Angestellter/Beamter bei der Stadt?!

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Freigeist
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Angestellter/Beamter bei der Stadt?!

Beitrag von Freigeist »

Hallo,

ich habe meine Unterlagen für die Bewerbung bekommen (RS, BY) und abgeschickt. In den Unterlagen stand im Merkblatt allerdings auch, dass man sich schon nach Alternativen umschauen sollte (Kirche, Private, Stadt usw.).
Nun würde ich mich gerne parallel bei der Stadt bewerben, da ich eigentlich nicht damit rechne, eine Stelle im Staatsdienst zu bekommen. Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrungen damit und kann mir die folgenden Fragen beantworten:

Finanziell:
Wie ist die Bezahlung in der Stadt als Angestellter? Entspricht A13 dann E13? Fange ich bei Stufe 1 an?
Ich habe gehört, dass man auch Beamter z.B. der Stadt München sein kann. Ist es dann dasselbe wie A13 als "Staatsbeamter" oder gibt es da andere Tabellen und Besoldungsgruppen?

Beruflich:
Wenn ich z.B. 1 Jahr bei der Stadt arbeite, weil ich beim Staat keine Stelle bekommen habe - kann ich dann trotzdem später in den Staatsdienst übernommen werden? Also angenommen es passiert Folgendes: Ich kriege keine Planstelle, aber der Staat bietet mir einen befristeten Vertrag in Hintertupfingen an - ich will aber nicht nach Hintertupfingen, lehne ab und nehme stattdessen für das kommende Schuljahr eine Stelle bei der Stadt (in der ich wohne) an. Habe ich es dann vergeigt beim Staat?

Kirche: Ist es noch immer so, dass man katholisch sein muss, um an einer katholischen Schule zu unterrichten? Einige Mitrefis sagen, dass der "Religionszwang" seit September aufgehoben wurde, weil die Schulen kaum Lehrer haben. Beweise haben sie aber nicht. Stimmt das?

Zweitqualifizierung:
Es gibt ja für die RS und GY-Lehrer Zweitqualifizierungsmaßnahmen, um an Grundschulen bzw. Mittelschulen unterrichten zu dürfen. Wie lange dauert das und wird es sofort vergütet? Muss man irgendetwas nachholen oder kann man das parallel neben dem Unterricht machen?
Auf der Internetseite des Kultusministeriums stand leider nur "weitere Maßnahmen im Sommer 2019 geplant". Man weiß gar nicht, was da verlangt wird oder wie sich das Ganze gestaltet.

Löwenherz
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Re: Angestellter/Beamter bei der Stadt?!

Beitrag von Löwenherz »

- Bezahlung im öffentlichen Dienst lässt sich mittels Internetrecherche + ggf.Mail an eine Gewerkschaft bzw.simple Nachfrage bei deiner Stadt klären.

- Wenn du -egal bei weilchem Arbeitgeber- angestellt bist und den Arbeitgeber wechseln willst, dann kündigst du Vertrag A und unterzeichnest entweder Vertrag B oder wirst -falls Beamter- ernannt und erhältst eine Ernennungsurkunde. Warum genau solltest du es dir mit einer Vorbeschäftigung im öffentlichen Dienst bei deinem Land "vergeigen"? Die Frage würde ich bei einer kriminellen Vorlaufbahn oder einem Vorleben im Rotlichtgewerbe nachvollziehbar finden... (oder auch nicht)

- Kirchenzugehörigkeit darf dort noch verlangt werden, wo dies relevant ist für den ausgeübten Beruf (die Sekretärin bei der Diakonie/Caritas muss nun nicht unbedingt katholisch sein). Meines Wissens wird von den krichlichen Arbeitgebern Zugehörigkeit zu einer christlichen Landeskirche vorausgesetzt. Das ließe sich aber mittels eines Anrufs bei krichlicher Schule x + ggf.Nachfrage beim Rechtschutz deiner Gewerkschaft sauber klären.

- Nachragen zur Zweitqulifizierung solltest du der Stelle stellen, die diese anbietet. Die wissen, was sie velrange, wie sie entlohnen und ofrtbilden, etc.

Rittersport
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Re: Angestellter/Beamter bei der Stadt?!

Beitrag von Rittersport »

Freigeist hat geschrieben: Ich habe gehört, dass man auch Beamter z.B. der Stadt München sein kann. Ist es dann dasselbe wie A13 als "Staatsbeamter" oder gibt es da andere Tabellen und Besoldungsgruppen?
Ja, das ist identisch.
Freigeist hat geschrieben: Beruflich:
Wenn ich z.B. 1 Jahr bei der Stadt arbeite, weil ich beim Staat keine Stelle bekommen habe - kann ich dann trotzdem später in den Staatsdienst übernommen werden? Also angenommen es passiert Folgendes: Ich kriege keine Planstelle, aber der Staat bietet mir einen befristeten Vertrag in Hintertupfingen an - ich will aber nicht nach Hintertupfingen, lehne ab und nehme stattdessen für das kommende Schuljahr eine Stelle bei der Stadt (in der ich wohne) an. Habe ich es dann vergeigt beim Staat?
Vergeigt hast du dann nichts. Wenn du als Angestellter bei der Stadt anheuerst, kannst du dich für das nächste Jahr wieder beim Staat bewerben. Selbst nach kommunaler Verbeamtung ist ein Wechsel zum Staat möglich. Die Frage ist natürlich auch, warum du unbedingt zum Staat willst.
Der kommunale Schuldienst hat Vor- und Nachteile. Ebenso wie der Staatsdienst.
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