Verbeamtung und Schwerbehinderung

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Pittiplatsch
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Verbeamtung und Schwerbehinderung

Beitrag von Pittiplatsch »

Weiß jemand von euch welche Chance man hat mit einer Schwerbehinderung die Verbeamtung zu bekommen?
Habe ja jetzt erstmal die Tauglichkeit nur für das Angestelltenverhältnis bekommen mit Nachuntersuchung nach 1 Jahr. Habe jetzt die Sorge, weil das so eine gemeine AÄ war, dass ich auch bei der NAchuntersuchung abgelehnt werde für die Verbea. Wie ist das wenn man eine Schwerbehinderung nachweisen kann? Erleichtert das etwas? Mit welchen Erkrankungen gilt man als Schwerbeh.?

liebe Grüße

Oscurita
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Registriert: 28.03.2007, 11:43:17

Beitrag von Oscurita »

ob du schwerbehindert bist oder nicht, kann ich dir nicht sagen, auch nicht, mit welchen krankheiten dus wärst.

aber zumindest in bayern ist es so, dass der amstarzt nur feststellen muss, dass du 5 jahre arbeiten kannst (also nicht bis zum normalen rentenalter!), dann musst du verbeamtet werden (natürlich nur, wenns ne stelle nach note gibt und so weiter).

Malina
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Re: Verbeamtung und Schwerbehinderung

Beitrag von Malina »

Pittiplatsch hat geschrieben:Mit welchen Erkrankungen gilt man als Schwerbeh.?
Die Frage versteh ich nicht.
Ich denke mal, dass man das wohl selber weiß, wenn man schwerbehindert ist bzw. dir jeder Amtsarzt das wohl auch gesagt hätte!? Das ist man ja nicht "mal eben so".
Klingt irgendwie als könnte man sich sowas mal eben "zulegen".

Pittiplatsch
Beiträge: 9
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Beitrag von Pittiplatsch »

Das hört sich vielleicht komisch an, aber es spielt für mich gerade eine wichtige Rolle. Obwohl ich seit 2 Jahren im Angestelltenverhältnis arbeite und nun endlich die Chance auf eine Beamtenstelle hatte, will man mir die ersteinmal nicht geben aufgrund einer früheren Vorerkrankung. Und vielleicht habe ich die Möglichkeit aufgrund der Erkrankung als schwerbehindert zu gelten und so die Beamtenstelle doch zu bekommen.

Malina
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Beitrag von Malina »

Da würde ich mich aber ehrlichgesagt lieber an einen Arzt wenden als hier an ein Referendars - Forum?! Du brauchst da ja ohnehin ganz konkrete und verlässliche Auskunft, die auch nachweisbar ist.

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