verbeamtung gym nrw

THX-1138
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Beitrag von THX-1138 »

Lysander hat geschrieben:Sorry, aber formal ist das Unsinn.
Nach dem neuen Schulgesetz bewirbt man sich regulär auf die A14 Stellen - der Schulleiter muss dann eine neue dienstliche Beurteilung erstellen, anhand derer dann über Deine Beförderung entschieden wird.
die beförderungspraxis nach dem neuen SchulG entzieht kenne ich nicht, die aussage bezog sich auf äußerungen mehrerer kollegen, die das vorgehen (irl, nicht nur "formal") in der vergangenheit geschildert haben.
Könnten wir uns vielleicht darauf einigen, dass wir künftig keine Infos wie "ich habe gehört, dass..." hier streuen sondern Fakten?
wie gesagt: das neue SchulG ist erst ein paar monate in kraft. an "fakten" zur entsprechenden befördeungspraxis gibt's z.zt. nur die pdf-datei mir dem wortlaut.

außerdem möchte ich anmerken, dass zwischen dem, was formal vorgesehen ist und dem, was im richtigen leben passiert, mitunter welten liegen.
[i][color=green][b]Apokalapsus[/b][/color] - versehentliches Betätigen des "Roten Knopfes"[/i]

Luke
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Beitrag von Luke »

In diesem Thread geht es um die Verbeamtung bzw. die Lebenszeitverbeamtung nach einem gewissen Zeitraum.

Für Beförderungen und deren Prozedere kann ein extra Thread eröffnet werden.

Luke

Lysander
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Beitrag von Lysander »

THX-1138 hat geschrieben: außerdem möchte ich anmerken, dass zwischen dem, was formal vorgesehen ist und dem, was im richtigen leben passiert, mitunter welten liegen.
Das ist richtig. Das ändert aber nichts daran, dass die "harten Fakten" aber eben nun einmal in Gesetzen fixiert sind. Dass es dennoch Ungerechtigkeiten in diesem Verfahren gibt (wie bei uns bei der Beförderung eines A14ers auf A15) ist eine andere Geschichte.

Wenn der Schulleiter selbst nach der Lebenszeitverbeamtung des Beförderungskandidaten noch dessen Examen als ausschlaggebend ansieht, dann handelt er formal nicht korrekt.

Es gibt aber Gott sei Dank genug Schulleiter, die einen nach dem, was man an der Schule effektiv tut (oder nicht tut) beurteilen bzw. ausschließlich das dienstliche Verhalten beurteilen.
Auch wenn es genug Arschlöcher auf der Welt gibt, muss man ja nicht den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen.

Gruß
Lysander

claudi83
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Beitrag von claudi83 »

dann denke ich, hört man wohl doch lieber nach 8 semestern mit nem freischuss 3 auf, zumal man dann später wirklich schlechtere einstellungschancen hat. ???

klar soll man sich nicht unter druck setzen, wegen ner 1 oder so, aber ich würd ja das gleiche machen, wenn ich jetzt freischuss verbessere und ein semester länger an der uni blaibe. dann muss ich hier ja auch ne top leistung ablegen, damit es sich lohnt, auf ein halbes jahr ausbildungsvergütung zu verzichten, studiengebühren und den ganzen kram hier zu bezahlen, oder?
Studentin - Deutsch, Erdkunde, Wirtschaft - Gymnasium

Katrin76
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Beitrag von Katrin76 »

Aber Du kannst doch Deine Chancen an der Uni viel besser einschätzen, als Du es für ein Ref kannst... am End sitzt Du mit einer Ordnungsgruppe um die 30 rum, dann kannst Du (abhängig von Deinen Fächern natürlich) aber erstmal eine Weile vertreten, denn eingeladen wirst Du damit nicht oft...

claudi83
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Beitrag von claudi83 »

klar. ich bin ja auch die einzige, die diesmal im 8. sem. schon fertig ist ;-).
natürlich kann ich nach dem 9. (in der regelstudienzeit) auch ne 1 oder 2 hinlegen, die frage ist nur, ob sich das lohnt. denn ein emester kostet mich viel zeit (bin schon 24) und auch viel geld.

och mensch, das ist aber auch eine entscheidung. und bis zum 15.12. muss ich den freischuss gelten lassen oder nicht...
Studentin - Deutsch, Erdkunde, Wirtschaft - Gymnasium

Theseus
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Beitrag von Theseus »

Hallo,

noch eine Anregung für deine Überlegungen: In wie weit überschneiden sich deine Prüfungen mit deiner Examensarbeit? Ich kenne zwei, die mit beidem zugleich beschäftigt waren, und beide waren nach dem Examen so völlig fertig, dass sie ein Semester Pause vor dem Ref eingelegen mussten. Allerdings hat diese Belastung gerade eine andere Kommilitonin relativ problemlos gemeistert.

Gruß Theseus

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