bald geht ja für NRW die Bewerbungsphase los. Zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen gehört ja unter anderem auch eine Geburtsurkunde. Ich besitze allerdings nur eine Abstammungsurkunde. Ich hab mich schon etwas belesen, dass es in etwa das gleiche ist - kann ich also meine Abstammungsurkunde einreichen oder muss ich eine Geburtsurkunde beantragen?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten
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