Lehrer im Angestelltenverhältnis (BY) - Frage

Antworten
Freigeist
Beiträge: 44
Registriert: 18.11.2016, 21:29:27

Lehrer im Angestelltenverhältnis (BY) - Frage

Beitrag von Freigeist »

Hallo zusammen,

mit der Planstelle wurde es bei mir nix, deswegen bin ich jetzt nur angestellt und habe auch nur 20 Stunden/Woche.
Da ich bis jetzt Refi war, weiß ich leider nicht, wie es bei Angestellten mit Mehrarbeit/Klassenfahrten usw. gehandhabt wird:

Ich habe einen Tag in der Woche frei. An diesem Tag findet aber der Wandertag statt und ich muss dabei sein. Stimmt das überhaupt? Bin ich dazu verpflichtet, auch wenn es mein freier Tag ist? Und falls ja: Werden die Stunden an dem Tag dann vergütet?
In meinem Vertrag steht darüber nichts drin.

Christine-Alice
Beiträge: 4
Registriert: 09.07.2018, 15:38:54

Re: Lehrer im Angestelltenverhältnis (BY) - Frage

Beitrag von Christine-Alice »

Hallo

du bist gestellt wie alle anderen Teilzeitkräfte. Ob du fest eingestellt bist oder angestellt, ist hier egal.
Wenn du frei hast, jedoch ein dienstlicher Termin im Vordergrund steht (z.B. Wandertag, Klassenkonferenz, Elternsprechtag) hast du Anwesenheitspflicht und du erhältst dafür die Unterrichtsstunden, die du hältst: in deinem Fall 0 (weil Wandertag nicht als Überstunden gelten).

Einschub Wandertag: hätte jemand an diesem Tag 5 Unterrichststunden und 1 Freistunde, ist aber mit seiner Klasse 6 unterrichtsstunden unterwegs, bekommt er keine MEhrarbeitsstunde.
Hätte jemand an diesem Tag 10 Unterrichsstunden (bis spät nachmittags), ist aber mit seiner Klasse um Punkt 13 Uhr wieder zurück, bekommt er keine Minusstunde. An so einem Tag kann weder eine Minus- noch eine Plusstunde anfallen!

Bei der Überstundenabrechnung gilt für dich aber etwas anderes als für feste Beamten. Beamte erhalten erst bei über 3 h (sprich 4) Mehrarbeit überhaupt die Mehrarbeit pro Monat. Bei Teilzeit anteilig, z.B. 16 Stunden (bei Vollzeit 24) => über 2 h (also 3) Mehrarbeit abrechenbar.
Bei Angestellten ist es hier anders. Bitte nochmal erkundigen, aber mein Stand ist, dass du da ab der 1. Stunde abrechnen darfst! Bitte hier jedoch nochmal nachhaken (Personalrat, andere TZ-Kollegen, Sekretärin, Schulleitung etc.)

Liebe Grüße
Christine

MarlboroMan84
Beiträge: 657
Registriert: 03.01.2015, 13:59:37

Re: Lehrer im Angestelltenverhältnis (BY) - Frage

Beitrag von MarlboroMan84 »

Normalerweise dürfen Lehrkräfte mit einem befristeten Vertrag überhaupt keine Mehrarbeit machen.

MarlboroMan84
Beiträge: 657
Registriert: 03.01.2015, 13:59:37

Re: Lehrer im Angestelltenverhältnis (BY) - Frage

Beitrag von MarlboroMan84 »

Christine-Alice hat geschrieben: Bei der Überstundenabrechnung gilt für dich aber etwas anderes als für feste Beamten. Beamte erhalten erst bei über 3 h (sprich 4) Mehrarbeit überhaupt die Mehrarbeit pro Monat.
DAs ist so nicht ganz richtig. Teilzeit rechnet direkt ab der 1. Stunde ab, außerdem können Vollzeit-Beamte in NRW auch weniger als 4 Stunden abrechnen, wenn sie 4 Mehrarbeitsstunden haben, aber andere gegengerechnet werden.

Beispiel: 4 Stunden Vertretung, 2 Stunden Freisetzung, weil eine Klasse nicht da ist. Abrechenbar: 2 (Mit Kennzeichen V bei dem Mehrarbeitssformular)

schotti
Beiträge: 27
Registriert: 08.05.2017, 11:05:51

Re: Lehrer im Angestelltenverhältnis (BY) - Frage

Beitrag von schotti »

Befristete Lehrkräfte dürfen keine Mehrarbeit leisten. Da musst du dich für dein Bundesland mal erkundigen, wie dort die genauen Vorschriften sind.

MarlboroMan84
Beiträge: 657
Registriert: 03.01.2015, 13:59:37

Re: Lehrer im Angestelltenverhältnis (BY) - Frage

Beitrag von MarlboroMan84 »

Wobei man dazu sagen muss, kein Unterricht bedeutet nicht "freier Tag", sondern eben nur "kein Unterricht".

Und Klassenfahrten, Wandertage, Projektwochen, Zeugnisausgaben, Tage der offenen Tür usw, sind (in NRW) alles Kernaufgaben eines Lehrers und mit dem Gehalt abgedeckt und qua Definition keine Mehrarbeit (und im Mehrarbeitserlass auch explizit als nicht-mehrarbeitsfähig genannt).

Prinzipiell sehe ich das hier allerdings auch so, dass hier Anwesenheitspflicht ist.

kecks
Beiträge: 1628
Registriert: 01.04.2009, 6:09:18

Re: Lehrer im Angestelltenverhältnis (BY) - Frage

Beitrag von kecks »

bayern gym, vermutich rs genauso, das ist alles in jedem bundesland anders geregelt, oft auch an verschiedenen schularten verschieden: grundsätzlich sind für teilzeit-kräfte teilzeitfähige aufgaben entsprechend zu reduzieren, z.b. am elternsprechtag entsprechend früher heimgehen vs. vollzeitkräfte. das wird aber an jeder schule anders umgesetzt. manche schulen haben dazu ein eigenes konzept, andere nicht. hier wäre der örtliche personalrat deine anlaufstelle.

grundsätzlich, denke ich, kann der chef anordnen, dass ein wandertag nicht teilzeitfähig ist, da es ja irgendwie keinen sinn macht, dass du um 11.00 uhr gehen kannst und der zweite kollege im team (normalerweise zwei lehrer/klasse) den wandertag alleine zuende führt.

dass das ganze an deinem freien tag ist, ist völlig irrelevant, der tag ist nicht "frei" sondern nur ohne unterrichtsverpflichtung bei regulärem stundenplan für dich. theoretisch könnte man dich sogar zu vertretungsstunden einbestellen, wenn du z.b. minusstunden hast, weil eine deiner lerngruppen etwa im schullandheim war ohne dich und dein unterricht an einem anderen tag daher ausgefallen ist, man aber gerade heute dich als vertretung braucht. praktisch wird das kaum eine schule machen, ist mindestens sehr schlechter stil, außer im extremen ausnahmefall, und dann ist nachher mindestens ein sehr großes danke angebracht in deine richtung.

falls du mehrarbeit leistest - das sind auf jeden fall vertretungsstunden, evtl. auch mittlerweile schulfahrten, da musste mal den hauptpersonalrat befragen zu - kannst du die ab der ersten stunde extra vergüten lassen per antrag, soweit ich weiß. vielleicht sogar mittlerweile ohne antrag. lohnt fast immer. achtung: mehrarbeit ist es erst, wenn eventuelle minusstunden ausgeglichen sind (zumindest bei beamten, vermutlich auch bei angestellten).

Antworten