Kann feste Stelle versagt werden?

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Katharina02
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Registriert: 18.03.2017, 20:21:54

Kann feste Stelle versagt werden?

Beitrag von Katharina02 »

Guten Tag an alle,

ich habe eine Frage zur Festanstellung.
Ich mache mir große Sorgen um den Amtsarztbesuch. Ich würde sehr gerne wissen, ob der Amtsarzt bei einer Nichteignung auch ganz von einer Anstellung abraten kann, so dass man überhaupt keine Stelle mehr bekommt, auch wenn man vorher schon die Zusage für eine Festanstellung erhalten hat. (NRW)
Interessant ist auch, ob der Amtsarzt Einsicht in alle meine Krankenakten hat und ob meine Diagnosen dem Dienstherren mitgeteilt werden.

Löwenherz
Beiträge: 268
Registriert: 02.10.2018, 17:57:53
Wohnort: BaWü

Re: Kann feste Stelle versagt werden?

Beitrag von Löwenherz »

Auch wenn meine Antwort sich auf BaWü bezieht wird es vermutlich keine großen Unterschiede geben: Ja, der Amtsarzt kann einen für ungeeignet erklären (Man denke nur an den Fall einer sich erst bei diesem Termin herausstellenden schweren+ akuten Suchererkrankung.), muss das aber bei Bedarf gerichtsfest begründen können, so dass eine solche Entscheidung nicht leichtfertig getroffen wird.

In BaWü müssen Erkrankungen der letzten 5 Jahre recht detailliert dargelegt werden, sowie chronische Erkrankungen und wenn ich mich richtig erinnere bestimmte Vorerkrankungen ob diese überhaupt schon einmal vorlagen (z.B. Suchterkrankungen). Zusätzlich müssen für regelmäßig besuchte Fachärzte Schweigepflichtsentbindungen erteilt werden, damit der Amtsarzt bei Bedarf weitergehend nachforschen kann zu Vorerkrankungen und deren Verlauf/Behandlung/Prognose. Diagnosen werden meines Wissens nicht an den Dienstherrn mitgeteilt, lediglich das Endergebnis der ärtlichen Beurteilung. Wenn Vorerkrankungen bestehen bist du wahrheitsmäßigen Auskunft darüber verpflichtet. Kommen diese später heraus, kann dies dienstliche Konsequenzen nach sich ziehen bis hin zur Entlassung aus dem Dienst.

Ich vermute mal, es gib bei dir relevante Vorerkrankungen, weshalb du dir Sorgen machen musst im Hinblick auf die ärztliche Empfehlung. Entlasten kannst du den Besuch bei bestehenden Vorerkrankungen beispielsweise durch Vorlage eines Attests des behandelnden Facharztes, dass eine frühere Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde, es zu keinen Rückfällen im Zeitraum X gekommen ist und keine Einschränkung für den Zielberuf besteht. Derartige Atteste legst du dem Amtsarzt zusammen mit den anderen verlangten Unterlagen vor. Diese müssen in die Beurteilung mit einbezogen werden und erschweren den Nachweis einer eingeschränkten Dienstfähigkeit oder auch der Dienstuntauglichkeit erheblich.

Frag bei deiner Gewerkschaft oder deinem PR nach, was du vom Amtsarztbesuch in NRW zu erwarten hast. Vielleicht erhältst du auch hier noch Antworten. Sonst gibt es ein anderes großes Forum für den Berufsstand mit einer recht zahlreich vertretenen und aktiven Gruppe von Lehrkräften aus NRW, von denen du auch noch Antworten erhalten könntest.

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