2.Stex nicht bestanden - anderer pädagoge. Lehramtszweig?
2.Stex nicht bestanden - anderer pädagoge. Lehramtszweig?
Kann man, wenn man das Ref nicht bestanden hat, auf Grundschulpädagogik oder Sonderpädagogik umsatteln, d.h. die dafür erforderlichen Inhalte "nachstudieren", dann nochmal ins Ref gehen für eben den neuen "Zweig"?
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Re: 2.Stex nicht bestanden - anderer pädagoge. Lehramtszweig
Ich habe mehrmals im Forum davon gelesen, es wird also erlaubt sein. Es ist halt die Frage, inwiefern du was nachholen musst. Für Sonderpädagogik gibt es Aufbaustudiengäbge (zb Heidelberg), für Grundschule müssten die Systeme kompatibel sein...
Chili
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Re: 2.Stex nicht bestanden - anderer pädagoge. Lehramtszweig
Wer kann darüber Ausknifft geben? Die Uni? Eventuell das derzeitige ZfsL wenn man sich noch im Ref befindet? Jemand in der Verwaltung für Schulsachen des jeweiligen Bundeslandes?
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Re: 2.Stex nicht bestanden - anderer pädagoge. Lehramtszweig
Die Frage ist, ob es Dir an einer anderen Schulform besser geht. Für Dich ist ja das Referendariat an sich das Problem, nicht die Schulform...
Rechtsverbindliche Auskünfte wird es wohl nur über das zuständige Kultusministerium geben.
Rechtsverbindliche Auskünfte wird es wohl nur über das zuständige Kultusministerium geben.
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Re: 2.Stex nicht bestanden - anderer pädagoge. Lehramtszweig
du musst dich auch erkundigen, ich kann mir auch vorstellen, dass du auch zb nicht "endgültig durchgefallen" sein dürftest...
chili
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Re: 2.Stex nicht bestanden - anderer pädagoge. Lehramtszweig
Soweit ich weiß geht das. (Die Sinnfrage mal außen vor gelassen).
Als Erzieherin kannst Du mit Grund-/Hauptschullehramt arbeiten, wenn du (solange kein 2. STex) 25 Tage päd. Schulung nachholst.
Als Erzieherin kannst Du mit Grund-/Hauptschullehramt arbeiten, wenn du (solange kein 2. STex) 25 Tage päd. Schulung nachholst.
שָׁלוֹם
Re: 2.Stex nicht bestanden - anderer pädagoge. Lehramtszweig
Aber das hat sie doch gar nicht und so wie ich das verstehe will sie doch auch nicht als Erzieherin arbeiten, sondern als Lehrerin.
Soweit ich mich erinnern kann, muss man bei der Bewerbung zum Ref. angeben, ob man jemals ein Ref. endgültig nicht bestanden hat (und auch ob man schon mal im Ref. war). Also wird zumindest das erste eine Rolle spielen. Nachfragen solltest du vielleicht bei der Bezirksregierung oder beim Landesprüfungsamt Dortmund.
Außerdem kann man das Ref. glaube ich nicht nochmal anfangen, wenn man das alte Ref. ohne triftigen Grund abbricht, bzw. sich entlassen lässt. Wie das bei dem Fall aussieht, wenn man 1 mal durchgefallen ist, weiß ich nicht.
Soweit ich mich erinnern kann, muss man bei der Bewerbung zum Ref. angeben, ob man jemals ein Ref. endgültig nicht bestanden hat (und auch ob man schon mal im Ref. war). Also wird zumindest das erste eine Rolle spielen. Nachfragen solltest du vielleicht bei der Bezirksregierung oder beim Landesprüfungsamt Dortmund.
Außerdem kann man das Ref. glaube ich nicht nochmal anfangen, wenn man das alte Ref. ohne triftigen Grund abbricht, bzw. sich entlassen lässt. Wie das bei dem Fall aussieht, wenn man 1 mal durchgefallen ist, weiß ich nicht.