Verbeamtung auf Lebenszeit: Entwurf

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its-me88
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Verbeamtung auf Lebenszeit: Entwurf

Beitrag von its-me88 »

Hallo liebes Forum,

ich habe eine Frage zu den Entwürfen bezüglich der Verbeamtung auf Lebenszeit (NDS): Ich möchte eine Stunde zeigen, die damals eine Kollegin aus meinem Ref als Prüfung gezeigt hat. Natürlich abgewandelt, an meine LG angepasst. Nun ist das Problem, dass ich ihren Entwurf habe und kenne und ich mich, obwohl ich da beim Schreiben nicht reinschaue, oft wiederhole von dem, was sie logischerweise auch geschrieben hat. Wie verhält sich so etwas jetzt? Ich müsste ihren Entwurf ja eigentlich als meine Quelle mit angeben, aber wie macht man das? Und ich frage mich auch, ob das ratsam ist...
Diese Stunde passt einfach perfekt in meine Sequenz und ich hätte sie so oder so gehalten...

LG :)

Yubel
Beiträge: 15
Registriert: 05.04.2020, 18:23:24
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Re: Verbeamtung auf Lebenszeit: Entwurf

Beitrag von Yubel »

its-me88 hat geschrieben:
16.10.2020, 14:02:22
Hallo liebes Forum,

ich habe eine Frage zu den Entwürfen bezüglich der Verbeamtung auf Lebenszeit (NDS): Ich möchte eine Stunde zeigen, die damals eine Kollegin aus meinem Ref als Prüfung gezeigt hat. Natürlich abgewandelt, an meine LG angepasst. Nun ist das Problem, dass ich ihren Entwurf habe und kenne und ich mich, obwohl ich da beim Schreiben nicht reinschaue, oft wiederhole von dem, was sie logischerweise auch geschrieben hat. Wie verhält sich so etwas jetzt? Ich müsste ihren Entwurf ja eigentlich als meine Quelle mit angeben, aber wie macht man das? Und ich frage mich auch, ob das ratsam ist...
Diese Stunde passt einfach perfekt in meine Sequenz und ich hätte sie so oder so gehalten...

LG :)
Hallo,
weil Du, wie Du schon schreibst, Ziele, Inhalte und Methoden der Stunde an Deine Lerngruppe anpasst und infolgedessen wichtige Teile des ursprünglichen Entwurfs modifizierst, dient er Dir ausschließlich als Orientierung und muss, soweit Du ferner nicht kopierst, auch nicht angegeben werden. Sicherlich hast Du die im ursprünglichen Entwurf genutzt Fachliteratur geprüft und diese gibst Du, wenn Du sie für Deine Stunde verwendet hast, in Deinem Entwurf an.
Viele Grüße

Yubel

its-me88
Beiträge: 8
Registriert: 09.02.2017, 15:25:15

Re: Verbeamtung auf Lebenszeit: Entwurf

Beitrag von its-me88 »

Hey Yubel,

vielen Dank für deine Antwort! Das hilft mir auf jeden Fall weiter! Mit „kopieren“ nehme ich an meinst du, dass ich Teile 1:1 kopiere, oder?

LG :)

Yubel
Beiträge: 15
Registriert: 05.04.2020, 18:23:24
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Re: Verbeamtung auf Lebenszeit: Entwurf

Beitrag von Yubel »

its-me88 hat geschrieben:
16.10.2020, 18:55:38
Hey Yubel,

vielen Dank für deine Antwort! Das hilft mir auf jeden Fall weiter! Mit „kopieren“ nehme ich an meinst du, dass ich Teile 1:1 kopiere, oder?

LG :)
Hallo,
ja, genau, mit "kopieren" meine ich eine wortwörtliche Übernahme - wenn Du den ursprünglichen Entwurf beim Schreiben Deines eigenen nicht mehr durchsiehst, wird das aber kaum passieren.
Viele Grüße

Yubel

Maximer
Beiträge: 179
Registriert: 18.01.2018, 13:39:30

Re: Verbeamtung auf Lebenszeit: Entwurf

Beitrag von Maximer »

its-me88 hat geschrieben:
16.10.2020, 14:02:22
Hallo liebes Forum,

ich habe eine Frage zu den Entwürfen bezüglich der Verbeamtung auf Lebenszeit (NDS): Ich möchte eine Stunde zeigen, die damals eine Kollegin aus meinem Ref als Prüfung gezeigt hat. Natürlich abgewandelt, an meine LG angepasst. Nun ist das Problem, dass ich ihren Entwurf habe und kenne und ich mich, obwohl ich da beim Schreiben nicht reinschaue, oft wiederhole von dem, was sie logischerweise auch geschrieben hat. Wie verhält sich so etwas jetzt? Ich müsste ihren Entwurf ja eigentlich als meine Quelle mit angeben, aber wie macht man das? Und ich frage mich auch, ob das ratsam ist...
Diese Stunde passt einfach perfekt in meine Sequenz und ich hätte sie so oder so gehalten...

LG :)
Ohne mich in den Himmel loben zu wollen, aber ich glaube, dass ich im Referendariat zur absoluten Minderheit derer gehört habe, die komplett alles selbst gemacht haben. Auch für meine Schulleiterbesuche hinsichtlich Lebenszeitverbeamtung nutze ich ausschließlich selbst erstelltes und erdachtes Material. Üblich ist es allerdings auf breiter Front, dass man sich quer durch die Bank überall bedient und das - selbstverständlich - nicht angibt bzw. zugibt. Das ist eine rechtliche/sittliche Grauzone und normalerweise wird darüber großzügig hinweg geschaut, weil es (fast) jeder macht. Entwürfe/Material ist normalerweise nirgends veröffentlicht und damit auch nicht ohne Weiteres auf Plagiate prüfbar und wenn dir niemand Übles will, forscht da keiner nach. Dass du nicht zumindest die z.B. Sachanalyse und andere Teile (wenigstens sinngemäß) übernimmst, kauf ich dir schlicht nicht ab. ;-)

Ob man das natürlich moralisch für sich verantworten kann, muss jeder selbst mit sich ausmachen. Ich habe selbst eigene Stunden für UBs (und vermutlich wurden sie zumindest in einem Fall auch für eine Lehrprobe verwendet) zur Verfügung gestellt.

MarlboroMan84
Beiträge: 657
Registriert: 03.01.2015, 13:59:37

Re: Verbeamtung auf Lebenszeit: Entwurf

Beitrag von MarlboroMan84 »

its-me88 hat geschrieben:
16.10.2020, 14:02:22
. Nun ist das Problem, dass ich ihren Entwurf habe und kenne und ich mich, obwohl ich da beim Schreiben nicht reinschaue, oft wiederhole von dem, was sie logischerweise auch geschrieben hat.

Dann lege ihren Entwurf weg und schreibe komplett einen eigenen, anstatt einen anderen zu plagiieren und durch Umformulierungen zu vertuschen.

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