Altersgrenze Verbeamtung

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marya
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Registriert: 17.01.2007, 20:56:53
Wohnort: RLP

Altersgrenze Verbeamtung

Beitrag von marya »

Hallo,

sorry, ich denke die Frage wurde hier zwar so ähnlich schon öfter gestellt, aber irgendwie hab ich noch nicht so recht eine zufriedenstellende Antwort erhalten.

Wo liegt die Altersgrenze bei einer Verbeamtung, vielmehr: Ab wann gilt das? Zählt das Alter, in dem ich LAA werde, oder erst wenn ich eine Planstelle habe, oder erst, wenn man denkt, man wolle mich verbeamten??

Wie lange dauert es überhaupt, bis ich verbeamtet werde, wovon ist das abhängig?

Ich komme aus RLP, habe irgendwo gelesen die Grenze läge bei 40, stimmt das?

Ach, und apropros Familienplanung: Ich habe bereits einen Sohn, denke aber kurz nach dem Ref über ein zweites Kind nach. Bin ich dann evtl. nach der Elternzeit zu alt für ne Verbeamtung oder hat man in der Elternzeit einen Schutz?

So viele Fragen...Wäre dankbar für Antworten, mein Referendariat fängt übernächsten Donnerstag an. Bin schon gespannt (ich werde im März 30).

Knochenhund
Beiträge: 93
Registriert: 01.03.2006, 19:14:54
Wohnort: Hessen

Beitrag von Knochenhund »

Referendariat zählt nicht.


Um Beamtin auf Probe werden zu können darfst Du in RLP i.d.R. max. 39Jahre alt sein.

In Hessen gehts bis 49, andere Länder teilweise bis 35......

Hast also noch genug Zeit, wenn du 'erst' 30 bist

Cavaradossi
Beiträge: 11
Registriert: 05.08.2007, 12:10:09
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Beitrag von Cavaradossi »

Die genannten Zahlen entsprechen aber nicht dem, was ich bei der GEW gefunden habe. Schau doch mal hier rein:

http://www.gew.de/Binaries/Binary24111/ ... -05-16.pdf

schoolout
Beiträge: 3
Registriert: 06.08.2007, 16:16:53

Beitrag von schoolout »

Dann müsste man also theoretisch (und auch praktisch?) in RLP an einer BBS noch verbeamtet werden, wenn man sein Referendariat mit 39 Jahren beendet hat? Oder überschreitet man durch die anschließende 2 bis 3-jährige Beamter-auf-Probe-Zeit die Schwelle des Höchstalters von 40 Jahren? :?

MuPh
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Wohnort: irgendwo in RLP, Gym

Beitrag von MuPh »

Das Alter beim Antritt der Planstelle und der damit verbundenen Verbeamtung ist entscheidend. D.h. die Zeit als Beamter auf Probe zählt dann nicht mehr mit!! Kannst also bei der Lebenszeitverbeamtung auch schon über der Höchstgrenze liegen ...
StR

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