Trennungsgeld?

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
Antworten
makatlou
Beiträge: 463
Registriert: 07.06.2008, 12:42:01
Wohnort: Bayern, D/F

Trennungsgeld?

Beitrag von makatlou »

Ich kaempfe mich schonmal vorab durch saemtliche moeglichen Antraege und bin dabei auf das Trennungsgeld gestossen.
http://www.dz-portal.de/003_menue_links ... ml#Frage_4

Hat jemand damit Erfahrung? Wenn ich nun verheiratet bin, mein Mann hier in der Wohnung bleibt, deren Hauptmieter ich bin und ich mir am Seminarort ne neue Wohnung nehmen muss- bekomm ich dann Trennungsgeld? Und offenbar bekommt man eine monatliche Heimreise gesponsert?!

"Berechtigte, die die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 Satz 2 TGV erfüllen (z.B. Verheiratete, die mit dem Ehegatten in häuslicher Gemeinschaft leben), erhalten für jeden halben Monat (=15 Tage) eine Reisebeihilfe für Heimfahrten vom Dienstort zum bisherigen Wohnort. Im übrigen wird eine Reisebeihilfe für Familienheimfahrten nur für jeden Kalendermonat gewährt." :?:

Lili
Beiträge: 1940
Registriert: 21.12.2005, 15:24:07
Wohnort: Bayern (Grundschule)

Beitrag von Lili »

Soweit ich weiß, gilt das für Referendare nicht. Aber vielleicht weiß es auch noch jemand sicher.

Wir kriegen aber ja auch nix für den Umzug, etc.

Papaver
Beiträge: 104
Registriert: 06.07.2008, 22:29:07

Beitrag von Papaver »

Lili hat geschrieben:
Wir kriegen aber ja auch nix für den Umzug, etc.
Oh, gut, dass Du das sagst, dann spar ich mir das Nachfragen gleich.

LG
P

Harald

Beitrag von Harald »

@Makadlou: Ähh, die ganze von Dir verlinkte Webpage kannst Du 'vergessen', da sie sich auf Bundesbeamte bezieht.

Siehe z.B. Trennungsgeld dort:
Wer hat Anspruch auf Trennungsgeld?

Anspruchsberechtigt sind u.a. Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte, Soldaten und Richter des Bundes.

Ulysses
Beiträge: 3348
Registriert: 30.09.2006, 20:13:09
Wohnort: Bayern

Beitrag von Ulysses »

um welches Bundesland geht's denn?

in Bayern haben Referendare im Einsatzjahr Anspruch auf Trennungsgeld, wenn sie mehr als 60km weit weg von ihrem Wohnort eingesetzt werden (ich hab's jedenfalls auch gekriegt :P )

Formulare gibt's glaub hier:
http://www.bfd.bayern.de/formular/trennung.htm

alles Wissenswerte steht hier:
http://by.juris.de/by/TGV_BY_2002_P1.htm

Nachfragen kannst du beim Landesamt für Besoldung oder bei der Seminarschule.
Bayern, Gymnasium, Latein/Geschichte.
LAss seit Februar 2008 -- Planstelle an einem überaus elitären :mrgreen: städtischen Gymnasium
[i]... causas viresque perquirere rerum ...[/i]

Harald

Beitrag von Harald »

Hm, das ist aber eine Bayrische Sonderregelung, weil dort ja auch das Referendariat spezifisch organisiert ist - oder?

buffy78s
Beiträge: 490
Registriert: 09.01.2007, 17:15:44
Wohnort: Bayern LA Gym

Beitrag von buffy78s »

Dies hier gilt für Bayern:
Im Einsatzjahr bekommt man Trennungs(fahr)geld, auch bei weniger als 60km! Refkollegen von mir bekamen Trennungsgeld bei sowohl 35 als auch 43 km. Ich sowieso bei 68km. Alles übrigens einfache Strecke.
Ich bekam Trennungsgeld sowohl unverheiratet (da etwas weniger) als natürlich auch verheiratet (da dann etwas mehr), wobei in 1. Linie allerdings gilt, dass du von deiner Wohnung getrennt bist!! Egal ob du eine 2tWohnung im Einsatzort hast oder ob du täglich dorthin fährst!
Also: ja, du bekommst Trennungsgeld, zumindest in Bayern!

Antworten