Wieso kommt überhaupt heraus, dass man eine Therapie macht?

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Lysander
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Re: hilfe :o

Beitrag von Lysander »

miriam84 hat geschrieben:mir geht es ganz ähnlich.
ich hatte letzten freitag mein erstgespräch und habe mich dazu entschlossen, am freitag eine therapie zu beginnen.
ich bin allerdings auch sehr unsicher, wie sich das auf meine zukünftige laufbahn auswirken kann.
ich stehe noch vor dem ersten staatsexamen (bzw. stehe nach dem ersten und vor dem zweiten versuch...)

meine psychologin konnte mir nicht sagen, wie das funktioniert.

weiß denn hier jemand was GENAUES? :o
wie kommen die denn überhaupt an die Daten? fragen die bei meinem Hausarzt nach? (dann könnte ich ja einfach den hausarzt überspringen und meine praxisgebühr bei der psychologin zahlen) oder bei meiner Krankenkasse?
Wenn Du meine Postings dazu gelesen hast, dann kannst Du daraus erschließen, dass das keinerlei Einfluss hat - zumindest nicht in NRW.

Gruß
Lysander

andreso
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Beitrag von andreso »

Das System ist schon eigenartig.
Zuletzt geändert von andreso am 25.01.2008, 18:46:23, insgesamt 2-mal geändert.

HAJ
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Beitrag von HAJ »

Bei verschiedenen Krankheiten (Adipositas) und laufenden Psychotherapien wird i.d.R. nie eine Verbeamtung vorgenommen - und das ist meiner Meinung nach auch gut so. Mit der Verbeamtung übernimmt der Dienstherr die Fürsorgepflicht (Alimentation) und stellt bei der anschließenden Verbeamtung auf Lebenszeit ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit zur Verfügung. Der Dienstherr muss sich demnach vor "schlechten Risiken" schützen. Da ca. 65% der Lehrer vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden müssen, ist dies sicher verständlich. Ein Verschweigen erfüllt einen Straftatbestand. Sollte hier unmittelbar eine Dienstunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen folgen, wird der Dienstherr auch frühere Krankenanstalten, d.h. Krankenkassen, Ärzte nach Schweigepflichtentbindung fragen, ob hier etwas verschwiegen wurde.
Sollte eine Psychotherapie positiv abgeschlossen sein, wird ein zurückgestellter Lehrer durchaus verbeamtet. Sicher spielt hier die Diagnose (endogen oder exogen) eine Rolle. Endogene Erkrankungen (Bulemie, Psychosen, Panik, Angst) haben eine eher ungünstigere Prognose .
Meine Beiträge erfolgen hier rein privat. Ich habe kein berufliches Interesse. Ich teile nur meine Meinung mit.

Regen
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Beitrag von Regen »

Wie siehts es eigentlich aus bei der Anstellung (NRW)? Wird da auch nach Psychotherapie gefragt?

winner2
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Beitrag von winner2 »

Hallo zusammen,

das das System hier ein schwache Stelle hat, ist leider so. Ich halte eine Therapie auch für sinnvoll. Dass dann manchmal die verbeamtung versagt bleibt finde ich schrecklich. Einen Ausweg gibt es meiner Meinung nach dennoch: Man kann eine Therapie ja auch selbst bezahlen. Dann ist sie soweit ich weiß nicht aktenkundig und man braucht sie dann auch nicht angeben. Ist zwar nicht ganz koscher, aber fürs System ok. Zu Bedenken geben möchte ich, dass wenn jemand aus schulischen Gründen eine Therapie macht, sich auch gEdanken machen sollte, ob er oder sie fürs Lehramt geeignet ist.

Grüsse

winnner2

NiciCresso
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Beitrag von NiciCresso »

also, wenn man die Therapie komplett privat zahlt und die Antidepressiva auch, dann funktioniert es ja auf jeden fall.

ABER müsste es nicht AUCH auf jeden Fall funktionieren, wenn man die Sachen nur bei der privaten Krankenversicherung einreicht und NIE bei der Beihilfe?????

das würde mich echt mal interessieren.
ich meine, wenn ich auf dem verbeamtungsbogen angebe, dass ich nie therapie gemacht habe und nie antidepressiva genommen habe, dann FRAGEN die doch überhaupt niemanden.
Oder lassen sie sich pro forma alles von der privaten krankenversicherung schicken?????

würde mich WIRKLICH sehr interessieren, vielleicht weiss jemand was.

bin in bayern, habe 2. stex rum.
Kommt dann überhaupt nochmal ein Bogen??????? weil, als ich beamter auf wideruf und jetzt auf probe wurde, da kam ja ganz am anfang einer, aber da konnte ich ja noch besten Wissens und Gewissens ankreuzen, nein nie.

gruss, nic

Lysander
Moderator
Beiträge: 2579
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Beitrag von Lysander »

Leute, lest doch bitte mal die bisherigen Threads zu dem Thema.

Die Beihilfe und das Dezernat, das die Einstellungen vornimmt, sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe, die für gewöhnlich nicht miteinander kommunizieren dürfen wegen der Schweigepflicht der Beihilfestelle.

Die Beihilfe DARF der Bezirksregierung (hier NRW) nicht mitteilen, dass eine Therapie gemacht wurde. Somit steht das auch nicht in der Personalakte. Das stünde nur dann drin, wenn eine Beurlaubung aufgrund psychischer Probleme beantragt worden wäre.

Ferner: Was die Medikamente angeht, so MUSS man die angeben, wenn im Fragebogen gefragt wird, ob man entweder aktuell oder in den letzten fünf Jahren regelmäßig welche eingenommen hat.

Eine Psychotherapie kostet nicht pauschal die Verbeamtung. Punkt.

Gruß
Lysander

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