Nachteilsausgleich GdB 50

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Jméno
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Re: Nachteilsausgleich GdB 50

Beitrag von Jméno »

In der Praxis funktioniert das leider auch nicht immer so ganz reibungslos (sagen mir zumindest Kolleg/innen mit so einem Ausweis).
…он је метафора, начин живота, угао гледања на ствари!

Stark
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Re: Nachteilsausgleich GdB 50

Beitrag von Stark »

Jméno hat geschrieben:In der Praxis funktioniert das leider auch nicht immer so ganz reibungslos (sagen mir zumindest Kolleg/innen mit so einem Ausweis).
Hier ist meine Beobachtung, dass sich viele nicht trauen, die Rücksichtnahme selbstbewusst genug einzufordern. So sind Lehrer eben häufig. Die Regelungen - gerade für Schwerbehinderte - sind recht klar definiert und wenn man selbst nicht die Kraft hat, sich gegen den SL durchzusetzen, gibt es den Schwerbehindertenbeauftragten, der - zumindest bei uns - den entsprechenden Leuten sehr deutlich und nachhaltig auf die Füße tritt. Und das ist auch gut so.
Der Lehrberuf krankt nämlich an allen Stellen daran, dass Lehrer ihre Rechte häufig erstens nicht kennen und zweitens sie nicht resolut genug einfordern. Das liegt dann entweder an einer diffusen Angst vor Repressalien (durch Unterrichtsverteilung, Stundenplan, "Liebesentzug" der SL) - und das bei häufig auf Lebenszeit verbeamteten - oder an einem falschen Idealismus, da dann ja die Kinderlein leiden. Auf dieser Basis wird eine Schulpolitik betrieben wird, in der Verordnungen verfasst werden, ohne dass sie auf Durchführbarkeit geprüft werden. Die Umsetzung stemmen dann die Lehrer irgendwie. Im Zweifelsfalls läuft das entweder nur durch massive unbezahlte Mehrarbeit oder durch Zeitersparnis an der Stelle, an der man es von außen am wenigstens sieht: der Unterricht. Aber ich schweife ab...

@TE:
Hast du bereits einen GdB? Und ist das, was du bei der BEwerbung eingereicht hast, ein entsprechender Nachweis? Für mich liest sich das hier nämlich eher so, als hättest du bei der Bewerbung selbst angegeben, dass du entsprechende Beinigung vorzulegen.
Und selbst wenn, würde ich (=eigene Meinung ohne genaue Kenntnis der Rechtslage) sagen, dass du die entsprechenden Entlastungen aktiv und konkret VOR der Prüfung einfordern hättest müssen. Im Nachhinein erscheint mir das nicht plausibel.

schwimmerin
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Re: Nachteilsausgleich GdB 50

Beitrag von schwimmerin »

Edit
Zuletzt geändert von schwimmerin am 08.03.2015, 19:00:16, insgesamt 1-mal geändert.

Stark
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Re: Nachteilsausgleich GdB 50

Beitrag von Stark »

schwimmerin hat geschrieben:Bei der Bewerbung lag der Grad bei 30 %. Es erfolgte die Anerkennung durch die Agentur für Arbeit in Höhe von 50 %. Aktuell läuft beim Berliner LaGeSo der Verschlimmerungsantrag auf ganze 50% (mit Ausweis dann).
Ich kenne mich mit den Vorgehensweisen bei diesem Thema nicht aus, schon gar nicht in deinem Bundesland.
Aber: Wenn du den GdB offiziell und formal korrekt bei der Bewerbung mit "eingereicht" hast, du also alle notwendigen Schritte eingeleitet hast, damit das Studienseminar offiziell Bescheid weiß, dann kann ich mir möglicherweise schon vorstellen, dass es sich um einen Formfehler handelt, wenn dir nicht im Vorfeld ein Nachteilsausgleich eingeräumt wird. Dann könntest du die Prüfung vielleicht auf dieser Basis anfechten.
Wenn ich einen Schülern mit LRS habe und ihm nicht mehr Arbeitszeit gebe, dann kann er möglicherweise auch später entsprechende Beschwere einlegen. Aber das musst du über den Schwerbehindertenbeauftragten konkret und juristisch belastbar in Erfahrung bringen. Ich kann mir an einem Sonntagvormittag ziemlich viel vorstellen, ob das dann auch der Realität entspricht, weiß ich natürlich nicht.

EDIT: Ich würde das aber gleich morgen in die Wege leiten. Direkt Anruf bei Schwerbehindertenbeauftragten, Vorabinfo einholen für etwaige Fristen, Termin vereinbaren etc. Hier würde ich keine Zeit mehr verlieren.

seppel7
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Re: Nachteilsausgleich GdB 50

Beitrag von seppel7 »

Es ist so nervig, wenn ständig alles editiert wird. :roll:

Hätte aber auch - eine thematisch vielleicht passende - Frage: Haben Behinderte unter einem Wert von 30% keinerlei Chance im Vorbereitungsdienst Nachteilsausgleiche einzufordern? In der Ordnung des Vorbereitungsdienstes (NRW) steht:
"Soweit konkrete Regelungen fehlen, kann Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten auf Antrag Nachteilsausgleich in Ausbildung und Prüfung unter Berücksichtigung der Richtlinien zur Durchführung des Sozialgesetzbuches IX in der jeweils geltenden Fassung in angemessenem Umfange gewährt werden."
Dort ist nur von Schwerbehinderten und Gleichgestellten (30+) die Rede.

Aber werden durch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht auch einfache behinderte geschützt? Dort heißt es in §1: "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."

Es ist dabei von keiner Schwerbehinderung der Rede.. Natürlich steht es auch im Grundgesetz.

Weiß da jemand was?

*Sissy*
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Re: Nachteilsausgleich GdB 50

Beitrag von *Sissy* »

Ich kann nichts zum Thema beitragen, möchte aber auch noch kurz sagen, dass es mich extrem nervt, dass ständig die Beiträge leer editiert werden. So funktioniert ein Forum einfach nicht. Ich kenne es auch aus anderen Foren, dass die Beiträge nur kurz nach der Erstellung geändert werden können.

Wie soll so ein Forum weiterleben, wenn man mal etwa sucht und immer nur halbe Threads lesen kann. Ich empfinde das auch als respektlos denjenigen gegenüber, die sich die Mühe machem, eine Antwort zu tippen.
:twisted:

teacher_a
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Re: Nachteilsausgleich GdB 50

Beitrag von teacher_a »

*Sissy* hat geschrieben:Ich kann nichts zum Thema beitragen, möchte aber auch noch kurz sagen, dass es mich extrem nervt, dass ständig die Beiträge leer editiert werden.
ja! was soll denn das editieren!? ich weiß jetzt gar nicht um was es geht hier :evil: da ist das ganze Thema völlig wertlos für neue Leser!

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