30.03.2008, 15:16:16

Beitrag von pebbles73 »

Doch, Nachhilfe zählt auch. Ich habe nach dem ersten Staatsexamen 7 Jahre festangestellt in einem Nachhilfeinstitut gearbeitet und konnte in NRW das Referendariat um 6 Monate verkürzen.
Viele Grüße
Pebbles

benav85
Beiträge: 16
Registriert: 24.04.2009, 14:18:20

Beitrag von benav85 »

scheint ja so als wäre die Behörden in NRW sehr anspruchsvoll.....

Habe mit einem ehemaligen Kommilitonen gesprochen der nach dem Studium in NWR das Ref. in Nds. beginnt...

Dort kann er alleine aufgrund des Orientierungspraktikums, welches er im Grundstudiums absolviert hat, sein Ref. um 6 Monate verkürzen..

Ganz schön unfair!!

mr_fresh
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Noch einmal VERKÜRZUNG

Beitrag von mr_fresh »

Hallo,

ich würde gerne das Thema noch einmal aufwärmen und eine zusätzliche Frage stellen. Ich habe nach dem Ersten Staatsexamen an der Uni drei Semester eines meiner Fächer und drei Semester Pädagogik unterrichtet (Proseminare). Hat jemand von Euch Erfahrung, ob diese Tätigkeiten auch für eine Verkürzung angerechnet werden.

Es geht um LA GYM in NRW - Beginn des Refs soll im Feb. 2010 sein.

Danke im Voraus!

Rennfahrer Bieberl
Beiträge: 1
Registriert: 28.03.2011, 11:52:20

Re: Voraussetzungen zur Verkürzung in NRW

Beitrag von Rennfahrer Bieberl »

Hallo mr fresh,

hast du die Anrechnung der Proseminar-Lehrtätigkeit beantragt? Kannst du von deinen Erfahrungen berichten? Das wäre nett, ich habe ähnliche Lehrerfahrung an der Uni und beabsichtige auch einen Antrag auf Verkürzung.

Besten Dank!

Jula13
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Re: Voraussetzungen zur Verkürzung in NRW

Beitrag von Jula13 »

Hochschullehre wird nicht anerkannt, da der Adressatenkreis ein anderer ist. :roll:

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