Verbeamtung trotz Vorstrafe

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mich21
Beiträge: 1
Registriert: 20.05.2020, 22:21:27

Verbeamtung trotz Vorstrafe

Beitrag von mich21 »

Liebe Community,

nach umfangreicher Recherche stieß ich auf dieses Forum und hoffe hier Antworten zu finden oder Leute, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Ich habe folgendes Problem:
Im Jahr 2018 erhielt ich einen Strafbefehl zu 40 Tagessätzen wegen Beleidigung. Ich befinde mich im fünften Semester meines Studiums und werde voraussichtlich im Herbst 2021 das Referendariat antreten. Kann mir bei der Einstellung zum Referendariat ein Strick aus dieser Vorstrafe gedreht werden? Wie sieht es anschließend aus mit der Verbeamtung? Nach meinem Wissensstand werden Einträge im Bundeszentralregister unter 90 Tagessätzen nach einer Tilgungsfrist von 5 Jahren gelöscht. Somit dürfte der Vorfall für die Verbeamtung ja keine Rolle mehr spielen, oder?

Außerdem habe ich auf der Seite des Kultusministeriums gelesen, dass eine Einstellung ins Referenderiat erst dann nicht möglich ist, wenn eine Freiehtisstrafe von mindestens einem Jahr vorliegt. Häufig habe ich gelesen, dass Einträge unter 90 Tagessätzen nicht im erweiterten Führungszeugnis erscheinen. Das mag soweit stimmen, jedoch weiß ich, dass man im Personalbogen bestätigen muss, dass man in den letzten fünf Jahren nicht gerichtlich vorbestraft wurde, was bei mir ja der Fall ist.

Gibt es hier Leute, die ähnliches durch gemacht haben und ihre Erfahrung gerne teilen würden?

Danke im Voraus.

LG

JimJupiter
Beiträge: 148
Registriert: 30.09.2015, 19:01:44

Re: Verbeamtung trotz Vorstrafe

Beitrag von JimJupiter »

40 Tagessätze sind doch gar keine Vorstrafe.
Hamburg, Abteilungsleiter an weiterführender Schule Sek I und II

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