Trennungsgeld?

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Ulysses
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Re: Trennungsgeld?

Beitrag von Ulysses »

Rosengarten hat geschrieben:Das ist ja gegeben, ich will nur wissen, ob man mir sagen wird. "Ist ja nur der Freund, das zählt nicht"
dein grundlegendes Missverständnis: du bekommst Trennungsgeld nicht für die Trennung von deinem Partner, sondern für die Trennung von deiner Wohnung. d.h. du würdest es auch bekommen, wenn du Single wärst.

ich war damals Single und habe Trennungsgeld bekommen.

ob ihr verheiratet, in wilder Ehe zusammenlebend, befreundet, in einer WG lebt oder euch überhaupt nicht kennt, spielt also alles keine Rolle.
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[i]... causas viresque perquirere rerum ...[/i]

Ulysses
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Re: Trennungsgeld?

Beitrag von Ulysses »

SL hat geschrieben:
Ulysses hat geschrieben:ob ihr verheiratet, in wilder Ehe zusammenlebend, befreundet, in einer WG lebt oder euch überhaupt nicht kennt, spielt also alles keine Rolle.
Nicht ganz. Die Sätze sind etwas unterschiedlich (s.o.).
stimmt, hast recht, hatte ich vergessen :oops:
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Cassandra
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Re: Trennungsgeld?

Beitrag von Cassandra »

Unabhängig vom Trennungsgeld - Ich verstehe nicht, warum Ihr mit dem Zusammenziehen nicht noch wartet, wenn es finaziell so ein Problem darstellt, dass man sich darüber jetzt schon den Kopf zerbricht, was in 1 Jahr ist.
Du wirst im Ref kein Großverdiener sein und nicht viel, wenn überhaupt etwas, zur Seite legen können, ggf. wirst du im Einsatz und danach nicht in der Heimat bleiben und solange willst du 2 Mieten zahlen?
Sorry, das verstehe ich nicht!
☼ Fertig seit 09/09 ☼

Rosengarten
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Re: Trennungsgeld?

Beitrag von Rosengarten »

SL hat geschrieben:Egal. Vielleicht triffst du mit deiner Erklärung den Punkt und der Groschen fällt jetzt.
Aber sowas von gefallen!!!!
DANKE

Klitze
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Re: Trennungsgeld?

Beitrag von Klitze »

Hab mir das Merkblatt zum Trennungsgeld durchgelesen und trotzdem eine Frage:

Wenn meine Einsatzschule in Ingolstadt ist und mein Wohnort Nürnberg, meine Seminarschule jedoch in München war, bekomme ich da Trennungsgeld?

Mich irritiert dieser Teil nämlich folgendes:
"Trennungsgeld kann aus Anlass einer getrennten Haushaltsführung (Verbleib § 8 Abs. 2 BayTGV) oder
des Beibehaltens der eigenen Wohnung am bisherigen Dienstort (tägliche Rückkehr § 8 Abs. 3 BayTGV)
gewährt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen u. a. vorliegen:
¨ Änderung der Ausbildungsstelle wegen einer Zuweisung zu einen anderen Ort (politische Gemeinde)
als dem bisherigen Ausbildungsort oder Wohnort gemäß Art. 23 Abs. 2 BayRKG (siehe Zuweisungsschreiben
der zuständigen Personalstelle oder ggf. „Deckblatt“ zum Ausbildungsplan)"
, usw.

Heißt das, ich bräuchte eine Wohnung am Seminarort um Trennungsgeld zu beziehen, wenn ich von da pendeln würde oder erhalte ich das auch wenn ich von Nürnberg pendel? Weiter unten heißt es aber doch ".... zu einem anderen Ort als dem bisherigen Ausbildungsort oder Wohnort."

Erhalte ich dann Trennungsgeld mit Rückkehr zum Wohnort oder hab ich keinen Anspruch?

Hä? Ich bitte um Hilfe!!!

Iso
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Re: Trennungsgeld?

Beitrag von Iso »

hm.. ich versteh des auch nicht so ganz - vielleicht kann da ja mal irgendjemand aufklären...

Wenn ich im ersten Jahr in München war und im zweiten nach Ingolstadt komme, ich da eine Wohnung nehme, mein Lebensgefährte aber über 100 km weiter wohnt (nur leider bei seinen Eltern) hab ich dann einen Anspruch auf Trennungsgeld? :(

Illi-Noize
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Re: Trennungsgeld?

Beitrag von Illi-Noize »

Was mich grad stutzig macht: Bei den Anträgen muss man die Tage ankreuzeln, an denen man an einem Tag volle 24 Stunden nicht am Einsatzort ist. Würde bedeuten, dass ich mir dort gar keine 2. Wohnung nehmen müsste, und man würde trotzdem Geld bekommen?

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