Wiederverbeamtung

Antworten
Chocolate1988
Beiträge: 7
Registriert: 07.06.2013, 17:31:19

Wiederverbeamtung

Beitrag von Chocolate1988 »

Hey,

ich glaube, dass mein Fall recht speziell ist, aber vielleicht kann mir hier jemand helfen (ohne meine Situation als solche zu bewerten).
Nach meinem Referendariat 2016 habe ich 3 Jahre als Beamtin in Hessen gearbeitet (als Förderschullehrerin). Ich habe mich dann aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Ich hatte ein sehr gutes Verhältnis zu den Kollegen*innen, zu den Schüler*innen. Es war ein emotionaler Abschied. Aber ich hatte ein Angebot einer freien Schule vorliegen und ich wollte mich unglaublich gerne in diesem Feld ausprobieren, menschlich weiter entwickeln, jahrgangsübergreifend, ohne Noten etc. pp.

Also habe ich die Chance genutzt und bin diesen drastischen Schritt gegangen.
Nun hat sich meine Situation stark verändert - ich bin in einem anderen Bundesland (Berlin), ich habe Einblicke, die ich gewinnen wollte, gewonnen, habe mich eine zeitlang beruflich ausprobiert und verschiedene Arbeitsfelder kennen lernen können.

Nun habe ich einen unglaublich tollen Schulleiter kennen gelernt, der großes Interesse an mir hat, diese Erfahrungen, die ich nun mitbringe, großartig findet und einen sehr wertschätzenden Blick darauf hat. Wir haben uns von Anfang an sehr gut verstanden, aber letztlich liegt die Einstellung ja auch nicht in seiner Hand.

Nun schwanke ich. Ich hatte eigentlich entschieden, dass ich gerade in Berlin erst einmal auch gut im Angestellenverhältnis arbeiten kann, mich nicht gleich wieder verbeamten brauche und mich erst einmal orientieren kann. Es ist nun aber klar, dass ich vor dem 31.12.2022 in diesem Jahr nicht mehr angestellt werde, sprich im nächsten Jahr 2023 im Angestelltenverhältnis 1600 Euro weniger monatlich brutto (?) verdiene.

Meine Fragen wären folgende:

1. Wie viel Geld entgeht mir (verheiratet, zwei Kinder)?
2. Ich habe im Jahr 2014 eine Psychotherapie abgeschlossen. Bei der Verbeamtung auf Widerruf war das ein Grund, die Verbeamtung auf Probe in Frage zu stellen. Bei der Verbeamtung auf Probe war ich also erneut bei einer anderen Amtsärztin. Hier war der Untersuchungsprozess sehr entspannt. Mir wurden Fragen dazu gestellt, anschließend sagte die Amtsärztin, dass sie mit meiner damaligen Therapeutin sprechen wird. Ich weiß, dass hier nach meinem Einverständnis ein Telefonat statt gefunden hat, danach stand einer Verbeamtung aus amtsärztlicher Sicht nichts mehr im Wege. Wie würde dies bei einer Wiederverbeamtung gewertet? Wird hier komplett neu im Ermessen des Amtsarztes entschieden oder muss die Einschätzung aus dem Jahr 2016 berücksichtigt werden? Seitdem ist krankheitsbedingt nichts mehr gewesen.
3. Ich gehe davon aus, dass es im Ermessen des Dienstherren liegt, ob er mich wieder verbeamtet? (muss hier eine Begründung erfolgen, wenn die laufbahnrechtlichen, gesundeitlichen etc. Voraussetzungen stimmen?) Ich weiß auch, dass es hier entsprechende Paragraphen gibt. Wie wäre das, wenn ich mich zu einem späteren Zeitpunkt verbeamten lassen will als jetzt zum Arbeitsbeginn im staatlichen Schulsystem?

Ich wäre unglaublich dankbar, wenn sich hier jemand rechtlich auskennt.

Antworten