Verbeamtung nach zwei Psychotherapien?

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Pieter
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Verbeamtung nach zwei Psychotherapien?

Beitrag von Pieter »

Hallo ihr Lieben,

ich weiß, dass keine Prognosen über die amtsärztliche Untersuchung getroffen werden können. Dennoch stehe ich gerade vor einer wichtigen Lebensentscheidung und wäre über jeden Rat und jede Einschätzung dankbar.
Meine Situation ist folgende: In einem Jahr ist es so weit und ich beginne mein Referendariat und hoffe auf die Verbeamtung. Vor fünf Jahren habe ich eine Psychotherapie erfolgreich abgeschlossen. Behandelt wurde meine Depression, die auf ein konkretes Lebensereignis zurückzuführen war und nah der Behandlung nie wieder zurückkam. Wegen dieser Therapie mache ich mir keine Sorgen um die Verbeamtung, da ich gestärkt aus der Therapie kam und die Depression nie wieder auftreten wird (da sie an das eine Lebensereignis gebunden war).
Nun überlege ich aber eine zweite Psychotherapie anzufangen, um meinen Kindesmissbrauch aufzuarbeiten. Hierbei würde eine ganz andere Diagnose gestellt werden (Anpassungsstörung oder PTBS). Nun muss ich diese Therapie aber nicht beginnen, da ich psychisch stabil bin und ein geregeltes Leben führe. Dennoch erscheint es mir früher oder später notwendig die Geschehnisse meiner Kindheit aufzuarbeiten, um mehr Lebensqualität im privaten Bereich zu erhalten.
Wie schätzt ihr das ein: wären zwei Therapien eine klares Ausschlusskriterium für die Verbeamtung? Hat jemand vielleicht eine Idee wo ich mir sonst noch Rat einholen könnte?

Liebe Grüße
Pieter

Max_Cohen
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Re: Verbeamtung nach zwei Psychotherapien?

Beitrag von Max_Cohen »

Hallo,

entscheidend ist einzig, ob aufgrund Deines Gesundheitszustands gerichtsfest anhand konkreter Anhaltspunkte aus der Krankengeschichte oder der amtsärztlichen Untersuchung nachgewiesen werden kann, dass außer einer Frühpensionierung oder wiederholten, längeren Krankheitsphasen andere Möglichkeiten nicht maßgeblich in Betracht kommen.
Wenn das, was Du schreibst, korrekt ist, dann kann man sich leicht vorstellen, dass man daraus keinen Problemfall konstruieren kann.

Bzgl. deiner gewünschten Zweittherapie ist mit Deinen Angaben wenig anzufangen. Bist Du nun psychisch stabil und führst ein geregeltes Leben oder nicht?
Wie Du bei Lilienfeld, Lynn, Ruscio und Beyerstein (50 Greath Myths of Popular Psychology) nachlesen kannst, verursacht Missbrauch im Kindesalter nur in der Minderzahl der Fälle tatsächlich behandlungsbedürftige psychische Probleme im Erwachsenenalter - das wissen nur die meisten Betroffenen nicht. Eine Ursache der gegenteiligen Fehlvorstellung ist, dass Therapeuten einen Prävalenzfehler begehen, weil sie all diejenigen Fälle, die nicht behandlungsbedürftig sind, niemals zu Gesicht bekommen.

Löwenherz
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Re: Verbeamtung nach zwei Psychotherapien?

Beitrag von Löwenherz »

GdB beantragen. Wenn < 50 Gleichstellung beantragen. Das Ganze VOR der amtsärztlichen Untersuchung. Therapien sind kein unmittelbares Ausschlusskriterium, führen aber immer zu genaueren Prüfungen hinsichtlich der Diensttauglichkeit. Ohne GdB (Gleichstellung/50 oder größer) muss rechtssicher dargelegt werden, warum du rund 40 Dienstjahre nicht schaffen wirst können, mit GdB geht es nur noch um die folgenden 5 Jahre. Traumata können völlig unproblematisch sein oder hochproblematisch für den schulischen Kontext, je nach Triggermomenten, traumatisierenden Ereignissen und möglichen Bezügen speziell durch die schulische Situation, sowie dem jeweiligen Behandlungsstatus.

Detailfragen zu deiner Situation könntest du beispielsweise mit der Rechtsberatung deiner Gewerkschaft klären oder auch die für dich zustämdige Schwerbehindertenvertreteung ansprechen.

Löwenherz
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Re: Verbeamtung nach zwei Psychotherapien?

Beitrag von Löwenherz »

Max_Cohen hat geschrieben: Wie Du bei Lilienfeld, Lynn, Ruscio und Beyerstein (50 Greath Myths of Popular Psychology) nachlesen kannst, verursacht Missbrauch im Kindesalter nur in der Minderzahl der Fälle tatsächlich behandlungsbedürftige psychische Probleme im Erwachsenenalter - das wissen nur die meisten Betroffenen nicht. Eine Ursache der gegenteiligen Fehlvorstellung ist, dass Therapeuten einen Prävalenzfehler begehen, weil sie all diejenigen Fälle, die nicht behandlungsbedürftig sind, niemals zu Gesicht bekommen.
Manchmal sollte man schon etwas mehr Ahnung von der Sache haben, als nur ein Buch gelesen zu haben. Du kennst den/die TE nicht, kennst die gesundheitliche Situation nicht, bist nicht vom Fach und kannst damit keineswegs bewerten, was für eine Behandlung notwendig ist. Also spar dir doch die nicht hilfreiche Belehrung und geh davon aus, dass der/die TE kompetente Ärzte/Therapeuten hat, die wissen was sie machen und der/die TE (der/die offensichtlich bereits erwachsen ist und eigenem Bekunden nach in der Vergangenheit bereits behandlungsbedürftige Probleme hatte) sich selbst gut genug kennt, um einschätzen zu können, ob weitere therapeutische Hilfe sinnvoll ist. Eine bereits abgeschlossene Therapie in der Vergangenheit hilft ja durchaus bei dieser Form der Selbsteinschätzung. Besserwisserei in Internetforen dagegen so gar nicht.

Franka_fragt_97
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Registriert: 13.11.2019, 14:21:54

Re: Verbeamtung nach zwei Psychotherapien?

Beitrag von Franka_fragt_97 »

Hallo zusammen,

Ich bin freie Journalistin und recherchiere momentan zu dem Thema „Verbeamtung: Psychotherapie als Risikofaktor“. Während meiner Recherche bin ich auf Deinen Eintrag gestoßen und würde mich total freuen, wenn Du mir (natürlich auch anonym) mehr über Deinen Konflikt erzählen würdest. Es ist mir ein Anliegen, dieses Thema einer größeren Öffentlichkeit sichtbar zu machen, weshalb ich mich sehr über einen persönlichen Austausch mit Dir freuen würde.

Schreibe mir natürlich auch gerne bei Fragen dazu.

Viele Grüße

Franka

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