die beförderungspraxis nach dem neuen SchulG entzieht kenne ich nicht, die aussage bezog sich auf äußerungen mehrerer kollegen, die das vorgehen (irl, nicht nur "formal") in der vergangenheit geschildert haben.Lysander hat geschrieben:Sorry, aber formal ist das Unsinn.
Nach dem neuen Schulgesetz bewirbt man sich regulär auf die A14 Stellen - der Schulleiter muss dann eine neue dienstliche Beurteilung erstellen, anhand derer dann über Deine Beförderung entschieden wird.
wie gesagt: das neue SchulG ist erst ein paar monate in kraft. an "fakten" zur entsprechenden befördeungspraxis gibt's z.zt. nur die pdf-datei mir dem wortlaut.Könnten wir uns vielleicht darauf einigen, dass wir künftig keine Infos wie "ich habe gehört, dass..." hier streuen sondern Fakten?
außerdem möchte ich anmerken, dass zwischen dem, was formal vorgesehen ist und dem, was im richtigen leben passiert, mitunter welten liegen.