Trennungsgeld?

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linsche
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Re: Trennungsgeld?

Beitrag von linsche »

So, ich hab nun völlig den Überblick verloren :).
Kurze Info zu mir: LAG Gym, steig jetzt zum Halbjahr ins Referendariat ein, habe eine Wohnung zusammen mit meinem Freund (beide im Mietvertrag) und meine Seminarschule ist ca. 200 km entfernt.
Habe ich jetzt lediglich im 2.+3. Halbjahr (dh Einsatzschule) Anspruch auf Trennungsgeld oder ist es im Seminarschuleinsatz ebenfalls möglich?

Silke82
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Re: Trennungsgeld?

Beitrag von Silke82 »

Du hast nur wähend des Zweigschuleinsatzes Anspruch auf Trennungsgeld. Während der beiden Halbjahre an der Seminarschule gibt es nix.

linsche
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Re: Trennungsgeld?

Beitrag von linsche »

Ok. Danke für die schnelle Antwort!

Pattzer

Re: Trennungsgeld?

Beitrag von Pattzer »

ist es eigtl. voraussetzung, daß man den status dann die ganze einsatzzeit so beibehält.

ich meine folgendes:

ich komme erst ende märz aus meinem bisherigen mietvertrag und ziehe mitte feb an meinen einsatzort.
kann ich dann für feb+märz trennungsgeld bekommen?

Rosengarten
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Re: Trennungsgeld?

Beitrag von Rosengarten »

Wahrscheinlich stöhnt jeder zweite mitlerweile auf, aber ich hätte trotzdem ein kurze antwort darauf:

Mir ist klar, dass man in der Zeit der Seminarschule kein Trennungsgeld bekommt, sondern nur in der Zeit der Einsatzschule.
Mein Freund und ich wollen uns jetzt (ich komm jetzt zur Seminarschule und kann dorthin pendeln) in eine gemeinsame Wohnung ziehen, bisher habe ich noch bei meinen Eltern gewohnt.
Jetzt kommt aber das finanzielle: falls ich ja nächstes Jahr wegziehen muss, steht er mit einer Wohnung da und ich glaub nicht dass ich 2 Mieten zahlen kann.

Bekommt ich dann Trennungsgeld? :?:
Bisher dachte ich nur, dass Verheiratete Trennungsgeld erhalten...
Aber irgendwie geht das etwas anders aus dem Forum her, sehe ich das richtig?

Rosengarten
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Re: Trennungsgeld?

Beitrag von Rosengarten »

Danke, aber das hilft mir nicht.
Ich hatte das schon vorher gelesen.
In dem Merkblatt steht:
Voraussetzungen für Trennungsgeld sind:
- Zuweisungen an einen anderen Ort der weiter als 30 km liegt (ist mir klar)
- Trennungsgeld kann aus Anlass einer getrennten Haushaltsführung gewährt werden

Lebe ich denn auch in einer getrennten Haushaltsführung, wenn ich vorher nur mit meinem Freund zusammen gelebt habe?

Und soweit ich das verstanden habe, richtet sich nur die Höhe nachdem ob man verheiratet ist, oder jemanden pflegen muss. Sehe ich das richtig???

Rosengarten
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Re: Trennungsgeld?

Beitrag von Rosengarten »

Danke, aber ich versteh es immernoch nicht.
Vielleicht steh ich einfach auf dem Schlauch...

Trennungsgeld kann aus Anlass einer getrennten Haushaltsführung (Verbleib § 8 Abs. 2 BayTGV) oder
des Beibehaltens der eigenenWohnung am bisherigen Dienstort (tägliche Rückkehr § 8 Abs. 3 BayTGV)
gewährt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen u. a. vorliegen:
¨ Änderung der Ausbildungsstelle wegen einer Zuweisung zu einen anderen Ort (politische Gemeinde)
als dem bisherigen Ausbildungsort oder Wohnort gemäß Art. 23 Abs. 2 BayRKG (siehe Zuweisungsschreiben
der zuständigen Personalstelle oder ggf. „Deckblatt“ zum Ausbildungsplan)
¨ Die Wohnung des Berechtigten darf nicht am neuen Ausbildungsort bzw. in dessen Einzugsgebiet
liegen. Das Einzugsgebiet ist das inländische Gebiet, das auf einer üblicherweise befahrenen Strecke
nicht mehr als 30 Kilometer von der Dienststelle entfernt liegt.


Das ist ja gegeben, ich will nur wissen, ob man mir sagen wird. "Ist ja nur der Freund, das zählt nicht"

(Die Höhe ist mir in erstmal egal, erst würde ich gerne wissen, ob "Freund" auch ein Grund ist Trennungsgeld zu erhalten, und ob es o.k. ist, sich jetzt eine Wohnung zu suchen, oder ob man mir sagen wird:"wären sie damals halt nciht umgezogen)

SL, trotzdem vielen Dank für das Merkblatt!

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